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Dieter Leuze

    Urheberrechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst
    Urheberrechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und in den Hochschulen
    Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG)
    • Bearbeitet von: Rechtsanwältin Dr. Vanessa Adam - Staatsanwalt Frederik Becker - Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Böhmann - Prof. Dr. Christian von Coelln - Ministerialdirektor a. D. Dr. Peter Dallinger - Rechtsanwalt Dr. Hubert Detmer - Prof. Dr. Jörg Ennuschat - Prof. Dr. Volker Epping - Prof. Dr. Christoph Görisch - Oberregierungsrat Simon Graupe, LL. M. - Vizepräsident des VG a. D. Klaus-Dieter Haase - Rechtsanwalt Dr. Martin Hellfeier - Kanzler Dr. Jörn Hohenhaus - Kanzler a. D. Prof. Dr. Johannes Horst - Vors. Richterin am VG Dr. Christiane Kimmel - Prof. Dr. Thorsten Kingreen - Rechtsanwältin Maria Kleinert - Regierungsdirektor Andreas Lenk - Vors. Richter am OVG Prof. Dr. Sebastian Lenz - Prof. Dr. Dieter Leuze (†) - Rechtsanwältin Dr. Juliane Lorenz - Prof. Dr. Wolfgang Löwer - Prof. Dr. Dr. h. c. Peter Lynen (†) - Richter am OVG Dr. Andreas Merschmeier - Rechtsdezernentin Dr. Nicole Neuvians - Rechtsanwalt Sascha Sven Noack - Kanzler a. D. Dr. Klaus Peters - Rechtsanwältin Dr. Ulrike Preißler - Prof. Dr. Margrit Seckelmann, M. A. - Prof. Dr. Carolyn Tomerius - Prof. Dr. Hans-Wolfgang Waldeyer - Richterin am OVG Dr. Mareike Weber

      Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG)
    • Es wird häufig nicht erkannt, daß durch die Tätigkeiten von Beamten bzw. Angestellten im öffentlichen Dienst eine Vielzahl von Werken im Sinne des Urheberrechts entstehen. Der Autor zeigt in dieser Veröffentlichung das bestehende Spannungsverhältnis zwischen den Interessen des Dienstherren (öffentlichen Arbeitgebers) und den Rechtspositionen der Urheber auf und unterbreitet Vorschläge, die zu gerechten und billigen Ergebnissen führen.

      Urheberrechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und in den Hochschulen
    • Urheberrechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst

      Öffentliche Verwaltung – Hochschulen – außeruniversitäre Forschungseinrichtungen – Schulen

      Der Schutz der Urheberrechte von Arbeitnehmern ist in Unternehmen der Wirtschaft schon lange ein Thema. Doch auch für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst gilt der Schutz des UrhG für die von ihnen geschaffenen Werke. Dieses Buch verdeutlicht ausführlich das Spannungsverhältnis zwischen den Interessen des Dienstherrn und den Rechtspositionen der beamteten bzw. angestellten Urheber. Es zeigt konstruktive Lösungsvorschläge auf und beantwortet gut verständlich alle wichtigen Fragen, wie z. B.: - Müssen Beamte an den von ihnen geschaffenen Werken finanziell beteiligt werden? - Welche Unterschiede gibt es bei den Urheberrechten der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst? - Welche Urheberrechte haben Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter? - Wie unterscheiden sich die Urheberrechte in den außeruniversitären Forschungseinrichtungen und im Hochschulbereich? - Welche Besonderheiten bestehen im Bereich der Schulen?

      Urheberrechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst