Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG
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Das Staatshaftungsrecht ist stark durch Richterrecht geprägt, was in kaum einem anderen Rechtsgebiet der Fall ist. Ein zentrales Thema ist das bislang wenig beachtete Institut der „Haftung aus verwaltungsrechtlichem Schuldverhältnis“. Die ergebnisorientierte Rechtsprechung versucht, Lücken im öffentlich-rechtlichen Sekundärrechtsschutz durch die Anwendung von BGB-Vorschriften zu schließen. Eine entscheidende Frage bleibt jedoch unbeantwortet: Wann liegt ein „verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis“ vor? Thomas Meysen analysiert die Anwendung privatrechtlicher Haftungsvorschriften in verschiedenen Bereichen des Öffentlichen Rechts unter dem Begriff „verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis“ und beleuchtet diese kritisch. Er ordnet die unterschiedlichen Haftungskonstellationen in ein durchgängiges Konzept ein, wobei das Verwaltungsrechtsverhältnis als Ausgangspunkt dient. Daraus entwickelt er Kriterien und Voraussetzungen für die Anwendung der dem BGB-Haftungsrecht entlehnten Rechtsgrundsätze. Mit seiner Analyse trägt der Autor zur Verwaltungsrechtsverhältnislehre bei und fördert ein systematisches Denken, das das „Trennungsdenken“ zwischen Privatrecht und Öffentlichem Recht hinterfragt und den praktischen Nutzen beider Rechtsordnungen in komplexen Problemlagen maximiert.
Rechtlicher Rahmen und Perspektiven im SGB VIII
Rechtsfragen zur Leistungsfinanzierung im SGB VIII sind entscheidend für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Begriffe wie Sozialraumorientierung, trägerbezogenes Budget und Mischfinanzierung sowie die Forderung nach einer besseren Kooperation zwischen Jugendhilfe und Arbeitsverwaltung sind zentral. Angesichts der Unsicherheit über den Rechtsanspruch sind die Fragen nach dem rechtlichen Ob und Wie der Jugendhilfefinanzierung dringlicher denn je. Das Buch basiert auf einer Expertise zur „Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung“ und bietet sowohl Grundlagen als auch detaillierte Informationen zu den Rechtsfragen der Finanzierung nach SGB VIII. Die komplexe Materie wird so aufbereitet, dass sie für juristische und nicht-juristische Leser/innen verständlich ist. Praxisbeispiele machen sozialräumliche Angebotsformen greifbar. Die rechtlichen Grundlagen werden systematisch dargestellt, wobei verschiedene Szenarien der Leistungserbringung und deren Finanzierung beleuchtet werden. Schaubilder veranschaulichen die rechtliche Systematik und die Schnittstellen zwischen Kinder- und Jugendhilfe sowie Arbeitsverwaltung werden praxisnah analysiert. Die Diskussion über möglichen rechtlichen Änderungsbedarf wird aufgegriffen, wobei Chancen und Risiken für die beteiligten Akteure thematisiert werden.
Seit August 2013 haben alle Kinder im Alter von unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Der Band gibt allen mit der Jugendhilfe Befassten konkrete Antworten, wie der Rechtsanspruch U3 umzusetzen ist. Die praktischen Fragen sind Legion, z. B.: Welchen zeitlichen Umfang an täglicher Förderung können Kinder beanspruchen, deren Eltern nicht erwerbstätig sind? Kann eine Förderung auch in atypischen Zeiten verlangt werden (Morgen-, Abend- oder Nachtstunden, Wochenende)? Wie weit geht das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten? Welcher Schaden, den Erziehungsberechtigte infolge eines fehlenden oder nicht gewährten Platzes erleiden, muss ersetzt werden? Wann kommt ein Haftungsausschluss in Betracht? Das Buch gibt konkrete Antworten für Jugendämter, freie Träger, Kommunen sowie Eltern und ihre Kinder. Nicht nur der Inhalt des „Rechtsanspruchs U3“, sein Umfang und seine Grenzen werden umfassend und leicht zugänglich aufbereitet; auch Klagemöglichkeiten und Haftungsansprüche sowie landesrechtliche Besonderheiten werden berücksichtigt.
Im familiengerichtlichen Verfahren kommen alle zusammen. Es begegnen sich Eltern, Kinder und ihre Anwälte, das Jugendamt, die Verfahrensbeistände, familienpsychologische Sachverständige und Beratungsstellen nicht nur beim Familiengericht, sondern auch in einer einheitlichen Verfahrensordnung, die ihr Zusammenspiel regelt. Das FamFG hat die Beteiligten 2009 in einer einheitlichen Verfahrensordnung zusammengeführt. Nach drei Jahren werden in der 2. Auflage dieses erfolgreichen Kommentars die Erfahrungen mit dem Gesetz, die Rechtsprechung und Rezeption in der Literatur verarbeitet; dabei spiegelt sich in gewohnter Qualität die vereinte Vielgestaltigkeit der familiengerichtlichen Streitigkeiten und deren interdisziplinäre sowie interinstitutionelle Charaktere in der Kommentierung wider. Das Autorenteam aus Richtern, Rechtsanwältinnen, Jugendhilfe und Sachverständigen informiert ebenso fundiert wie praxisbezogen über die Regelungen und unterstützt dabei alle am familiengerichtlichen Verfahren Beteiligten. Die 2. Auflage ist umfassend überarbeitet. Dabei wurden Schwerpunkte auf die praxisrelevanten Bereiche gesetzt. Die neue Rechtsprechung zum FamFG wurde berücksichtigt.
Nach jahrelangen Diskussionen und als Reaktion auf skandalträchtige Misshandlungs- und Vernachlässigungsfälle initiiert, gehen die neuen Regelungen, die zum 1.1.2012 in Kraft getreten sind, weit über den Kinderschutz hinaus. Sie beinhalten u. a.: Fallübergreifende Kooperation der Institutionen Datenschutz bei Informationsweitergabe ohne Einverständnis der Beteiligten aus der Familie Fachberatung für Ärzte, Hebammen, Schulen bei vermuteter Kindeswohlgefährdung Neue Angebote der Frühen Hilfen für (werdende) Eltern Führungszeugnis für Ehrenamtliche und Nebenberufliche. Der Band informiert zu einem frühest möglichen Zeitpunkt über die Auswirkungen des Gesetzes. Allen Akteuren wird ein Kompendium an die Hand gegeben, das erste wichtige Hinweise zur Interpretation der neuen Vorschriften und zu ihrer Umsetzung in der Praxis bietet. Besonders hilfreich ist die thematisch gegliederte Darstellung und systematische Zusammenstellung mit Synopse, Gesetzesbegründung und Erläuterungen. Der Band eignet sich so hervorragend als Ergänzung zu den bestehenden und noch nicht aktualisierten SGB VIII-Kommentierungen. Die Autoren: Thomas Meysen und Diana Eschelbach sind führende Expert/inn/en des Kinder- und Jugendhilferechts und waren eng eingebunden in den Gesetzgebungsprozess. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V. ist juristisches Fachinstitut mit ausgewiesener Expertise im Kinderschutz und Jugendhilferecht.
Lebensweltorientierung oder Alltagsorientierung, dieses Konzept bezeichnet die Richtung von Reformanstrengungen und meint den Bezug auf die Lebensverhältnisse der Adressaten, auf die sozialen und regionalen Strukturen und die Hilfe zur Lebensbewältigung. Der 8. Jugendbericht hat Bilanz und Perspektiven der Jugendhilfe unter dem Titel der Lebensweltorientierung verhandelt. Die nachfolgende Diskussion erfordert, das Konzept transparent zu machen und produktiv auszugestalten. Der Autor war maßgeblich am 8. Jugendbericht beteiligt und legt mit diesem Band seine persönliche Kommentierung, Erweiterung und Akzentuierung des Konzepts der Lebensweltorientierung vor. Gleichzeitig erprobt er es an Problemen einzelner Arbeitsfelder in der Sozialen Arbeit: an der mobilen Straßenarbeit, der Familienerziehung, der Erziehung in Pflegefamilien, am Übergang von der Familie zum Heim für Behinderte, an sozialer Beratung und Fragen der ambulanten Versorgung alter Menschen. Dadurch entwirft er ein Spektrum vom kritischen Potential und von den Perspektiven des Konzepts der Lebenweltorientierung, das Anreiz für produktive Diskussionen in der Praxis sein kann. Aus dem Inhalt.
Im familiengerichtlichen Verfahren kommen alle zusammen. Endlich begegnen sich die Eltern, Kinder und ihre Anwälte, das Jugendamt, die Verfahrensbeistände, familienpsychologische Sachverständige und Beratungsstellen nicht nur beim Familiengericht, sondern auch in einer einheitlichen Verfahrensordnung, die ihr Zusammenspiel regelt. Das FamFG beendet eine komplizierte und schwer durchschaubare Rechtszersplitterung zwischen FGG, ZPO und Hausratsverordnung. Es vereint die Vielgestaltigkeit der familiengerichtlichen Streitigkeiten und deren interdisziplinäre sowie interinstitutionelle Charaktere. Der neue Kommentar greift diese Systematik mit einem Autorenteam aus Richtern, Rechtsanwältinnen, Jugendhilfe und Sachverständigen auf, informiert ebenso fundiert wie praxisbezogen über die neuen Regelungen und unterstützt dabei alle am familiengerichtlichen Verfahren Beteiligten.