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Boris Dostal

    Die Versorgung des überlebenden Ehegatten im französischen Recht
    • Mit Gesetzesnovelle vom 03.12.2001 hat der französische Gesetzgeber das Erbrecht des überlebenden Ehegatten zum 01.07.2002 reformiert. Der überlebende Ehegatte erhält nun ein Wahlrecht zwischen einem Erbteil von 1/4 und einem Nießbrauch am gesamten Nachlass, neben gemeinsamen Kindern. Ein weiterer Schwerpunkt der Neuregelung ist die Einführung eines Pflichtteilsrechts sowie eines besonderen Rechts des überlebenden Ehegatten an der ehelichen Wohnung. Die große Erbrechtsreform durch die Gesetzesnovelle vom 23.06.2006, die am 01.01.2007 in Kraft tritt, ändert einige der 2001 beschlossenen Regelungen. Diese Abhandlung führt in die Neuerungen der Reformgesetze ein und bietet einen Überblick über die Rechte des Ehegatten. Es werden auch die Gestaltungsvarianten der gewillkürten Erbfolge, die Besonderheiten des französischen Güterrechts und die verschiedenen Formen der den Ehegatten begünstigenden Sondererbfolge behandelt. Das Werk richtet sich an Rechtsanwälte, Richter und Notare, die bei der Abwicklung internationaler Erbfälle mit französischem Erbrecht konfrontiert werden. Der Verfasser ist Rechtsanwalt in Freiburg, spezialisiert auf den deutsch-französischen Rechtsverkehr, und Lehrbeauftragter an den Universitäten Dijon, Besançon und der Université de Haute-Alsace.

      Die Versorgung des überlebenden Ehegatten im französischen Recht