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Jan Philipp Schaefer

    Grundlegung einer ordoliberalen Verfassungstheorie
    Die Umgestaltung des Verwaltungsrechts
    • Die Umgestaltung des Verwaltungsrechts

      Kontroversen reformorientierter Verwaltungsrechtswissenschaft

      Die Häutungen des Leviathan vom bürokratisch-bewirkenden zum gewährleistend-aktivierenden Staat rufen eine „Neue Verwaltungsrechtswissenschaft“ auf den Plan. In der Auseinandersetzung mit der Europäisierung der Rechtsordnung, der Privatisierung öffentlicher Ressourcen und dem Formwandel des politisch-administrativen Systems stellt sie Prämissen des Verwaltungsrechts und somit die analytische Differenzierung von Staat und Gesellschaft sowie von Staat und Union in Frage. Anhand konsensual operierender Staatlichkeit und privater Rechtsetzung, Auffangverbünden zwischen Zivilrecht und öffentlichem Recht, Privatisierungs- und Regulierungsverwaltungsrecht werden Innovationspotentiale reformorientierter Verwaltungsrechtswissenschaft ausgeleuchtet, werden hermeneutische und kulturwissenschaftliche Varianten der Jurisprudenz gegeneinandergestellt. Ausgehend von Max Webers paradigmatischer Beschreibung des hierarchischen Verwaltungsstaates werden Trennungs- und Verbindungslinien zu moderneren Beschreibungskontexten - Steuerungs- und Governance-Theorie, Systemtheorie, ökonomische Analyse des Rechts - aufgezeigt.

      Die Umgestaltung des Verwaltungsrechts
    • Die Verfassungsordnung des Grundgesetzes definiert sich über Begriffe, deren Gehalt nicht festgelegt ist, was zu unterschiedlichen Interpretationen führt, insbesondere bei Begriffen wie „Menschenwürde“ und „Freiheit“. Diese Unsicherheit eröffnet Extremisten die Möglichkeit, die Grundbegriffe des Grundgesetzes zu deuten, was dem Konsens der Mehrheit widerspricht. Dies wird in der Diskussion um eine mögliche Bürgerpflicht zur Verfassungsloyalität, wie sie vom BVerfG thematisiert wurde, deutlich. Im Kontext des Streits zwischen BVerfG und OVG Münster über gewaltlose rechtsextremistische Versammlungen entwickelt Jan Schaefer eine Verfassungs- und Grundrechtstheorie, die sich am Ordoliberalismus orientiert. Ziel dieser Theorie ist es, den Kerngehalt der Grundbegriffe des Grundgesetzes so zu definieren, dass die Deutungsoffenheit von Würde, Grundrechten und Staatsprinzipien in ein ausgewogenes Verhältnis zum Interesse der Mehrheit an einem freiheitlichen Verfassungskonsens gebracht wird. Die Arbeit schließt mit einer Funktionsanalyse unbestimmter Rechtsbegriffe, wobei die „öffentliche Ordnung“ im Rahmen des ordoliberalen Rechtsdenkens behandelt wird.

      Grundlegung einer ordoliberalen Verfassungstheorie