Die völkerrechtliche Kriminalisierung von modernen Akten des internationalen Terrorismus
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Angesichts der Globalisierung des Terrorismus und der Verletzung völkerrechtlicher Schutzgüter wird deutlich, dass die strafrechtliche Auseinandersetzung mit terroristischen Gewaltakten nicht nur auf nationaler Ebene erfolgen kann. Nationale Strafrechtsordnungen sind oft nicht in der Lage, den spezifisch völkerrechtlichen Unrechtsgehalt modernen Terrorverhaltens zu erfassen, da sie auf klassische Terrorgefahren ausgerichtet sind. Besonders bei atypischen Terrorformen, wie dem Einsatz von Massenvernichtungswaffen, wird das Erfordernis einer internationalen Strafgerichtsbarkeit evident. Diese soll die nationalen Kompetenzen zur Strafverfolgung nicht ersetzen, sondern ergänzen, um bestehende Strafbarkeitslücken zu schließen. Kerstin Wolny untersucht, ob das Völkerstrafrecht ein geeignetes Instrument zur Kriminalisierung moderner internationaler Terrorakte bietet. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) könnte für die völkerrechtliche Ahndung internationaler Terrorakte in Betracht gezogen werden. Obwohl Terrorakte derzeit nicht ausdrücklich in den Zuständigkeitsbereich des Gerichtshofs fallen, könnten sie unter bestehende Völkerrechtsverbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Aggression subsumiert werden. Die Beweisführung konzentriert sich neben möglichen terroristischen Gewaltakten mit Massenvernichtungswaffen insbesondere auf die Anschläge vom 11. September 2001.
