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Sebastian A. E. Martens

    18 février 1980
    Durch Dritte verursachte Willensmängel
    Methodenlehre des Unionsrechts
    Leitfaden für die juristische Promotion
    Schuldrechtsdigitalisierung
    • Schuldrechtsdigitalisierung

      Einführung in die Änderungen des Kauf- und Verbraucherrechts, insbesondere in die Regelungen der Verträge über digitale Produkte (§§ 327ff. BGB)

      Schuldrechtsdigitalisierung
    • Der Weg zur erfolgreichen Promotion erscheint vielfach steinig und schwer. Dieses Buch soll Ihnen helfen, dass Sie alle Schwierigkeiten meistern und Ihr Ziel gut und sicher erreichen. Beantwortet werden vor allem Fragen, die nach Erfahrung des Autors Doktoranden am meisten Probleme bereiten und auf die man sonst entweder keine oder kaum befriedigende Antworten findet: Was sind überhaupt sinnvolle Themen für eine juristische Doktorarbeit? Wie finde ich solche Themen? Wie hängen Thema und Methode zusammen? Welche Methoden kann man für welches Thema verwenden? Wie wende ich (m)eine Methode auf (m)ein Thema an, sodass daraus ein Buch wird? Wie schreibe ich überhaupt ein ganzes Buch? Zudem werden Tipps und Empfehlungen zur Lösung der wichtigsten praktischen Probleme (Betreuung, Finanzierung, Verfahren usw.) gegeben, damit Sie möglichst sorgenfrei viel Freude an Ihrer Arbeit haben und am Ende auf eine schöne und erfüllte Promotionszeit zurückblicken können.

      Leitfaden für die juristische Promotion
    • Methodenlehre des Unionsrechts

      • 628pages
      • 22 heures de lecture

      Die juristischen Methoden in den europäischen Rechtsordnungen weisen große Unterschiede auf. Sebastian A. E. Martens führt die bislang weitgehend unabhängigen nationalen Diskurse zusammen und entwirft vor diesem Hintergrund eine europäische Methodenlehre des Unionsrechts, die den besonderen Zielen des Unionsrechts genügen und sich zugleich möglichst bruchlos in die verschiedenen mitgliedstaatlichen Traditionen einfügen soll. Dabei bestimmt Martens bereits den Inhalt seiner Methodenlehre eigenständig als eine Begründungslehre für den das Unionsrecht anwendenden Richter. Der Inhalt dieses Unionsrechts wird zunächst mittels einer eigenen neuen europäischen Rechtsquellenlehre ermittelt, bevor Martens anschließend, auch unter Heranziehung rechtsvergleichender und rechtshistorischer Analysen darlegt, wie sich aus diesen Rechtsquellen Argumente im Streit um die richtige Lösung eines rechtlichen Problems gewinnen lassen.

      Methodenlehre des Unionsrechts
    • Nach § 123 Abs. 1 BGB ist jede Willenserklärung anfechtbar, wenn der Erklärende durch arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung bestimmt wurde. § 123 Abs. 2 BGB schränkt dieses Anfechtungsrecht nur im Fall einer Täuschung durch Dritte ein. Sebastian Martens untersucht, wie sich diese Regelung rechtshistorisch und rechtsvergleichend erklären lässt. Im ersten Kapitel werden die römisch-rechtlichen Ursprünge behandelt, gefolgt von deren Rezeption und Fortentwicklung in Europa im zweiten Kapitel. Das dritte Kapitel analysiert die Entstehung der entsprechenden Regelungen im englischen Common Law. Im abschließenden vierten Kapitel erfolgt eine dogmatische Analyse und Kritik des geltenden Rechts. Es wird aufgezeigt, dass die unterschiedliche Behandlung von Drohung und Täuschung zu Wertungswidersprüchen führt und im BGB eine einheitliche Lösung angelegt ist. Zudem wird deutlich, dass das Recht der Willensmängel stark von den praktisch eher bedeutungslosen Drittfällen geprägt ist: Der Anfechtungstatbestand der widerrechtlichen Drohung entstand aus dem Bemühen um eine handhabbare Lösung dieser Drittfälle, während die differenzierte Behandlung von Drohungen und Täuschungen durch Dritte die Entwicklung eines allgemeinen Anfechtungstatbestandes der widerrechtlichen Beeinflussung verhinderte.

      Durch Dritte verursachte Willensmängel