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Maria Eder

    Hintaschaugn
    StEG 2005 Strafrechtliches Entschädigungsgesetz 2005
    Der Opferschutz
    10 Jahre Toleranzpreis der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste
    20 Jahre Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste
    Wege und Hindernisse religiöser Toleranz
    • Wie kann die den monotheistischen Religionen innewohnende versöhnende Kraft freigesetzt werden und auf welche Weise kann sie zum Friedensprozess beitragen? Dieser grundlegenden Frage widmen sich die vorliegenden Beiträge und behandeln darüber hinaus Toleranz und Respekt der Religionen zueinander, auch im Hinblick auf religiöse Konflikte. Die Beiträge wurden 2012 auf folgenden interdisziplinären Tagungen gehalten: „Verfolgte und Verfolger - Weltreligionen: Gewalt und Gottesbilder“ (Oktober 2012 im Stift Heiligenkreuz bei Wien) und „Toleranz-Symposium“ (November 2012 im Haus der Begegnung in Innsbruck). Autoren: Heiner Bielefeldt, Ulrich Blum, Klaus S. Davidowicz, Claus Dierksmeier, Michael Ernst, Heiner Hastedt, Obiora Ike, Elmar Kuhn, Jamal Malik, Julian Nida-Rümelin, Helmut Reinalter, Heinrich Schmidinger, Erich W. Streissler

      Wege und Hindernisse religiöser Toleranz
    • Diese Festschrift erscheint anlässlich des 20. Jubiläums der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste, die 1990 von Felix Unger, Nikolaus Lobkowitz und Kardinal Franz König gegründet wurde. Neben Beiträgen der Gründungsväter enthält sie zahlreiche hochrangige Fachbeiträge von Mitgliedern aus den sieben Klassen der Akademie: Humanities, Medicine, Arts, Natural Sciences, Law, Social and Economical Sciences, Technical and Environmental Sciences, World Religions in deutscher und englischer Sprache.

      20 Jahre Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste
    • Die Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste in Salzburg verleiht seit 1997 den Toleranzpreis. Aus Anlass des 10jährigen Bestehens dieser Verleihung liegen nun die Reden und Vorträge der Festveranstaltungen erstmalig in gedruckter Form vor, ergänzt jeweils durch einen Pressespiegel und eine Fotoshow. Damit sollen im Besonderen die Preisträger erneut vorgestellt und gewürdigt werden. Zwischen 1997 und 2007 wurde der Toleranzpreis verliehen an Teddy Kollek (†), Suzanne Mubarak, Kardinal Franz König (†), das Internationale Rote Kreuz, Dorothea Rosenblad, Djibrail Kassab, Giandomenico Picco, Hans-Dietrich Genscher und Flavio Cotti.

      10 Jahre Toleranzpreis der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste
    • Der Opferschutz

      • 152pages
      • 6 heures de lecture

      Reihentext!!!!!!!!!!!!!!! Nicht nur Juristen sind im Berufsalltag mit rechtlichen Fragen und Problemstellungen konfrontiert. Ziel dieser Reihe ist es, sowohl Juristen als auch Nicht-Juristen praxisnahe Darstellungen einzelner Rechts- und Tätigkeitsbereiche zur Verfügung zu stellen. Sie schließt damit die Lücke zwischen großen Überblicksdarstellungen wie in „Springers Kurzlehrbüchern der Rechtswissenschaft“ und Spezialmonographien zu Teilaspekten oder Einzelproblemen eines Rechtsgebietes. Die Bände sind so konzipiert, daß sie sowohl dem bereits länger in diesem Bereich Tätigen eine aktuelle Arbeitshilfe bieten als auch dem Einsteiger einen Überblick verschaffen, ohne die Darstellung mit der Detailfülle eines Handbuches zu überlasten. „SpringerPraxis& Recht“ bietet ein offenes Forum für alle rechtlichen Themen und ihre, den Bedürfnissen der Praxis entsprechende Aufbereitung und Darstellung.

      Der Opferschutz
    • Aktuelle Kommentierung des StEG Das Strafrechtliche Entschädigungsgesetz (StEG) 2005 normiert Entschädigungsansprüche von Opfern der inländischen Staatsmacht, die durch einen gesetzwidrigen oder ungerechtfertigten Freiheitsentzug einen Schaden erlitten haben. Ebenso in Fällen, in denen es nach einer Wiederaufnahme oder Erneuerung des Verfahrens zu einem Freispruch, einer Einstellung oder einer günstigen Verurteilung gekommen ist. Der Anspruch umfasst den Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens für die durch den Freiheitsentzug erlittene Benachteiligung. Dieses Werk zeigt die Entwicklung und Struktur des StEG 2005 und bietet eine Kommentierung der einzelnen Normen des Gesetzes. Zudem behandelt es verfassungsrechtliche Fragestellungen und bringt Beispiele aus Lehre und Rechtsprechung auf neuestem Stand.

      StEG 2005 Strafrechtliches Entschädigungsgesetz 2005
    • Von Bankberatern erwarten wir Hilfe bei der sicheren und sinnvollen Anlage unseres Geldes. Doch sie schwatzen uns systematisch unnötige und teure Finanzprodukte auf, denn es geht ihnen nur um die eigene Prämie. Und so verkaufen sie Renten, die erst ab dem 85. Lebensjahr ausbezahlt werden, drehen Schülern Lebensversicherungen an und Großmüttern Bausparverträge. Maria Eder hat mit Freude in einem Bankhaus gearbeitet und den Verfall eines Berufsstandes beobachtet. Nach Jahren des Zweifels hat sie die Branche verlassen. Jetzt erzählt sie ihre bitteren Erlebnisse.

      Schluss mit dem Betrug!
    • Dieses Buch stellt eine Einführung in wirtschaftsbezogene Straftatbestände des StGB und des Nebenstrafrechts auf neuestem Stand dar. In der Einleitung (I) wird die Charakteristik der Wirtschaftskriminalität behandelt und in der Folge auf die allgemeinen Grundlagen der Strafbarkeit und Straflosigkeit, Deliktsaufbau und Sanktionen für den Einzeltäter, aber auch für den Verband (II, III) eingegangen. Danach folgen typische allgemeine und spezielle Wirtschaftsdelikte (IV, V) wie auch Gläubigerschutzdelikte (VI), Geldwäscherei (VII), die neuen Korruptionstatbestände (VIII), Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (IX) und Computerstrafrecht (X). Zusätzlich werden die speziellen wirtschaftsrechtlichen Strafbestimmungen des Immaterialgüterstrafrechts (XI) mit Marken- und Produktpiraterie (XII), Patent- und Musterstrafrecht (XIII) und der unlautere Wettbewerb (XIV) angesprochen. Diesen folgen einige gesellschaftsrechtliche bzw den Schutz der Anleger betreffende Strafbestimmungen (XV, XVI) und das Insiderstrafrecht bzw die Verletzung des Bankgeheimnisses (XVII). Auf die Normen des Lebensmittelstrafrechts bzw Weingesetzes (XVIII, XIX) und der Umweltdelikte (XX) schließen das Finanzstrafrecht (XXI) und Grundlagen des Strafprozesses (XXII) an. Den Abschluss bildet ein Katalog von Kontrollfragen (XXIII).

      Einführung in das Wirtschaftsstrafrecht
    • Die Eintragung von Verurteilungen wegen Straftaten in das Strafregister und deren Löschung durch eingetretene Tilgung, aber auch deren Auskunftsbeschränkung sind wichtige kriminalpolitische Instrumente. Sie dient einerseits der Evidenthaltung der Vorverurteilungen als Hilfe zur Deliktsfindung, konkreten Strafbemessung und Sanktion und soll andererseits zur Resozialisierung des Verurteilten beitragen. Diese Rechtsmaterien werden im Strafregistergesetz 1968 (BGBl 1968/277) und dem Tilgungsgesetz 1972 (BGBl 1972/68), beide in der Fassung des Strafprozessreformbegleitgesetzes (BGBl I 2007/112) geregelt. Wichtige Inhalte: Einleitung zur rechtsgeschichtlichen Entwicklung und den wesentlichen gesetzlichen Grundlagen der Strafregisterführung bzw den Voraussetzungen und Folgen einer Tilgung; Kommentierung des StRegG 1968 und des TilgG 1972 mit Rechtsprechungsbeispielen; Auszüge aus einigen in der Kommentierung angesprochenen Gesetzesstellen wie ua europäische Übereinkommen und nationale Gesetze.

      Strafregister- und Tilgungsgesetz
    • Das StEG 2005 ist am 1. Jänner 2005 in Kraft getreten und hat damit das StEG 1969, das im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention gestanden hat, abgelöst. Es normiert die Entschädigungsansprüche von Opfern der inländischen Staatsmacht, die durch einen gesetzwidrigen oder ungerechtfertigten Freiheitsentzug einen Schaden erlitten haben. Ebenso die Fälle, in denen es nach Wiederaufnahme oder Erneuerung des Verfahrens zu einem Freispruch, einer Einstellung oder zu einer günstigeren Verurteilung gekommen ist. Im Entschädigungsverfahren ist die Rechtsposition des Geschädigten bezüglich der Anspruchsvoraussetzungen und der Ausschlussgründe verbessert und das Verfahren vereinfacht worden. Der Geschädigte kann nach Durchführung eines Aufforderungsverfahrens bei der Finanzprokuratur seine Ansprüche beim Zivilgericht einklagen. Der Anspruch umfasst neben dem Ersatz des materiellen auch den immateriellen Schaden und gewährt damit Schmerzengeld für die durch den Freiheitsentzug erlittene Beeinträchtigung.

      StEG 2005