Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht Bd. 3: Kollektives Arbeitsrecht I
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Am Ende einer langen rechtsdogmatischen Entwicklung sind strafrechtliche Funktionen und Instrumentarien nur scheinbar strikt von zivilrechtlichen Sanktionen getrennt. Zivilrechtlichen Instrumenten werden gelegentlich Aufgaben zugeschrieben, die eher dem Strafrecht zuzuordnen sind, insbesondere bei der Entschädigungsbemessung bei Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Durch richterliche Rechtsfortbildung hat sich hier aus einem schadensersatzrechtlichen Anspruch eine Privatstrafe entwickelt, die primär präventiven Zwecken dient. Steffen Klumpp untersucht die dogmatische Möglichkeit dieser Privatstrafe und prüft die Vereinbarkeit einzelner Strafzwecke, insbesondere Prävention und Genugtuung, mit dem zivilrechtlichen System. Er behandelt die Frage, ob das Schuldverhältnis als rechtliche Beziehung zwischen Privatrechtssubjekten eine ausreichende Grundlage für die Verwirklichung der Strafzwecke bietet. Dies wird exemplarisch an der angemessenen zivilrechtlichen Reaktion auf die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Zwangskommerzialisierung in den Medien analysiert. Klumpp zeigt auf, dass eine Privatstrafe mit dem zivilrechtlichen Sanktionensystem unvereinbar ist und dass eine Erweiterung dieses Systems durch die Privatstrafe nicht gerechtfertigt ist, da für das Problem der Zwangskommerzialisierung systematisch einwandfreie Lösungsmöglichkeiten existieren.
12. ZAAR-Tagung
Das bewährte Standardwerk zum Arbeitsrecht präsentiert umfassend das examensrelevante Wissen auf hohem wissenschaftlichem Niveau. Es bietet zahlreiche Beispiele und Kontrollfragen, die den Lernprozess unterstützen und das Buch zu einem praktischen Lehrbuch machen. Ein spezielles Kapitel widmet sich dem europäischen und internationalen Arbeitsrecht und wird durch Muster eines Manteltarifvertrages ergänzt. Die Inhalte umfassen grundlegende Fragen des Arbeitsrechts, kollektives Arbeitsrecht (Koalitionsrecht, Betriebs-, Personal- und Unternehmensverfassungsrecht), das Recht des Arbeitsverhältnisses (Inhalt, Begründung und Beendigung) sowie die Arbeitsgerichtsbarkeit. In der Neuauflage sind der aktuelle Gesetzesstand, relevante Rechtsprechung und Literatur bis Mai 2012 berücksichtigt. Die Autoren sind Experten auf ihrem Gebiet: Prof. Dr. Dr. h. c. Manfred Löwisch, Rechtsanwalt und Leiter der Forschungsstelle für Hochschulrecht an der Universität Freiburg; Prof. Dr. Georg Caspers, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg; sowie Prof. Dr. Steffen Klumpp, ebenfalls Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg. Die Zielgruppe umfasst Rechtsreferendare, Arbeitsgemeinschaftsleiter, Richter und Studierende.