Die Schnittstelle zwischen strafrechtlichen Massnahmen und Erwachsenenschutz wirft vermehrt ungeklärte Fragen auf. Auf den ersten Blick ist die Leitlinie im Erwachsenenschutz Fürsorge, während es bei strafrechtlichen Massnahmen um Rückfallprävention geht. Tatsächlich haben aber Erwachsenenschutz und strafrechtliche Massnahmen wohl mehr gemeinsam, als sich vermuten liesse. Auf beiden Seiten bedient sich das Recht psychosozialer Instrumente, setzt aber auch Zwangsmittel zur Durchsetzung der Massnahmen ein. Eine Reflexion ist daher unabdingbar. Denn gerade wohlmeinende Eingriffe müssen sich daran messen lassen, ob sie die Betroffenen als Verfahrenssubjekte ernst nehmen und nicht zu Verfahrensobjekten degradieren. Mit diesem Sammelband wird Neuland betreten. In den Aufsätzen werden sowohl aktuelle Praxisfragen als auch grundlegende Themen vertieft diskutiert. Es wird nach Antworten gesucht, worin sich die strafrechtlichen Massnahmen und der Erwachsenenschutz unterscheiden, aber auchwie sie optimal zusammenwirken könnten. L’intersection entre mesures pénales et protection de l’adulte soulève de plus en plus de questions. Tout d’abord, la protection de l’adulte vise à apporter une assistance à la personne, tandis que la mesure pénale poursuit le but d’éviter la récidive. Mais il semblerait que les deux institutions aient finalement plus en commun que ce que l’on imaginait jusqu’à présent. Dans les deux cas, le droit a recours à des instruments psycho-sociaux, tout en imposant parfois des mesures de contrainte. Une réflexion autour de cette problématique est donc indispensable. Car même lors d’interventions supposées bienveillantes, la personne doit rester un sujet de droit, et non être rabaissée au rang d’objet de la procédure. Dans cette collection on explore un domaine encore peu débattu. En se basant sur des questions pratiques, les auteurs abordent des questions fondamentales. Ils tentent de trouver des réponses, de délimiter les sphères des mesures pénales et de la protection de l’adulte et de définir comment construire une collaboration constructive.
Martino Mona Ordre des livres





- 2018
- 2017
In der Untersuchungshaft häufen sich negative Berichte über restriktive Haftbedingungen. Die nationale Kommission zur Verhütung der Folter und eine weitere Studie kritisieren diese Zustände. Das Bundesgericht hat bereits Entschädigungen für EMRK-widrige Inhaftierungen zugesprochen. Besorgniserregend sind auch die Berichte über Suizide. Zwar ist die Haftdauer seit der neuen Strafprozessordnung von 2011 gesunken, doch gibt es weiterhin viele Fälle von monatelanger oder jahrelanger Internierung. Problematisch sind lange Einschlusszeiten, fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten, stark eingeschränkte soziale Kontakte sowie die medizinische Versorgung und Suizidprävention. Wie bewerten die verschiedenen Akteure, darunter Richter, Staatsanwälte, Gefängnisleiter, Verteidiger, Mediziner, Psychologen und Seelsorger, die Situation? Es gibt zwar Bemühungen zur Verbesserung, aber sind diese ausreichend? Ist eine gesetzliche Änderung, wie etwa die Einführung von Haftfristen, notwendig? Oder könnten viele Aspekte auch ohne Gesetzesrevision verbessert werden?