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Christoph Burchard

    19 mai 1931 – 21 décembre 2020
    Die Konstitutionalisierung der gegenseitigen Anerkennung
    Studien zu Theologie, Sprache und Umwelt des Neuen Testaments
    Joseph und Aseneth
    Handbuch zum Neuen Testament 15/1. Der Jakobusbrief
    European Public Prosecutor's Office
    Gesammelte Studien zu Joseph und Aseneth
    • European Public Prosecutor's Office

      Regulation (EU) 2017/1939 implementing enhanced cooperation on the establishment of the European Public Prosecutor's Office ('the EPPO')

      • 1000pages
      • 35 heures de lecture
      European Public Prosecutor's Office
    • Die "Jüdischen Schriften aus hellenistisch-römischer Zeit" bieten eine historisch-kritische Neuausgabe der Apokryphen und Pseudepigraphen. Sie sind essentielle Quellen für das Verständnis des frühen Judentums und der Entstehung des Christentums zwischen dem 2. Jh. v. Chr. und dem 1. Jh. n. Chr.

      Joseph und Aseneth
    • Die Konstitutionalisierung der gegenseitigen Anerkennung

      Die strafjustizielle Zusammenarbeit in Europa im Lichte des Unionsverfassungsrechts

      Die sich zusehends intensivierende justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts der EU beruht auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung. Christoph Burchard untersucht die Spielräume und Grenzen dieses Grundsatzes aus einer dezidiert unionsverfassungsrechtlichen Perspektive. Er weist u. a. nach, dass die in Art. 82 Abs. 1 AEUV konstitutionalisierte gegenseitige Anerkennung lediglich kompetenzbegründend wirkt und sekundärrechtlich konkretisierungsbedürftig ist. Eine unbeschränkte gegenseitige Anerkennung ist ebenso wenig wie ein absolutes Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten in den Rang eines unionsverfassungsrechtlichen Rechtsprinzips zu heben. Daher dienen die Unionsgrundrechte wie auch das föderale Prinzip (einschließlich des Schutzes der mitgliedstaatlichen Identität) als Anerkennungsschranken, die den Sekundärrechtsgesetzgeber wie auch den Sekundärrechtsanwender einhegen. The increasing level of judicial cooperation in criminal matters in the field of freedom, security and justice of the EU is based on the principle of mutual recognition. Christoph Burchard examines the scope and limits of this principle from a strictly union-constitutional perspective. He points out that the mutual recognition constituted in Article 82 No.1 TFEU has the effect of merely substantiating competence and thus needs to be more firmly established by way of secondary legislation. Just as unconditional trust between Member States of the Union, unrestricted mutual recognition must not be elevated to the rank of a constitutional legal principle of the EU. Therefore, the fundamental rights of the Union as well as the federal principle (including the protection of the identity of the Member States), serve as recognition barriers for the secondary legislator as well as the secondary law users.

      Die Konstitutionalisierung der gegenseitigen Anerkennung
    • "Irren ist menschlich"

      Vorsatz und Tatbestandsirrtum im Lichte der Verantwortungsethik und der Emanzipation des angegriffenen Mitmenschen

      Der Vorsatz des Täters kann trotz eines Irrtums bejaht oder wegen eines Irrtums verneint werden. Die irrtumsdogmatischen Antwortmöglichkeiten sind zwar begrenzt, die zugrunde liegenden Wertungen sind jedoch komplex. Es gilt zu klären, für welche unvorhergesehenen Geschehnisse der Beschuldigte vorsatzdeliktisch verantwortlich sein soll. Christoph Burchard untersucht diese Grundlagenprobleme und bietet eine schlüssige Lösung. Er systematisiert verschiedene Irrtumsfallgruppen, von klassischen wie der aberratio ictus bis zu weniger bekannten Irrtümern über Tatbestandsalternativen, und hebt die Normativität des Vorsatzurteils hervor. Um Willkür zu vermeiden, orientiert er die Irrtumslehre an der Schuld und entwickelt eine strafrechtsphilosophische Fundierung der Vorsatz- und Irrtumsdogmatik. Diese wird individualistisch begründet und erkennt auch dem konkret durch eine Tat angegriffenen Mitmenschen einen eigenen Stellenwert zu. Durch die Anwendung dieses Ansatzes auf die Falllösung dogmatisiert der Autor fallgruppenübergreifende Argumentationsmuster. Diese sichern nicht nur die bekannten Ergebnisse aus Rechtsprechung und Lehre ab, sondern stellen sie auch in Frage und schaffen eine neue Basis.

      "Irren ist menschlich"