Plus d’un million de livres à portée de main !
Bookbot

Sebastian Lohsse

    Ius adcrescendi
    Texte wiederherstellen, Kontexte rekonstruieren
    Römisches Privatrecht
    Liability for artificial intelligence and the internet of things
    Liability for AI
    • Liability for AI

      Münster Colloquia on EU Law and the Digital Economy VII

      The book analyses in-depth the issues raised by the European Parliament resolution of October 20, 2020 calling for an “EU Regulation on Liability for the Operation of Artificial Intelligence-Systems” which have now been followed up by the legislative proposals for an AI Liability Directive and a revised Product Liability Directive, published by the European Commission on September 28, 2022. These proposed new legal acts, which may lead to a far-reaching reshaping of liability law at European and national level, were discussed at the colloquium as the first expert event on this subject

      Liability for AI
    • 2018 witnessed several key developments which have shaped the digital single market. Whereas some issues are now in the final stages of the legislative process, other key topics are in their infancy and therefore require in-depth discussion as to how EU law should react to the challenges and needs of the digital economy. This volume focuses on an issue central to the digital single market: the ‘Liability for Artificial Intelligence and the Internet of Things’. European legislators face the challenge of deciding between adapting existing product liability rules or the creation of a new concept of objective liability for autonomous systems. The 2018 Münster colloquium provided a forum for intense discussion of these questions between renowned experts on digital law and representatives from EU institutions and industry. With contributions by Cristina Amato, Georg Borges, Jean-Sébastien Borghetti, Giovanni Comandé, Ernst Karner, Bernhard Koch, Sebastian Lohsse, Eva Lux, Miquel Martín-Casals, Reiner Schulze, Gerald Spindler, Dirk Staudenmayer, Gerhard Wagner, Herbert Zech

      Liability for artificial intelligence and the internet of things
    • Das Werk stellt die wesentlichen privatrechtlichen Institute des Römischen Rechts, wie etwa Kauf, Miete, Darlehen oder Bereicherungsrecht, dar. Damit zeigt es zugleich die römisch-rechtlichen Grundlagen des geltenden Zivilrechts auf. Es deckt ein wichtiges Teilgebiet des Grundlagenfachs Rechtsgeschichte ab. Das Studienbuch wurde gründlich überarbeitet und aktualisiert. Dabei legte der Autor besonderen Wert auf eine deutlich didaktische Ausrichtung des Werkes. Deshalb enthält die Neuauflage auch zahlreiche Vergleiche mit dem geltenden Recht sowie Textauszüge aus dem „Corpus Juris Civilis“, dem grundlegenden Gesetzbuchs Kaiser Justinians. Für Studenten, Referendare.

      Römisches Privatrecht
    • Texte wiederherstellen, Kontexte rekonstruieren

      Internationale Tagung über Methoden zur Erstellung einer Palingenesie, Münster, 23.–24. April 2015

      Zu den unabdingbaren Voraussetzungen historischer Forschung zählt die Kenntnis der Quellen – ihre Erschließung gehört daher zu den vornehmsten Aufgaben des Historikers. In den meisten Fällen sieht sich der Rechtshistoriker jedoch mit einer Fülle weit verstreuten Materials konfrontiert. Dass die Zusammenstellung dieser Zeugnisse und sodann auch Versuche zur Rekonstruktion der Rechtsquellen seit längerem zu den Kernanliegen rechtshistorischer Forschung gehören, nimmt deshalb kaum wunder. Die Abteilung B der Reihe Acta Senatus macht die in Abteilung A veröffentlichten Materialien zugänglich: Dieser Band widmet sich den dabei auftretenden grundsätzlichen methodischen Herausforderungen. Die Beiträge führen in Plan und Methode des Gesamtvorhabens ein und befassen sich mit den einzelnen methodischen Herausforderungen, die mit der Erarbeitung einer Palingenesie in der frühen Republik einerseits und im 2. und 3. Jahrhundert andererseits verbunden sind. Des Weiteren erörtern sie die Herangehensweisen, die für die Erarbeitung vergleichbarer Zusammenstellungen anderer Rechtsquellen in jüngerer Zeit gewählt worden sind.

      Texte wiederherstellen, Kontexte rekonstruieren
    • Ius adcrescendi

      • 298pages
      • 11 heures de lecture

      Wenn ein Erblasser einen Gegenstand mehreren Personen gemeinsam vermacht hat, jedoch einer der Bedachten seinen Anteil nicht erwirbt, stellt sich die Frage, ob dieser Anteil den Erben verbleibt oder auf die übrigen Vermächtnisnehmer verteilt wird. Den entsprechenden Konflikt der Interessen von Erben und Mitvermächtnisnehmern – der sich im geltenden Recht in gleicher Weise stellt – löst das Prinzip der Anwachsung unter Mitvermächtnisnehmern im Römischen Recht, das hier erstmals umfassend untersucht wird. Einen Schwerpunkt bilden die bislang weitgehend unerschlossenen, höchst komplizierten Regeln, die im Fall des Nießbrauchsvermächtnisses Anwendung finden. Der Vergleich dieser Regeln mit den allgemeinen Anwachsungsgrundsätzen läßt nicht nur die Struktur der Anwachsung klar zutage treten, sondern ermöglicht zugleich Einblicke in die Rechtsnatur von Eigentum und Nießbrauch sowie in die Methode der römischen Juristen.

      Ius adcrescendi