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Volker von Creytz

    Gesetzliche Unterhaltspflicht für die Vergangenheit nach österreichischem und deutschem Recht unter Einbezug weiterer europäischer Rechtsordnungen mit Harmonisierungsvorschlag
    Rechtslehre für Fachoberschulen in Bayern
    Rechtslehre für Berufliche Oberschulen in Bayern
    Rechtslehre. Schülerband. Fachoberschulen in Bayern
    • Was ist neu am Lehrplan? Für die Klasse 11 an Fachoberschulen gibt es einen neuen Lehrplan für das Fach Rechtslehre speziell für die Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung. Beim neuen Lehrplan steht nun die Vermittlung von Kompetenzen sowie die Stärkung der Aktivitäten der Schüler/-innen im Vordergrund. Konzept : Das bisherige Lehrbuch von Volker von Creytz nach altem Lehrplan Rechtslehre für Berufliche Oberschulen in Bayern (ISBN 978-3-8045-6132-8) wurde umfassend im Hinblick auf die neuen Kriterien des LehrplanPLUS überarbeitet: kompetenzorientiert neu für die Klasse 11 - Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung ebenfalls passend für die neue Ausbildungsrichtung Internationale Wirtschaft (aus diesem Grund wurde das Thema Grundlegende Regel des internationalen Vertragsrechts mit in das Lehrbuch aufgenommen mit separat erhältlichen Lösungen Aufbau des Lehrbuchs : anhand praxisorientierter Fälle und Beispiele werden die verschiedenen Rechtsgebiete Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht sowie Arbeitsrecht anschaulich erläutert die Schüler/-innen lernen die Anwendung der Gesetze, indem sie lebensnahe Sachverhalte unter den verschiedenen Rechtsnormen einordnen ( Subsumption ) durch Merksätze und schülergerechte Aufgaben werden zudem wichtige Inhalte hervorgehoben und wiederholt, sodass die Schüler/-innen ihr Wissen Schritt für Schritt vertiefen können F = Fälle M = Merksätze B = Beispiele Durch die zahlreichen praxisorientierten Fälle und Aufgaben in diesem Lehrbuch erhält der Schüler ein grundsätzliches Rechtsverständnis für den beruflichen und auch den privaten Alltag: Wann wird ein Kaufvertrag abgeschlossen? Was ist ein Sachmangel? Was sind die Besonderheiten des Berufsausbildungsvertrages? - Volker von Creytz (Autor) Weitere Lehrbücher zum neuen LehrplanPLUS an Fachoberschulen und Berufsoberschulen in Bayern finden Sie unter www.lehrplanplusBY.de !

      Rechtslehre für Fachoberschulen in Bayern
    • Der Autor führt in die Problematik des Unterhaltsrechts ein, beginnend mit dem römischen Recht bis hin zu den Motiven des Gesetzgebers bei der Einführung relevanter Paragraphen des BGB und EheG. Bereits Pontanus schloss im 16. Jahrhundert einen Anspruch auf rückwirkenden Unterhalt aus, da der Berechtigte die Vergangenheit erlebt hatte. Heutige Ansichten sehen dies jedoch anders und betonen, dass der Leistungsinhalt des Unterhaltsanspruchs nicht mehr von der Vergangenheit geprägt ist, wodurch der Gedanke des Schuldnerschutzes zur Rechtfertigung der Regelungen in §§ 1613, 1585b BGB und § 72 EheG bleibt. Der Verfasser argumentiert, dass auch das deutsche Recht keinen grundsätzlichen Ausschluss rückwirkenden Unterhalts vorsieht. Die gerichtliche Entscheidung über künftigen Unterhalt basiert auf einer „rechtserzeugenden Prognose“, was die Anwendbarkeit einer „Umstandsklausel“ im österreichischen Recht einschränkt. In einem Exkurs wird die beschränkte Dauer des Unterhaltsanspruchs für das betreuende Elternteil eines unehelichen Kindes als verfassungsrechtlich bedenklich erachtet, und ein Anspruch für die notwendige Kindesbetreuung wird befürwortet. Zudem wird ein Vorschlag zur rechtlichen Harmonisierung unter Einbeziehung europäischer Rechtsordnungen unterbreitet, wobei die zeitliche Rückwirkung des Unterhaltsanspruchs eingeschränkt wird, um die Leistungsfähigkeit des Schuldners nicht zu gefährden.

      Gesetzliche Unterhaltspflicht für die Vergangenheit nach österreichischem und deutschem Recht unter Einbezug weiterer europäischer Rechtsordnungen mit Harmonisierungsvorschlag