Architekten- und Unternehmerbindungsklauseln bei Grundstückkaufverträgen sind weit verbreitet: Der Käufer von Bauland verpflichtet sich, die bei der Überbauung anfallenden Bau- oder Architekturarbeiten dem Verkäufer oder einem von ihm bestimmten Dritten zur Ausführung zu übertragen. In vielen Gegenden stellten solche Baubindungen - vor allem zur Zeit des Immobilienbooms - eine regelrechte „Landplage“ dar, weil es kaum noch Bauland zu erwerben gab, ohne dass man einen Architekten oder Bauunternehmer „in Kauf nehmen“ musste. Im vorliegenden Werk werden verschiedene grundlegende Probleme des Vertragsrechts behandelt: Inwieweit sind Baubindungen überhaupt zulässig (Inhaltskontrolle von Verträgen)? Der Umfang des Formzwangs beim Grundstückkauf? Möglichkeiten der Vertragskündigung (insbesondere Qualifikation des „Architektenvertrages“ und die Problematik von Art. 404 OR)?
Markus Reber Livres



Der vierte Band bildet den Schlussstein der im Berner Kommentar veröffentlichten Edition der Materialien zum Zivilgesetzbuch. Er enthält die Protokolle der beiden eidgenössischen Räte, die in den Jahren 1905 bis 1907 den Entwurf des Bundesrates vom 28. Mai 1904 beraten haben (stenographische Bulletins des National- und Ständerats). Daraus resultierte – nach einer Bereinigung in der Redaktionskommission – der Text des ZGB, der in der Schlussabstimmung beschlossen und per 1. Januar 1912 in Kraft gesetzt wurde. Auch diese Texte – der Bericht der Redaktionskommission sowie der Text des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10. Dezember 2007 in den drei Nationalsprachen – sind in dieser Ausgabe enthalten. Ein Personenverzeichnis mit biographischen Angaben der eidgenössischen Räte und der Kommissionen während den Beratungen zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (1905–1907) runden den Band ab. Der vorliegende Band sowie die gesamte Materialiensammlung zum ZGB sind eine wahre Fundgrube für Wissenschaft, Studierende und Praxis.