Legal rules for interference-free radio communication
In der letzten Zeit häufen sich die Fälle der unabsichtlichen, aber auch der
gezielten Störung der internationalen Signalübertragungen. Die Folge sind
gestörte Radio und TV-Sendungen, aber auch Probleme in der Datenübertragung.
Das Buch untersucht, wie das Recht, insbesondere das ITU Recht, auf diese
Phänomene reagiert.
Die Transformationsstaaten haben sich durch den EU-Beitritt zum Vollzug des Gemeinschaftsrechts- bzw. des Europarechts verpflichtet. Für ihre Gerichte folgt daraus die Pflicht zur Anwendung dieses Rechts, einschließlich der Ausübung ihrer Rechte und Pflichten, Vorlageverfahren zum EuGH einzuleiten. Auf diese Aufgaben wurden die Angehörigen der Judikative in einem langen Prozess vorbereitet. Im Gegensatz zur großen Begeisterung, mit welcher die ehemaligen kommunistischen Staaten einschließlich ihrer Gerichtsbarkeit den Beitritt zur Europäischen Union angestrebt hatten, ist nun der Ton etlicher Entscheidungen dieser Gerichte, vor allem der Verfassungsgerichte, eher skeptisch und in den Urteilen zeigen sich die bekannten ungelösten Probleme: Hat das Gemeinschaftsrecht Vorrang vor nationalem Verfassungsrecht? Sind die Verfassungsgerichte verpflichtet, Vorlageverfahren zum EuGH einzuleiten? Können die an die EU übertragenen Kompetenzen zurückgenommen werden? Diese Fragen bilden den Schwerpunkt des Bandes, der die Beiträge von siebzehn Autoren, Juristen aus den Transformationsstaaten, der Bundesrepublik Deutschland und anderen Ländern, veröffentlicht. Untersucht wurden auch die Ursachen der gestiegenen richterlichen Skepsis gegenüber manchen Erscheinungen der Europäischen Integration, insbesondere im Zusammenhang mit den Diskussionen über den Reformvertrag und die weitere Erweiterung der Union.
Die Öffnung der Rechtsordnungen ausgewählter Staaten Mittel- und Osteuropas für das Völker- und Europarecht
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Im Mittelpunkt des Buches steht die Frage, warum und wie weit die Transformationsstaaten Mittel- und Osteuropas ihre Rechtsordnungen für überstaatliche Rechtssysteme wie das Völkerrecht und das Gemeinschaftsrecht geöffnet haben. Als wichtigstes Merkmal für die Öffnung analysiert die Autorin Form und Grenzen der Umwandlung der überstaatlichen Regelungen in eine komplementäre Rechtsquelle. Die Erkenntnisse münden in der These, dass mit dem Grad der Offenheit einer Rechtsordnung auch die Wahrscheinlichkeit steigt, dass sie rechtsstaatlich ist.