Zum WerkDer Münchener Kommentar zum StGB erläutert in sechs Bänden das gesamte StGB und in vier weiteren Bänden zahlreiche, in der Praxis bedeutsame Teile des Nebenstrafrechts. Der einheitlich systematische Aufbau, die verlässliche Auswertung und präzise Darstellung der neuesten Rechtsprechung und Literatur sowie die konkreten Lösungsvorschläge zeichnen diesen Kommentar aus.Das außerordentlich kompetente Autorenteam sorgt für eine ausgewogene und intensive Darstellung der Rechtsmaterie.Band 1 umfasst die ersten beiden Abschnitte des Allgemeinen Teils, also Geltungsbereich, Unterlassen, Irrtum, Schuldunfähigkeit, Versuch, Täterschaft und Teilnahme, Notwehr und Notstand.Vorteile auf einen Blick präzise Darstellung der gesamten Rechtsprechung und Literatur praxisorientierte Lösungsvorschläge wichtige Teile des Nebenstrafrechts ZielgruppeFür die Rechtsanwaltschaft, die Staatsanwaltschaft und Gerichte sowie alle Juristinnen und Juristen, die sich intensiv mit Strafrecht befassen.
Georg Freund Livres






Strafrecht
- 480pages
- 17 heures de lecture
Dieses kompakte Lehrbuch setzt einen neuen Akzent in der Ausbildungsliteratur. Der Autor geht von einem tatbestandsspezifischen personalen Fehlverhalten aus, um das Vorliegen einer Straftat zu erklären und zu begrÃ1/4nden. So erhalten auch weitere Sanktionserfordernisse - wie etwa tatbestandsmäßige Fehlverhaltensfolgen - klare Konturen. Es erfaßt im Kern den examensrelevanten Stoff der Lehre von der Straftat und ist fÃ1/4r eine vertiefte Auseinandersetzung und die Examensvorbereitung gleichermaßen geeignet. Besonderer Wert ist auf das Verständnis der sachlichen Probleme gelegt, die in einen nachvollziehbaren systematischen BegrÃ1/4ndungszusammenhang gestellt sind.
Die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Produktgefahren ist ein internationales Problem, von dessen Lösung Wissenschaft und Gesetzgebung weit entfernt sind. Das Buch stellt die Inhalte und Ergebnisse der gleichnamigen Tagung zusammen, die 2013 in Marburg stattfand. Im Rahmen des Symposiums wurden bisherige Lösungsvorschläge zum Umgang des Strafrechts mit Produktgefahren gesichtet und weiterentwickelt. Der Tagungsband fasst die wesentlichen Ergebnisse der Verhandlungen zusammen und wird ergänzt durch Landesreferate zur Rechtslage in China, Deutschland, Japan, Spanien, Taiwan und der Türkei. Den Abschluss bilden Auseinandersetzungen mit spezifischen Problemkreisen in Form von Einzelbeiträgen – etwa zur Gefährdung als Straftat und zur Strafbarkeit juristischer Personen.
Grundlagen und Dogmatik des gesamten Strafrechtssystems
Festschrift für Wolfgang Frisch zum 70. Geburtstag.
Wolfgang Frisch feiert am 16. Mai 2013 seinen 70. Geburtstag. Schüler, Kollegen und Freunde möchten durch die Festschrift ihre wissenschaftliche Verbundenheit und Hochachtung für sein bisheriges Werk ausdrücken und ihm für die Zukunft alles Gute wünschen. Das strafrechtswissenschaftliche Œuvre des Jubilars ist breit gefächert: Es reicht von rechtsphilosophischen und strafrechtsdogmatischen Grundlagen über Detailfragen des Allgemeinen und Besonderen Teils des Strafrechts bis hin zu prozessualen und rechtsvergleichenden Aspekten. Alle Arbeiten zeichnen sich durch eine bemerkenswerte Gründlichkeit aus. Neue Einsichten werden nicht punktuell, sondern sorgfältig abgesichert und in bewährte Konzepte eingebettet, ohne das angestrebte Gesamtsystem aus den Augen zu verlieren. Dies repräsentiert die Strafrechtswissenschaft par excellence, mit einer wegweisenden systematischen und theoretisch-philosophischen Kraft. Als akademischer Lehrer beeindruckt Frisch durch seine Sachkenntnis sowie die Klarheit und Überzeugungskraft seiner Gedanken. Im Sinne der „Einheit von Forschung und Lehre“ strebt er stets das Beste für seine Studierenden an. Seine Diskussionsfreude verwandelt Erkenntnisgewinn in ein spannendes Abenteuer. Trotz seiner Hartnäckigkeit in fachspezifischen Fragen bleibt er als Lehrer und Kollege offen, verständnisvoll und hilfsbereit. Die Festschrift spiegelt sein herausragendes wissenschaftliches Werk wider und bietet eine Bestan
Urkundenstraftaten
- 179pages
- 7 heures de lecture
Die Bedeutung der Urkundenstraftaten hat in der juristischen Ausbildung und im Examen ebenso zugenommen wie in der Strafrechtspraxis. Dabei sind viele Problembereiche nach wie vor wissenschaftlich ungeklärt. Das vorliegende Werk gibt nicht nur einen Überblick über alle wichtigen Probleme der Urkundenstraftaten, sondern zeigt zugleich konsistente Lösungswege auf. Besonderes Augenmerk wird auf die hinter dem jeweiligen Urkundendelikt stehenden Schutzinteressen gerichtet. Das erleichtert vor allem auch Studierenden den Zugang zu den Urkundenstraftaten und ihr Verständnis. Inhaltliche Schwerpunkte bilden u. a. Probleme des Ausstellerschutzes bei der Blankettfälschung, Reichweite und Gegenstand der besonderen Beweiskraft bei öffentlichen Urkunden, das Ausstellerverständnis in Fällen der Stellvertretung und die Frage der Urkundeneigenschaft von Fotokopien unter besonderer Berücksichtigung elektronischer „Datenurkunden". Zahlreiche nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählte Fälle, hervorgehobene klare Definitionen, Verständnisfragen und Antworten, Randnummern, ein Fallregister sowie ein umfangreiches Stichwortverzeichnis tragen dazu bei, dem Leser die vergleichsweise schwierige Materie in einer benutzerfreundlichen Form nahezubringen.
Strafrecht Allgemeiner Teil
Personale Straftatlehre
Das kompakte Lehrbuch basiert auf einem innovativen Grundkonzept der Lehre von der Straftat. Ausgehend von einem tatbestandsspezifischen Fehlverhalten werden deren Voraussetzungen schrittweise entwickelt. So erhalten auch weitere Sanktionserfordernisse klare Konturen. Das Werk erfasst im Kern den examensrelevanten Stoff der Lehre von der Straftat und ist für eine vertiefte Auseinandersetzung und die Examensvorbereitung gleichermaßen geeignet. Besonderer Wert ist auf das Verständnis der sachlichen Probleme gelegt, die in einen nachvollziehbaren systematischen Begründungszusammenhang gestellt sind. Als zusätzliche Hilfestellung dienen hervorgehobene griffige Definitionen, klare Schemata und sorgfältig ausgewählte Fälle. So gerüstet, braucht man sich vor der Fülle des Stoffs im Strafrecht nicht zu fürchten, sondern ist in der Lage, auch bislang unbekannte Probleme in den Griff zu bekommen.
