Die Reichweite der Rechtskraft von Zivilurteilen ist eine seit Jahrhunderten kontrovers diskutierte Grundfrage des Prozeßrechts. Seit der historische Gesetzgeber der ZPO in § 322 eine Regelung getroffen hat, ist man sich zumindest darüber einig, daß die objektiven Rechtskraftgrenzen eng zu ziehen sind. Diese Annahme wird auf die These gestützt, daß die Gesetzesverfasser mit der Regelung des § 322 ZPO der im 19. Jahrhundert von Savigny begründeten und umstrittenen Theorie von der Rechtskraft der Urteilselemente eine klare Absage erteilen wollten. Klaus Reischl untersucht dieses Dogma umfassend und kommt zu dem Ergebnis, daß die Regelung des § 322 ZPO gründlich mißverstanden wird. Sie enthält keineswegs die allseits herausgelesene Ablehnung der Rechtskraft der Entscheidungsgründe, sondern im Prinzip geradezu umgekehrt deren Annahme. Klaus Reischl arbeitet die historischen und dogmatischen Entwicklungsstufen der Rechtskraftfunktion heraus und analysiert auf dieser Grundlage eingehend den Normgehalt des § 322 ZPO. Er zeigt auf, wie es dazu gekommen ist, daß man sie heute falsch interpretiert und korrigiert diese Fehlinterpretation, indem er eine Lesart anbietet, die sowohl das prozessuale Verständnis der Urteilswirkungen als auch die Urteilsstruktur berücksichtigt.
Klaus Reischl Livres



Angesichts der zum umstrittenen Thema »Schenkungen von Todes wegen« im Sinne des § 2301 BGB samt den wichtigsten darin involvierten Problemfeldern bereits veröffentlichten Literaturfülle kann es nicht Aufgabe dieser Arbeit sein, weitere Feinheiten in die kaum mehr voneinander abgrenzbaren Theorievarianten hineinzuflechten. Vielmehr wird der Versuch unternommen, vom derzeitigen Diskussionsstandpunkt aus eine umfassende Problemlösung entsprechend dem in § 2301 BGB verwirklichten gesetzgeberischen Konzept vorzunehmen und damit eine rechtssichere Abgrenzungslinie in diese Schnittstelle zu ziehen. Es werden sowohl klassische Streitfragen wie etwa die Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall als auch neuere Aspekte, als auch die Frage nach der rechtstechnischen Funktion der Vorschrift erörtert. Aufgedeckt wird unter anderem, daß bereits das Reichsgericht in seiner älteren Rechtsprechung die Anwendbarkeit des § 2301 BGB auf das Valutaverhältnis im Rahmen des § 331 BGB zutreffend erkannte. In bezug auf die Überlebensbedingung in § 2301 Abs. 1 BGB zeigt die Untersuchung zum einen, daß neuere Tendenzen in Rechtsprechung und Literatur - wie etwa deren analoge Ausdehnung oder die Anwendung des § 2084 BGB - dem Interessengehalt der Vorschrift widersprechen. Zum anderen, daß die auflösend überlebensbedingten Schenkungsversprechen nicht erfaßt werden sollen. Besondere Aufmerksamkeit wird dem Vollzugsmerkmal in § 2301 II BGB gewidmet. Es wird in inhaltliche und zeitliche Kriterien aufgegliedert und samt ihren Verästelungen durchleuchtet. Dabei erweist sich eine Auswertung der Entstehungsgeschichte als ergiebig, da hieraus eine neue, dogmatisch geschlossene Sichtweise der Vollzugsfrage erhellt wird. Die Zusammenfassung der denkbaren Widerrufsmöglichkeiten der Erben sowie deren Ausschließbarkeit durch den Schenker bestätigt die gesetzgeberische Wertung, wonach solche Zuwendungen, die materiell erbrechtlichen Charakter aufweisen, auch deren Vorgaben unterworfen sind. Eine Auswertung der einzelnen Ergebnisse unterstreicht die eingangs aufgeworfene These, in § 2301 habe der Gesetzgeber eine klare und einheitliche Regelungs- und Zuweisungsvorschrift schaffen wollen, mit der sich sein Ordnungsplan verwirklichen läßt und die bisherigen Streitpunkte bereinigt werden können.
Die praxisorientierte Konzeption: Das neue Lehrbuch folgt dem chronologischen Ablauf des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzantrag, über die Verfahrenseröffnung bis hin zur Abwicklung des eröffneten Verfahrens. Es hat dabei stets die gesetzlich vorgegebenen Verfahrensziele, die Aufgabenstellung des Insolvenzverwalters und die des Gläubigeranwalts im Blick. In diesen Rahmen werden die verfahrensrechtlichen Probleme des prüfungsrelevanten Stoffes eingebettet, wobei vor allem auch die involvierten materiellen Rechtsgebiete des Kreditsicherheits-, Gesellschafts-, Steuer-, Arbeits- und Sozialrechts integriert dargestellt werden. Einbezogen wird auch das betriebswirtschaftliche Sanierungsinstrumentarium. Theorie und Praxis vereint: Das Lehrbuch ist besonders auf die Lernbedürfnisse der Jurastudierenden zugeschnitten und entwickelt nach der Konzeption der Reihe Schwerpunkte das Rechtsgebiet fallorientiert, stellt aber auch stets die insolvenzrechtliche Beratungspraxis heraus. Der theoretische Lernstoff wird bezogen auf die praktischen Abläufe des Insolvenzverfahrens vermittelt. Das Insolvenzrecht wird hierbei nicht wie üblich als reines Verfahrensrecht dargestellt, sondern als Querschnittsmaterie verschiedenster Rechtsgebiete und Ausgleichsplattform unterschiedlichster Interessen.