Der Praxiskommentar enthält den Gesetzestext des Niederösterreichischen Feuerwehrgesetzes samt Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung der öffentlichen und zivilen Gerichtsbarkeit und ausführliche praxisbezogene Erläuterungen. Weiters sind die zum NÖ Feuerwehrgesetz ergangenen zehn Verordnungen (z. B. Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung, Landes-Feuerwehrschule-Verordnung, Alamierungsverordnung) und die NÖ Feuerwehrordnung bzw. eine Auzug aus dem Forstausführungsgesetz abgedruckt. Der Praxiskommentar richtet sich sowohl an die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in NÖ, aber auch an all jene Personen, die beruflich oder privat Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem NÖ Feuerwehrgesetz zu lösen haben.
Martin Paar Livres




Das Amtshaftungsgesetz regelt die Haftung des Staats für Gerichtsbarkeit und die Verwaltung. Das vorliegende Werk stellt alle Bereiche rund um das Amtshaftungsrecht nach dem AHG und nach Sondergesetzen systematisch und übersichtlich dar: Entwicklung des AHG weitere Anspruchsgrundlagen für Schadenersatz Begriffe Rechtsträger, Organe, hoheitliches Handeln etc Voraussetzungen für die Geltendmachung von Ansprüchen Verfahren Regressrecht internationales Recht Mit zahlreichen • Entscheidungen der Höchstgerichte • Literaturhinweisen und • Beispielen
Die Gesetzgebung der österreichischen Monarchie im Spiegelbild der Normen und der staatsrechtlichen Literatur
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Der Autor behandelt in dieser Arbeit das Gesetzgebungsrecht der österreich-ungarischen Monarchie in den cisleithanischen Ländern. Er gibt die Verfassungsentwicklung von 1848 bis 1918 in groben Zügen unter dem Blickwinkel des Gesetzgebungsrechtes wieder und beschäftigt sich mit dem Gesetzgebungsrecht in rechtstheoretischer und rechtshistorischer Sicht. Der Verfasser setzt sich daher mit dem Gesetzesbegriff, den Gesetzgebungskompetenzen von Reichsrat und Landtagen, dem Weg der Gesetzgebung, der kaiserlichen Sanktion, der ministeriellen Gegenzeichnung und der Kundmachung von Gesetzen auseinander, wobei auch Themen wie die zeitgenössische Forderung nach einem eigenen Verfassungsgerichtshof oder die Bedeutung des richterlichen (Norm-)Prüfungsrechts behandelt werden. Am Schluss der Arbeit analysiert er das außerordentliche Gesetzgebungsrecht des Monarchen eingehend.