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Horst von Holleben

    REACH-Musterverträge für Konsortien und andere Formen der Datenteilung
    REACH consortia model agreements and other forms of data sharing
    REACH Alleinvertreter, only representative
    • Die Verfasser haben im Auftrag der deutschen chemischen Industrie zusammen mit Experten Musterverträge für zwei häufige Fallkonstellationen erarbeitet. Zum einen geht es um die vertragliche Bestellung eines Alleinvertreters gemäß Art. 8 REACHVO durch einen außereuropäischen Hersteller, wobei der Alleinvertreter in der EU die Registrierung für den Hersteller übernimmt. Zum anderen wird die in der chemischen Industrie verbreitete Lohnherstellung behandelt. Nach der REACH-VO ist der Lohnhersteller registrierungspflichtig, was zusätzliche vertragliche Regelungen zum Lohnherstellungsvertrag erforderlich macht.

      REACH Alleinvertreter, only representative
    • The REACH Regulation requires data sharing amongst registrants of the same substance in order to avoid unnecessary testing – in particular animal testing – and to minimise costs for industry and authorities. Existing test data should be jointly used, new tests should be carried out only one time on behalf of all registrants. The legally required cooperation of competitors does not work without rules set out by contract. The authors had been mandated by the German chemical industry to develop in close cooperation with a project team made up of industry and association experts model agreements for consortia and other forms of cooperation amongst registrants. For manufacturers, importers and only representatives who often will have to register a large amount of substances it is important that recognized standard versions of such agreements are available. The reader will find a variety of such model agreements in this book. When using one of the model agreements adaptation to the particular circumstances of an individual case will be necessary.

      REACH consortia model agreements and other forms of data sharing
    • Die REACH-Verodnung fordert die Teilung von Prüfdaten unter den Registrierungspflichtigen für den denselben Stoff, um unnötige Tierversuche zu vermeiden und die Kosten der Registrierung für Industrie und Behörden zu senken. Bereits vorhande Prüfergebnisse aus Tierversuchen sollen von allen genutzt, neue Prüfungen nur einmal mit Wirkung für alle durchgeführt werden. Die damit verordnete Zusammenarbeit von Wettbewerbern ist ohne vertragliche Regelung nicht sachgerecht durchführbar. Die Verfasser haben im Auftrag der deutschen chemischen Industrie mit einem Team von Unternehmes- und Verbandsexperten Musterverträge für verschiedene Fallkonstellationen einer Zusammenarbeit von Unternehmen bei der Registrierung nach REACH erarbeitet. Für Hersteller, Importeure oder Alleinvertreter ist es wichtig, dass allgemein anerkannte Standardversionen solcher Verträge zur Verfügung stehen. Der Nutzer findet in der vorliegenden Sammlung eine Vielzahl solcher Musterverträge, die er nur noch an die besonderen Umstände des Einzelfalles anpassen muss.

      REACH-Musterverträge für Konsortien und andere Formen der Datenteilung