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Preface --List of Authors --Literature (selection) --List of Questions --Answers --The Editors, CV --The Authors, CV --Case Indices






Preface --List of Authors --Literature (selection) --List of Questions --Answers --The Editors, CV --The Authors, CV --Case Indices
Mittwoch, 25. Januar 2006, Industrieclub Düsseldorf
Jan Busche stellt den Standort und die Bedeutung des Kontrahierungszwangs in der modernen Privatrechtsordnung dar. Er geht davon aus, daß die reale Grundlage der individuellen Selbstbestimmung, nämlich die wirtschaftliche und intellektuelle Selbstbestimmungsfähigkeit des Individuums, vielfach gestört ist. Dagegen setzt das Funktionsprinzip der von der Rechtsordnung anerkannten Privatautonomie voraus, daß kein Individuum von der Möglichkeit der Selbstbestimmung ausgeschlossen sein darf. Das gilt insbesondere für die Vertragsfreiheit als wichtigster Erscheinungsform der Privatautonomie. Vor diesem Hintergrund entwickelt Jan Busche den allgemeinen Kontrahierungszwang als Rechtsinstitut und immanenten Baustein des Vertragsrechtssystems. Daneben und in Abgrenzung dazu analysiert er aktuelle Regelungskomplexe des besonderen Kontrahierungszwangs.
Bei der Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft im Bereich Forschung und Entwicklung ist die Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen von maßgeblicher Bedeutung. Der vorliegende, aus einem Forschungsprojekt hervorgegangene Leitfaden zu Forschungs- und Entwicklungsverträgen zwischen Hochschulen und Industrie gibt einen Überblick über die wichtigsten Vertragsmodelle und bietet neben einer allgemeinen Einführung in das Patent- und Arbeitnehmererfindungsrecht einen eigenen Modellvorschlag: das Düsseldorfer Vertragsmodell. Ergänzt wird das Vertragsmodell durch eine Kommentierung der Modellbausteine, welche in erster Linie als Entscheidungshilfe dient und zugleich die Auffassung der in die Projektdurchführung einbezogenen Hochschulen, Unternehmen und Verbände dokumentiert. Der Leitfaden bietet dem Praktiker eine Orientierung bei der Erstellung eigener Forschungs- und Entwicklungsverträge und dem Umgang mit diesen.
Schwerpunktthema der Düsseldorfer Patentrechtstage 2013 war erneut das EU-Patentpaket. In einem Workshop wurden zentrale Fragestellungen im Zusammenhang mit der Verfahrensordnung für das Einheitliche Patentgericht behandelt. Weitere Referate, die in dem vorliegenden Tagungsband dokumentiert sind, beschäftigten sich aus rechtsvergleichender Sicht mit dem Verhältnis von Verletzungsprozess und Nichtigkeitsverfahren in Japan und Korea. Den Themenkreis der Rechtsdurchsetzung greifen überdies Beiträge zur FRAND-Rechtsprechung und zur Schadensersatzberechnung nach der Enforcement-Richtlinie auf. Abgerundet wird der Band durch Abhandlungen zur Entscheidungspraxis des Europäischen Patentamtes und zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Patentrecht sowie durch eine zusammenfassende Dokumentation des Tagungsverlaufs.
Der internationale Schutz des geistigen Eigentums hat mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens der Welthandelsorganisation über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums einen tief greifenden Wandel erfahren, der sich auch im europäischen und deutschen Recht ausgewirkt hat. Mittlerweile ist es für jeden rechtsberatend und rechtsanwendend Tätigen unerlässlich, auch mit dem TRIPs-Übereinkommen und dessen Ausstrahlungswirkung auf das Immaterialgüterrecht insgesamt vertraut zu sein.