Das Werk verschafft einen Zugang zu allen wesentlichen Fragen der Planung (Standortsteuerung durch Schaffung der landesplanungs- und bauleitplanrechtlichen Grundlagen) und der Genehmigung (Verfahrensfragen, bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, immissionsschutzrechtliche Belange, Naturschutzrecht). Das Buch bietet verständlich und prägnant praxistaugliche Lösungen bei rechtlichen Problemen und Streitfragen an. Es greift die aktuelle Rechtsprechung zu Windkraftanlagen auf und konzentriert sich dabei auf die praxisrelevanten Kernpunkte der Entscheidungen. Der Titel behandelt außerdem ausführlich den Artenschutz, der in den letzten Jahren bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen eine zunehmend wichtige Rolle spielt.
Matthias Blessing Livres



Der Artenschutz gewinnt zunehmend an Bedeutung in Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplanen. Dabei stellt die Bewaltigung artenschutzrechtlicher Konflikte eine nicht zu unterschatzende Hurde fur die Festsetzung von Bebauungsplanen dar. Die neue Rechtsentwicklung wurde vielfach noch nicht in die Kommentarliteratur eingearbeitet. Vor dem Hintergrund dieser Probleme werden das Artenschutzrecht und seine Behandlung im Bebauungsplanverfahren praxisnah und wissenschaftlich fundiert erlautert. Das Werk geht dabei auf die neueste Rechtsprechung ein, die seit Inkrafttreten der Novelle zum BNatSchG viele offene Fragen klaren konnte. Behandelt werden u.a. die artenschutzrechtlichen Verbote, Abwendung, Ausnahme und Befreiung, die Regelung artenschutzrechtlicher Massnahmen sowie die Abarbeitung in den einzelnen Abschnitten des Bebauungsplanverfahrens. Damit bietet das Buch Juristen und Praktikern profunde Antworten auf alle relevanten Rechtsfragen des Artenschutzes im Bebauungsplanverfahren.
Die Veröffentlichung beschäftigt sich mit der vor allem für Kommunen interessanten Frage, ob die mittlerweile in vielen Bundesländern eingeführte kommunale Unternehmensform der öffentlich-rechtlichen Anstalt eine Beteiligung Privater zulässt. Die Untersuchung zeigt, dass eine private Beteiligung an kommunalen Anstalten auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung zulässig ist. Die landesrechtliche Regelung einer privaten Beteiligung an öffentlich-rechtlichen Anstalten verstößt dabei nicht gegen die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Gesellschaftsrecht. In diesem Rahmen unternimmt der Autor einen grundlegenden, rechtsformübergreifenden Vergleich zwischen Anstalts- und Gesellschaftsrecht.