Die dritte Auflage dieses Kommentars für Praxis und Ausbildung bietet wie bewährt eine umfassende Darstellung der im Polizei- und Ordnungsrecht relevanten Vorschriften für alle Bundesländer sowie das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei. Die Landespolizeigesetze sowie das BKAG und das BPolG werden auf Basis des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin (ASOG) behandelt, dessen Regelungen wiedergegeben und mit den korrespondierenden Vorschriften anderer Bundesländer und des Bundes verglichen werden. Dabei wird im gesamten Kommentar ausführlich die aktuelle Rechtsprechung unter Berücksichtigung der für die Praxis besonders wichtigen Eingangsinstanzen ausgewertet. NEU in der 3. Auflage: Aktuelle Entwicklung zum Begriff der "drohenden Gefahr" Änderungen im ASOG bis zum Rechtsstand 31.12.2021 insbesondere durch das 23. ASOG-Änderungsgesetz: u.a. Einführung der Kennzeichnungspflicht Auflage, Gefährderansprache und Sicherheitsgespräch sowie gefahrenabwehrende Umsetzung von Fahrzeugen, Verwendung von Bodycams , Regelung präventiver Telekommunikationsüberwachung und Abfrage der Standortdaten, operativer Opferschutz sowie Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgeheimnisträger Überblick der Berliner ASOG-Neuregelungen im Vergleich zu den Polizeigesetzen der anderen Bundesländer und dem BKAG und BPolG Ihr Nutzen: Die zahlreichen Neuerungen durch das 23. ASOG-Änderungsgesetz, mit denen der Gesetzgeber auf den Wandel in der täglichen Praxis der Polizei Berlin als größter Sicherheitsbehörde einer modernen Metropole reagieren will, sind bereits berücksichtigt. Rechtsstand 31.12.2021 Schnelle Zugänglichkeit durch punktgenaue Zuordnung der im Gesetzestext verwendeten Begriffe zur entsprechenden Randnummer der Kommentierung. Zu jeder Vorschrift im Berliner ASOG verweist eine synoptische Übersicht auf die korrespondierende Norm der anderen Bundesländer sowie des BKAG und des BPolG. Abweichungen von der Berliner Gesetzeslage in den anderen Bundesländern sowie im BKAG und BPolG werden herausgestellt. zahlreiche Formulare sowie Praxistipps und Checklisten zur Hilfestellung weitere im Polizei- und Ordnungsrecht bedeutsame Vorschriften in Auszügen: Verwaltungsvollstreckungsrecht (Kostenproblematik u.a.), Versammlungsrecht (inkl. gewalttätige Gegendemonstrationen, außenpolitische Belange i.R.d. 15 VersG, Verwenden von Fahnen/Symbolen und Nichtstörerproblematik) sowie Gewerberecht (GewO, GastG, HandwO u.a.) Autoren: Dr. Adrian Pewestorf, Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg Dr. Sebastian Söllner, Oberregierungsrat bei der Bundeswehr (Wehrdisziplinaranwalt) Oliver Tölle, Kriminaldirektor, Gastdozent für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
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Polizei- und Ordnungsrecht
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Die neue Auflage dieses Kommentars für Praxis und Ausbildung bietet eine umfassende Darstellung der im Polizei- und Ordnungsrecht relevanten Vorschriften für alle Bundesländer sowie für das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei. Die Landespolizeigesetze, das BKAG und das BPolG werden auf Basis des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin (ASOG) behandelt, wobei die Regelungen wiedergegeben und mit den entsprechenden Vorschriften anderer Bundesländer und des Bundes verglichen werden. Die Neuauflage berücksichtigt die Gesetzeslage bis Januar 2016 und zieht insbesondere Folgerungen aus der Entscheidung des BVerfG zur gemeinsamen Antiterrordatei der Polizeibehörden und Nachrichtendienste sowie den Ergebnissen des NSU-Untersuchungsausschusses. Um einen vollständigen Überblick über die Rechtsmaterie zu bieten, werden weitere relevante Vorschriften in eigenen Themenkomplexen behandelt, darunter Verwaltungsvollstreckungsrecht, Versammlungsrecht und Gewerberecht. Zudem werden das Waffen- und Ausländerrecht sowie das Rechtsschutzverfahren überblicksartig dargestellt. Der Kommentar wertet die aktuelle Rechtsprechung unter Berücksichtigung der wichtigen Eingangsinstanzen aus. Formulare, Praxistipps und Checklisten bieten dem Praktiker wertvolle Hilfestellungen für die tägliche Arbeit.
Grenzen ordnungsbehördlicher Kompetenz
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