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Benno Zabel

    Schuldtypisierung als Begriffsanalyse
    Rechtsgewährleistung
    Die Ordnung des Strafrechts
    Leidenschaftliches Rechtsdenken
    Strafrechtspolitik
    Schuld
    • Schuld ist zentral für freie Gesellschaften und basiert auf individueller Autonomie. Sie reflektiert Normverletzungen und wird in rechtlichen, moralischen und religiösen Kontexten unterschiedlich interpretiert. Moderne Gesellschaften versuchen, diese Diversität mit den Rollen der Akteure zu harmonisieren und erweitern das Schuldverständnis durch Verantwortung und Folgenabschätzung.

      Schuld
    • Strafrechtspolitik

      Über den Zusammenhang von Strafgesetzgebung, Strafrechtswissenschaft und Strafgerechtigkeit

      Unter dem Titel Strafrechtspolitik soll der Zusammenhang von Strafgesetzgebung, Strafrechtswissenschaft und Strafgerechtigkeit diskutiert werden. In jüngster Zeit ist dieser Zusammenhang allerdings zunehmend in Vergessenheit geraten. Den Beiträgen des Bandes geht vor allem darum, diesen Zusammenhang wieder in das Bewusstsein der Strafrechtler*innen zu heben, namentlich seine Funktion und Bedeutung für eine demokratische Strafrechtsinstitution sichtbar zu machen. Das dürfte umso wichtiger werden, je massiver der Wandel von Gesellschaft und Staat auf das Strafrecht durchschlägt. Anhand verschiedener Perspektiven: der Kriminalpolitik, der Rechtstheorie und Dogmatik, der Kriminologie und der Sanktionspraxis soll gezeigt werden, dass nur ein Strafrecht und eine Strafrechtswissenschaft, die sich über die je eigenen Voraussetzungen und Grenzen aufklären, eine gerechte Tat- und Konfliktbewältigung erreichen und damit auf gesellschaftliche Akzeptanz hoffen können.

      Strafrechtspolitik
    • W. Behringer: Clipeus adversus haeresim? Zur Wechselwirkung von Dämonologie und Gesetzgebung im Lichte der jüngeren Hexenforschung – G. Gebauer: Hat der Kampf gegen Doping noch einen Sinn? – W. Gropp: „[...] in Lehre und Forschung vertreten.“ Überlegungen zum Anforderungsprofil einer Universitätsprofessur für [...] – G. Kocher: Rechtsverfolgung und Körpersprache – R. Kölbel: Der Strafrichter in der Hauptverhandlung revisited: Zur Verfahrensgerechtigkeit und den Leistungen des Strafprozessrechts – B. Kretschmer: „Der Fall Collini“ (Ferdinand von Schirach). Ein Lehrstück über Rache, Krieg und skandalöses Recht? – H. Lück: Am Schnittpunkt von Strafrechtsgeschichte und Rechtsikonographie: Das Carpzov-Epitaph im Neuen Paulinum der Universität Leipzig – K. Schüttauf: Die Geburt der Freiheit aus dem Geist der Liebe. Einige Gedanken zu Beethovens „Fidelio“ – K. Seelmann: Wolfgang Schild als Rechtsphilosoph – T. Vormbaum: Meister Floh und die juristische Zeitgeschichte. Rechtshistorische Betrachtungen zu E. T. A. Hoffmanns „Mährchen in sieben Abentheuern“ – B. Zabel: Die Würde in Zeiten der Werte. Über Zweckrationalität und Freiheit.

      Leidenschaftliches Rechtsdenken
    • Die Ordnung des Strafrechts

      Zum Funktionswandel von Normen, Zurechnung und Verfahren

      Das Strafrecht befindet sich im Wandel, und die Strafrechtswissenschaft hat die Aufgabe, diesen Wandel abzubilden. Die Arbeit beleuchtet das Zusammenspiel von Kriminalpolitik, Dogmatik und Rechtsprechung sowie die Spannungen und Einflüsse, die daraus resultieren. Ein zentrales Thema ist das neue Verhältnis zwischen Staat, Gesellschaft und Strafrecht, das durch die Forderung nach umfassenden Rechts- und Sicherheitsgarantien geprägt ist. Der Staat versucht, diesen Anforderungen durch ein weitreichendes Gewährleistungsregime gerecht zu werden. Der Schutz staatlicher Rechtsgüter geht über traditionelle Steuerungstechniken hinaus und umfasst zunehmend informelle und kooperative Rechtsgestaltungen, insbesondere im Bereich Governance und Compliance. Dadurch wird der Staat zum „Doppelstaat“, der sowohl interveniert als auch kooperiert, was erhebliche Auswirkungen auf das Strafrecht hat. Mit dieser Doppelrolle verändert sich das strafrechtliche Aufgabenprofil, was sich in normativen „Umwidmungen“ im materiellen und Prozessrecht zeigt, etwa in der Terrorbekämpfung oder im neuen „Opferstrafrecht“. Der strikte Bezug zur Tatschuld wird durch dynamische Konfliktbewältigung ergänzt, wodurch das Strafrecht zu einem „Unsicherheitsbeherrschungsstrafrecht“ wird. Die Frage, ob die Autonomie- und Schutzansprüche der Akteure gewahrt bleiben, wird die Strafrechtswissenschaft weiterhin beschäftigen.

      Die Ordnung des Strafrechts
    • Die Debatte um die Bedeutung des Staates im „postnationalen Zeitalter“ ist in vollem Gange. Insofern ist gleichzeitig vom Abschied, der Metamorphose oder der Transformation staatlich verfasster Ordnungen die Rede, wie deren Selbstbehauptung ausgerufen wird. Allerdings verstellt diese Kontroverse zunehmend die Sicht auf die zentrale Funktion, die der Staat bisher innehatte: die monopolisierte Rechtsgewährleistung. Die vorliegende Studie möchte – anhand konkreter Konstellationen – die Geschichte, den Wandel, aber auch die gegenwärtige Ausgestaltung epochaler Rechtsgewährleistungsformen nachzeichnen, um, jenseits der üblichen Debatte, nicht nur den autonomen und sinnstiftenden Charakter des Rechts, sondern auch die damit einhergehenden Kulturen und normativen Ordnungen hervorheben zu können. Letzteres wird, so ist jedenfalls zu hoffen, einen anderen Blick auf das ermöglichen, was wir heute Staat, Verfassung oder Gesellschaft nennen. Es soll aber auch dazu dienen, das interdisziplinäre Gespräch zwischen Juristen, Historikern und Soziologen, Kulturwissenschaftlern und Philosophen zu befördern.

      Rechtsgewährleistung
    • Die Diskussion über strafrechtliche Zurechnungs- und Verantwortungsformen scheint weitgehend unproblematisch zu sein. Die tiefen Strukturen des Handelns gelten als erforscht, und die dogmatischen Kriterien als praxisgerecht. Diese Einschätzung spiegelt jedoch nicht die Komplexität moderner Lebensformen wider, was sich insbesondere in den Europäisierungstendenzen des Strafrechts zeigt. Benno Zabel argumentiert, dass diese Überzeugung auf einer fehlerhaften Argumentationslogik beruht, die strafrechtliche Konfliktlösungsformen wie Irrtums-, Notstands- oder Affektkonstellationen nicht begründet, sondern praxisorientiert konstruiert. Er entwickelt ein neues Begründungsparadigma, das auf Begriffsanalysen basiert. Dabei wird zwischen dem ontologischen Substrat der Handlung als Unrecht und der typisierten Darstellung durch Straftatschemata unterschieden. Dies führt zu einer Differenzierung zwischen dem Begriff der Schuld und der Schuldhaftigkeit. Zudem wird klargestellt, dass Schuld(ausschluss)gründe formalisierte Strategien sind, deren rationale Inhalte nicht aus sich selbst stammen, sondern durch eine Transformation der zugrunde liegenden Sinnpotentiale entstehen. Jede Schuldtypisierung wird so als reflektierte Praxiswissenschaft verstanden, die stets auf das sich verändernde Autonomiebewusstsein der Gesellschaft Bezug nimmt.

      Schuldtypisierung als Begriffsanalyse