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Alexander Pfab

    Die WpÜG-Reform 2006
    Die Behandlung von Bildungsaufwendungen im deutschen Einkommensteuerrecht
    • Die jüngere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Behandlung von Bildungsaufwendungen im deutschen Einkommensteuerrecht ist Gegenstand dieser Untersuchung. Der Verfasser stellt dar, dass der BFH zwar die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Bildung großzügig zugelassen, der Gesetzgeber diese Pläne jedoch durchkreuzt hat. Zudem entwirft der Autor eine dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit (Art. 3 I GG) entsprechende Dogmatik der Behandlung von Bildungsaufwendungen des Steuerpflichtigen. Diese leitet er aus einer periodenübergreifenden Untersuchung ab, weshalb Bildung erworben wird und zieht daraus sodann Schlüsse für die steuerrechtliche Veranlassung. Schließlich betrachtet er im Detail die gesetzliche Neuregelung und zeigt kritisch deren Schwachpunkte und Widersprüche auf. Den Schlusspunkt der Arbeit bildet eine verfassungsrechtliche Prüfung der aktuellen Rechtslage mit der Erkenntnis, dass die bestehende Regelung verfassungswidrig ist und dringend einer Überarbeitung bedarf.

      Die Behandlung von Bildungsaufwendungen im deutschen Einkommensteuerrecht
    • Übernahmeschlachten zwischen börsennotierten Unternehmen stellen Ausnahmesituationen dar. Diverse Personen und Vorgänge müssen koordiniert werden und verschiedenste Interessen prallen aufeinander, wobei gerade die Beteiligten des Zielunternehmens kaum Erfahrung mit Übernahmesituationen aufweisen. Von einem anderen Unternehmen ‚feindlich’ übernommen zu werden, ist oftmals ein einmaliges Ereignis im Berufsleben des amtierenden Vorstands. Doch Abwehrmaßnahmen gegen unliebsame Bieter sind nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen zulässig, die von jedem Zielunternehmen strikt zu beachten sind. Alexander Pfab erstellt unter Berücksichtigung des aktuellen rechtswissenschaftlichen Meinungsstandes eine systematische Richtschnur für wertpapierrechtlich einwandfreies Verhalten des Zielunternehmens. Das ist umso bedeutsamer, da sich die gesetzlichen Grundlagen und damit auch die Handlungsspielräume der Gesellschaftsorgane durch die Reform des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) im Jahr 2006 geändert haben. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem „Europäischen Verhinderungsverbot“, das einen neuen Rechte- und Pflichtenkreis für Unternehmen errichtet, die sich für dessen Anwendung entschieden haben.

      Die WpÜG-Reform 2006