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Lars Gerlich

    Die verunglückte Organschaft im Körperschaftssteuerrecht
    Ausgewählte Problembereiche der verunglückten Organschaft im Körperschaftsteuerrecht
    • Inhaltsangabe:Problemstellung: Ein eigenes Konzernsteuerrecht1, das eine Besteuerung aufgrund des Konzernergebnisses vornimmt, kennt das deutsche Steuerrecht nicht. Vielmehr ist die Individualbesteuerung der einzelnen Rechtssubjekte vorgesehen. Um eine Kompensation für die nicht mögliche Besteuerung als wirtschaftliche Einheit zu schaffen, bietet das Körperschaftsteuerrecht für Konzernsachverhalte das Gestaltungsinstrument der Organschaft. Unter dem Begriff Organschaft ist die wirtschaftliche Abhängigkeit einer rechtlich selbständigen juristischen Person (Organgesellschaft) von einem anderen Unternehmer (Organträger) zu verstehen. Eine Organschaft kann jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen errichtet werden. Die Problembereiche hierbei sind zahlreich. Jeder Verstoß führt zur Nichtanerkennung der Organschaft. In diesem Fall wird von einer verunglückten Organschaft gesprochen. Im Rahmen dieser Arbeit sollen zunächst die Auswirkungen eines solchen Scheiterns der Organschaft dargestellt werden. Daraufhin werden in der Praxis häufig vorkommende Probleme und neue oder kaum kommentierte Fallgestaltungen der verunglückten Organschaft untersucht. In einem ersten Schritt werden die strikt zu beachtenden formalen Vorschriften erläutert. Für diese greift das Steuerrecht in weiten Teilen auf das Zivilrecht zurück. Schwerpunkt der Arbeit ist die Frage der tatsächlichen Durchführung des für die Organschaft zwingend erforderlichen Gewinnabführungsvertrages. Insbesondere wird die Rolle von Verlusten der Organgesellschaft zu untersuchen sein. Dabei wird u.a. der Frage nachgegangen, ob der während der Organschaft entstandene Verlust einer Organgesellschaft durch den Organträger aufgrund der jüngeren Zivilrechtsprechung zur Aufrechnung und zu den Kapitalerhaltungsvorschriften nur noch durch Barzahlung übernommen werden kann. Ferner wird erörtert, was mit einem von der Organgesellschaft bereits vor Entstehen der Organschaft erlittenen Verlust zu geschehen hat. Zudem kann die Bemessung von Ausgleichszahlungen an außenstehende Gesellschafter die tatsächliche Durchführung in Frage stellen. Die Rolle von verdeckten Gewinnausschüttungen und verdeckten Einlagen während des Bestehens einer Organschaft wird ebenfalls dargestellt. Die sog. Eingliederungsvoraussetzungen bilden die Grundlage für die Möglichkeit der Errichtung einer Organschaft. Durch die Abschaffung der Kriterien der wirtschaftlichen und organisatorischen Eingliederung hat der Gesetzgeber die [ ]

      Ausgewählte Problembereiche der verunglückten Organschaft im Körperschaftsteuerrecht
    • Das deutsche Steuerrecht kennt kein eigenes Konzernsteuerrecht, das eine Besteuerung basierend auf dem Konzernergebnis ermöglicht. Um die Besteuerung als wirtschaftliche Einheit zu kompensieren, bietet das Körperschaftsteuerrecht das Gestaltungsinstrument der Organschaft, die jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen errichtet werden kann. Zahlreiche Problembereiche können zur Nichtanerkennung der Organschaft führen, was als verunglückte Organschaft bezeichnet wird. Besonders herausfordernd ist der Gewinnabführungsvertrag. Es wird untersucht, ob Verluste einer Organgesellschaft während der Organschaft nur durch Barzahlung vom Organträger übernommen werden können, basierend auf aktueller Zivilrechtsprechung. Auch die Behandlung von Verlusten, die vor der Organschaft entstanden sind, wird erörtert. Zudem können Ausgleichszahlungen an außen stehende Gesellschafter die Durchführung der Organschaft in Frage stellen. Die Rolle verdeckter Gewinnausschüttungen und Einlagen wird ebenfalls thematisiert. Mit der Abschaffung der Kriterien für wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung hat der Gesetzgeber die Bildung einer Organschaft erleichtert, was neue Fallgestaltungen eröffnet. Auch die vorzeitige Beendigung einer Organschaft wird behandelt, um verunglückte Organschaften zu vermeiden. Abschließend wird die zukünftige Entwicklung der Organschaft betrachtet, insbesondere die Auswirkungen des Europäischen Gemeinschaftsrechts un

      Die verunglückte Organschaft im Körperschaftssteuerrecht