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Hans Tessar

    1 janvier 1963
    Grundriss des Abfallwirtschaftsrechts
    Die Produktion gesellschaftlicher Unbewusstheit
    Der Stufenbau nach der rechtlichen Autorität und seine Bedeutung für die juristische Interpretation
    Bundesverfassungsrechtliche Organisationsprinzipien staatlichen Handelns und Ausgliederung
    • Viele Verfassungsvorgaben regeln die Erlassung wie auch den Inhalt der zu einem staatlichen Handeln ermächtigenden (und uU auch verpflichtenden) Normen. Zu einem staatlichen Handeln werden nicht nur die Organwalter der Behörden der staatlichen Verwaltung, sondern etwa auch private Aufsichtsorgane (wie private Sicherheitsdienste), ausgegliederte bzw beliehene Rechtsträger und alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts ermächtigt. In welcher Art und in welchem Umfang diese Vorgaben staatliches Handeln determinieren, wird durch die gegenständliche Monographie umfassend erörtert. Gleichzeitig werden die der Bundesverfassung inhärenten allgemeinen Organisationsprinzipien differenziert und umfassend dargestellt. Mag. theol. Dr. phil. Dr. iur. Hans Tessar ist Mitglied einer Berufungsbehörde in Österreich (Unabhängiger Verwaltungssenat Wien).

      Bundesverfassungsrechtliche Organisationsprinzipien staatlichen Handelns und Ausgliederung
    • Das Buch behandelt die Frage der allgemeinen Verbindlichkeit von höchstgerichtlichen Präjudizien und ständigen Vollzugspraxen im Rahmen der positiven Rechtsordnung. Es wird die gängige Auffassung hinterfragt, dass höchstrichterliche Entscheidungen nur im konkreten Einzelfall Verbindlichkeit besitzen und Vollzugspraxen keine Rechtsquellenqualität aufweisen. Abgesehen von bestimmten Ausnahmefällen kommt der Autor zu dem Schluss, dass diesen Präjudizien und den durch die Vollzugspraxis verliehenen Bedeutungen eine Erga-omnes-Wirkung zukommt. Zudem wird dargelegt, dass jede Rechtsordnung eine Rangordnung von Rechtsauslegungsautoritäten normiert, die durch Interpretationen erschlossen werden kann. Diese Differenzierung verpflichtet sowohl die Vollzugsorgane als auch alle Rechtsunterworfenen, den Bedeutungsgehalt einer Rechtsnorm gemäß der höchstrangigen rechtlichen Autorität zu interpretieren. Die Kriterien zur Bestimmung dieser Rangordnung werden exemplarisch anhand der österreichischen Rechtsordnung erläutert. Zusammenfassend sind daher alle Vollzugsorgane und Rechtsunterworfenen verpflichtet, eine Rechtsnorm im Sinne der höchstrichterlichen Präjudizien oder entsprechend der ständigen Vollzugspraxis auszulegen. Mag. theol. Dr. phil. Dr. iur. Hans Tessar ist Mitglied einer Berufungsbehörde in Österreich.

      Der Stufenbau nach der rechtlichen Autorität und seine Bedeutung für die juristische Interpretation
    • Der Begriff des Unbewussten impliziert, dass es kein Bewusstsein für das gibt, was jemandem nicht bewusst ist. Während Psychotherapeuten individuelle unbewusste Wirklichkeiten ans Licht bringen können, bleibt das Unbewusste einer Gesellschaft schwer fassbar. Der Autor thematisiert und analysiert jedoch die Strukturen und Mechanismen der Unbewusstmachung gesellschaftlicher Wirklichkeiten. Die Ergebnisse dieser Analyse sind für die Nutznießer des Gesellschaftssystems gefährlich, da die Unbewusstmachung dazu dient, bedrohliche Realitäten fernzuhalten. Zudem werden politikwissenschaftlich und soziologisch brisante Schlussfolgerungen präsentiert, die eine Anleitung zur effektiven Gesellschaftsmanipulation bieten. Die Analyse stützt sich auf umfangreiche Vorarbeiten aus Soziologie, Psychiatrie, Psychotherapie, Philosophie, Politikwissenschaft, Ethnologie und Psychologie, die zu Beginn prägnant dargestellt werden. Darauf aufbauend entwickelt der Autor einen neuartigen philosophischen Ansatz, der die klassischen Disziplinen wie Anthropologie, Erkenntnistheorie und Sprachphilosophie neu interpretiert. Dieses innovative Konzept ist eine wertvolle Auseinandersetzung wert, da es mit philosophischen Mitteln die bisherigen Grundfesten relativiert und eine neue Perspektive auf die gesellschaftlichen Strukturen eröffnet.

      Die Produktion gesellschaftlicher Unbewusstheit
    • Erste systematische Darstellung der gesamten Judikatur und Literatur zum Abfallwirtschaftsrecht; praxisgerechte, kompakte und übersichtliche Darstellung; enthält alle zum AWG 2002 ergangenen Verordnungen; berücksichtigt das landesrechtliche Abfallwirtschaftsrecht; ermöglicht den schnellen Einstieg in das Rechtsgebiet; gewährt dem abfallwirtschaftlichen Experten einen erschöpfenden Überblick hinsichtlich aller bislang thematisierten fachspezifischen Fragestellungen.

      Grundriss des Abfallwirtschaftsrechts