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Andreas Galli

    Kausalität bei psychischen Störungen im Deliktsrecht
    Hochsitze in Muttenz
    Il supremo. Ascesa e caduta di un comandante del male
    • Einem allgemeinen Trend folgend werden Schadenersatzansprüche im Deliktsrecht immer häufiger mit psychischen Störungen begründet. Die Beurteilung solcher Ansprüche birgt nicht nur die Schwierigkeit, dass psychische Störungen oftmals nicht objektivierbar sind. Auch bereitet die Beurteilung des Kausalzusammenhangs erhebliches Kopfzerbrechen. Im schweizerischen Deliktsrecht hat die Frage nach dem Kausalzusammenhang allerdings bis heute kaum zu Diskussionen Anlass gegeben. Die vorliegende Arbeit versucht hier Abhilfe zu schaffen. Nach einer Darstellung der gängigen Kausalitätskriterien werden diese kritisch hinterfragt. Der Autor ist der Ansicht, dass die natürliche Kausalität letztlich ein wenig taugliches Kriterium ist, und plädiert dagegen für die Adäquanzformel für die Kausalitätsbeurteilung. Er entwickelt einen Kriterienkatalog, der die Formel konkretisiert und dabei die Besonderheiten psychischer Störungen beachtet.

      Kausalität bei psychischen Störungen im Deliktsrecht