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Bookbot

Frank Thomas Zimmer

    Haftung des eingewechselten Insolvenzverwalters
    InsVV
    Insolvenzbuchhaltung
    • Die neue Reihe RWS-Kanzleipraxis bietet erstmals eine Darstellung für die Optimierung der Arbeitsabläufe in Insolvenzverwalterkanzleien. Der erste Band Insolvenzbuchhaltung von Zimmer orientiert sich an den handels- und steuerrechtlichen Grundsätzen, die für eine effektive Verwalterbuchführung nötig sind. Das Buch wendet sich in erster Linie an die Mitarbeiter in Kanzleien, ist aber auch für Verwalter und Rechtsanwälte ein wichtiges Arbeitsinstrument für die Praxis.

      Insolvenzbuchhaltung
    • Die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung ist zusammen mit der Insolvenzordnung in Kraft getreten. Sie regelt die Vergütung der Insolvenzverwalter und der an einem Verfahren beteiligten insolvenzrechtlichen Dienstleister. Der neue Kommentar von Zimmer erläutert die InsVV kompakt und mit praxisgerechten Lösungen für streitige Fragen. Er ist der Begleiter für diejenigen, die sich verständlich und schnell in allen Vergütungsfragen informieren müssen. Der Autor steht dabei für eine Erläuterung aus einer Hand, „aus einem Guss“. Eine Besonderheit der Kommentierung sind die Verordnungsbegründungen, die gemeinsam mit den jeweiligen Paragrafen behandelt werden.

      InsVV
    • Die Untersuchung beschreibt den Verwalterwechsel im Insolvenzverfahren und definiert eine Verwalterwechselspezifität insolvenzspezifischer Verwalterpflichten bei Haftung des eingewechselten Verwalters. Diskutiert werden dogmatische und praktische Fragen zu Voraussetzungen und Folgen des § 57 InsO unter Einbeziehung der Diskussion um die Aufsicht des Insolvenzgerichts. Die Verwalterwechselspezifität der Haftung wird über die Stellung des Schuldners im Insolvenzverfahren und den sog. Neuerwerb hergeleitet. Es wird ein verwalterwechselspezifischer Massebegriff definiert, aus dem sich verwalterwechselspezifische Pflichten des eingewechselten Verwalters für die Anwendung der §§ 60, 61 InsO generieren lassen.

      Haftung des eingewechselten Insolvenzverwalters