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Robert Kazemi

    Die Registerfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
    Marken eintragen und recherchieren
    Datenschutzrecht in der anwaltlichen Beratung
    Die EU-Datenschutz-Grundverordnung in der anwaltlichen Beratungspraxis
    The general data protection regulation in legal consultation practice
    General Data Protection Regulation (GDPR)
    • The General Data Protection Regulation (GDPR) had already passed the EU Parliament in 2016 without any rejections or amendments. Since May 25, 2018, therefore, a new, uniform data protection law has been officially adopted in. The new regulation constitutes an effective instrument that will rapidly increase the need for consultation – both for medium-sized companies and large corporations. Benefit from this development as soon as possible by obtaining the work on the EU General Data Protection Regulation by Dr. Robert Kazemi to gain long-term competitive advantage for your business. This work offers you a condensed version of the new legal situation – including a comparison of the old and new legislation. You will receive comprehensive and immediately usable information on all content of the new law.

      General Data Protection Regulation (GDPR)
    • Im Dezember 2015 wurden die Verhandlungen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung abgeschlossen, die ab 1. Januar 2018 in Europa gilt. Der neue Verordnungstext verpflichtet Unternehmen, klare Regeln im Umgang mit Daten zu befolgen, wobei Verstöße drastische Folgen haben können. Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des weltweiten Konzernumsatzes sind möglich, wobei der höhere Betrag gilt. Diese Verordnung wird den Beratungsbedarf sowohl bei mittelständischen Unternehmen als auch bei großen Konzernen erheblich steigern. Nutzen Sie diese Entwicklung und verschaffen Sie sich mit dem ersten Werk zur EU-Datenschutz-Grundverordnung einen klaren Wettbewerbsvorteil. Das Buch bietet eine komprimierte Darstellung der neuen Rechtslage, einschließlich einer Gegenüberstellung der alten und neuen Gesetzeslage. Es enthält umfassende Informationen zu den Inhalten des neuen Gesetzes, darunter die grundlegenden Prinzipien der Verordnung, potenzielle Datenfallen im Vertrieb und Marketing, sowie die Rechte der Kunden hinsichtlich Information, Löschung und Berichtigung. Unternehmen, die ihre Datenbestände und -verarbeitungsprozesse rechtzeitig anpassen, sind auf der sicheren Seite. Der Autor, Rechtsanwalt Dr. Robert Kazemi, ist ein erfahrener Fachmann im Datenschutzrecht und hat zahlreiche Publikationen zu diesem Thema verfasst.

      The general data protection regulation in legal consultation practice
    • Wegen der kurzen Widerspruchsfrist sind Markeninhaber angehalten, neue Markenanmeldungen entweder eigenständig zu überwachen oder dies durch ihren Rechtsanwalt vornehmen zu lassen, der bereits die Markenanmeldung übernommen hat. Die hierfür (pauschal) in Ansatz zu bringenden Anwaltsgebühren bewegen sich, je nach erwartetem Umfang zwischen 1.000 € und 2.500 €. Die Neuerscheinung „Marken eintragen und recherchieren“ liefert eine praxiserprobte Schritt-für-Schritt-Anleitung (u. a. per Screenshots) zur leicht umsetzbaren Markeneintragung und -recherche. Sie erhalten klare Antworten auf die wichtigsten Fragen wie: ¿ Welche Markentypen, welche begrifflichen Grundlagen und Erscheinungsformen gibt es? ¿ Was ist bei Kennzeichenarten zu beachten? ¿ Wie lauten die wichtigsten Bestimmungen des MarkenG? ¿ Wann macht die Eintragung einer Wort-Bildmarke Sinn und wann reicht eine Wortmarke? ¿ Der Weg zur Registermarke: Was muss beim Anmeldeverfahren unbedingt beachtet werden? Lassen Sie sich diesen Umsatz nicht entgehen! Bestellen Sie jetzt diese Praxisbuch.

      Marken eintragen und recherchieren
    • Arbeiten zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind zahlreich, und man könnte annehmen, dass alle Aspekte bereits behandelt wurden. Ein genauerer Blick auf die Auswirkungen der Neuausrichtung durch die Rechtsprechung seit BGHZ 146, 341 ff. zeigt jedoch, dass grundlegende Fragen weiterhin offen sind. Besonders das Problem der Registerfähigkeit der GbR steht im Fokus: Müssen alle Gesellschafter eingetragen werden, oder reicht die Eintragung der Gesellschaft selbst aus? Diese Fragestellung wirft Bedenken hinsichtlich der Publizität der GbR auf, für die keine Registerpflicht besteht. Während im Grundstücksrecht noch Uneinigkeit herrscht, hat sich das Markenrecht dahingehend entwickelt, dass die Eintragung der GbR im Markenregister möglich und ausreichend ist. Dies legt nahe, Grundbuchrecht und Markenrecht zu vergleichen. Wie könnte eine Lösung im Grundbuchrecht aussehen, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt? Kann das Markenrecht als Argumentationshilfe oder Leitbild dienen? Oder widerspricht der grundbuchrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz einer Eintragung der GbR unter ihrem Namen? Ziel der Untersuchung ist es, diese Fragen im Kontext des Liegenschafts-, Marken-, Gesellschafts- und Verfahrensrechts zu beantworten und zu klären, ob der Grundsatz „Keine Publizität des Objekts ohne Publizität des Subjekts“ weiterhin Bestand hat.

      Die Registerfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts