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Beate Flatow

    Insolvenz und Zwangsverwaltung bei Mietverhältnissen
    Die ortsübliche Miete
    Schlagwortkommentar Mietrecht
    • Schlagwortkommentar Mietrecht

      Das gesamte Mietrecht in Problem und Lösung

      • 1400pages
      • 49 heures de lecture

      Zum WerkMit dieser innovativen Neuerscheinung wird eine Lücke am Markt geschlossen. Führende Mietrechtlerinnen und Mietrechtler erläutern kompetent wesentliche Schlagwörter zu diesem sich laufend veränderndem Rechtsgebiet. Das Werk bietet einen ebenso profunden wie schnellen Zugriff auf alle wesentlichen MietR-Termini. Querverweise und ein separates Rechtsprechungslexikon ergänzen die Erläuterungen.Die SchlagworteVon "Ablösevereinbarung", über "Baulärm", "Feuchtigkeit", "Indexmiete", über "Mietspiegel", "Minderung", "Räumungsvollstreckung", "Schönheitsreparaturen", "Schriftform", "Tapetenklausel" bis "Untermiete", "Vermieterpfandrecht", "Wärmecontracting" und "Zweitwohnung" alle relevanten mietrechtlichen Themen in Schlagworten abgebildet.StrukturJedes Schlagwort erhält einen eigenständigen Beitrag, der das Thema in sich geordnet darstellt. Dabei folgt die Darstellung immer der gleichen Struktur, die der Leserschaft ein schnelles Zurechtfinden ermöglicht: Einführung/Definition Gesetzliche Regelung Erläuterung Besonderheiten Gewerberaummiete Eigentumswohnung Prozessuale Fragen Hinweise für Vermieter Hinweise für Mieter Lexikon der Rechtsprechung Formulare Vorteile auf einen Blick das gesamte Mietrecht in Schlagwörtern dargestellt Novum auf dem MietR-Markt Erläuterung der Schlagwörter durch führende Mietrechts-ExpertInnen nach den zahlreichen MietR-Novellen, von der "Mietpreisbremse" bis zuletzt dem vieldiskutierten "Heizungsgesetz" (GEG-Novelle 2024), von besonderer Aktualität mit eigenem Rechtsprechungslexikon ZielgruppeFür Rechtsanwalt- und Richterschaft, Verwaltung, Rechtsberatung, Mieterinnen und Mieter und Vermieterinnen und Vermieter.

      Schlagwortkommentar Mietrecht
    • Alle preisbeschränkenden Regelungen für den »preisfreien« Wohnraum knüpfen an die ortsübliche Miete an, die zentrale Regelung zur Mieterhöhung im Zivilrecht ebenso wie die Vorschriften zur Mietpreisüberhöhung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Der Gesetzgeber definiert sie in § 2 Miethöhegesetz als »diejenigen Entgelte, die in der Gemeinde oder in vergleichbaren Gemeinden für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art und Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder ... geändert worden sind«. Die Autorin untersucht den Vergleichsmietenbegriff unter der Fragestellung, ob es sich um eine dem Beweis zugängliche Tatfrage handelt, oder ob die Vergleichsmiete als Sollwert durch rechtliche Bewertung festzulegen ist. Die Entstehungsgeschichte zeigt, daß der Vergleichsmietenbegriff in seinen Anfängen sinnvoll an einen Wohnungsmarkt anknüpfte, in dem Preis und Leistung weitgehend in einem angemessenen Verhältnis zueinander standen. Diese Voraussetzung ging in dem Maße verloren, indem zunehmend subjektive Faktoren die Miethöhe mitbestimmten und Teilmärkte für Mietergruppen (z. B. Gastarbeiter) entstanden. Nur durch eine Kombination aus Tatsachenerhebung und rechtlicher Korrektur kann heute, so die Autorin, ein Wert gefunden werden, der dem Marktgeschehen und dem objektiven Nutzungswert einer Wohnung gleichermaßen Rechnung trägt.

      Die ortsübliche Miete
    • Mit diesem Band aus der Reihe Fachanwaltslehrgänge der Hagen Law School erhält der Leser ein fachlich und didaktisch ausgereiftes Werk, das speziell für die Ausbildung zum Fachanwalt konzipiert wurde. Der Text enthält den Lehrstoff einer der Fachanwaltsordnung entsprechenden Ausbildung. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Problemen, die in der Praxis des Fachanwalts im Vordergrund stehen. Das Werk eignet sich in besonderer Weise für eine berufsbegleitende Fachanwaltsausbildung, aber auch für ein Selbststudium mit Hilfe ergänzender Fachliteratur.

      Insolvenz und Zwangsverwaltung bei Mietverhältnissen