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Silke Ruth Laskowski

    1 janvier 1965
    Das Menschenrecht auf Wasser
    Die Ausübung der Prostitution
    • Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Prostitution als Erwerbstätigkeit dem Schutz des Grundrechts der Berufsfreiheit im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG unterliegt. Diese Frage wird nach eingehender Erörterung der in Rechtsprechung und Literatur üblicherweise zugrundegelegten Berufsdefinition, die mit Hilfe der Merkmale «Erlaubtsein» bzw. «fehlende Sozialschädlichkeit» regelmäßig die Prostitutionstätigkeit aus dem Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG ausgrenzt, bejaht. Daß diese Definition zu einer unzulässigen Schutzbereichsbegrenzung und Freiheitsverkürzung führt, wird durch Bezugnahme auf die «materiellen» und «formellen» Grundrechtstheorien, darüber hinaus auch durch eine auf den allgemeinen juristischen Auslegungsmethoden basierende Schutzbereichsbestimmung deutlich. Abschließend wird geprüft, ob die bestehenden Gesetze, welche die Prostitutionstätigkeit betreffen und einschränken, verfassungsrechtlich gerechtfertigt sind. Als Ergebnis läßt sich festhalten, daß die Regelungen überwiegend als verfassungswidrig einzustufen sind.

      Die Ausübung der Prostitution
    • Das Menschenrecht auf Wasser

      Die rechtlichen Vorgaben zur Sicherung der Grundversorgung mit Wasser und Sanitärleistungen im Rahmen einer ökologisch-nachhaltigen Wasserwirtschaftsordnung

      • 973pages
      • 35 heures de lecture

      Vor dem Hintergrund der globalen Wasserkrise entwickelt Silke Ruth Laskowski die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine gemeinwohlorientierte, ökologisch-nachhaltige Wasserwirtschaft, die dem Menschenrecht auf Wasser verpflichtet ist. Sie beleuchtet internationale rechtspolitische Strategien zur Krisenbewältigung, die Umweltvölkerrecht, Welthandelsrecht und internationalen Menschenrechtsschutz betreffen, und hebt den Zusammenhang mit dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung hervor. Kritisch werden die internationalen, europäischen und nationalen Liberalisierungs- und Privatisierungsprozesse hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit für die intergenerationelle Sicherung einer umwelt- und teilhabegerechten sozialen Versorgung mit Wasser- und Sanitärleistungen geprüft. Neben den völkerrechtlichen Vorgaben wird der verfassungsrechtliche Rahmen Deutschlands unter Berücksichtigung der quasi-verfassungsrechtlichen Vorgaben des Europarechts und des am 1.12.2009 in Kraft getretenen Vertrags von Lissabon thematisiert. Die Autorin untersucht, ob die nachhaltige Wasserwirtschaft zu den staatlichen Aufgaben ihres entwickelten „postnationalen Gewährleistungsstaats“ zählt. Abschließend betrachtet sie das deutsche Modell der kommunalgeprägten Wasserver- und -entsorgung und erörtert die völker-, europa- und verfassungsrechtlichen Grenzen einer weiteren Privatisierung, die sich aus dem justiziablen Kern des Menschenrechts auf Wasser ergeben.

      Das Menschenrecht auf Wasser