"Karlsruhe" nimmt einen bedeutenden Platz im politischen Institutionengefüge der Bundesrepublik ein, und zwar deswegen, weil es dem Verfassungsgericht gelungen ist, Ansehen zu erlangen. Um das öffentliche Ansehen dreht sich diese Studie. Sie beruht auf der Auswertung von fünfzig Jahren Presseberichterstattung über das Bundesverfassungsgericht.
Constant ist lange Zeit einseitig als Gewährsmann für die liberale Tradition politischen Denkens in Anspruch genommen worden. Diese Rezeptionslinie lässt sich von den Liberalen des Deutschen Vormärz, die sich in ihrer Kritik des monarchischen Prinzips auf Constants Version einer konstitutionellen Monarchie berufen, bis hin zu Isaiah Berlin ziehen, der Constant zum Ahnherren seiner Unterscheidung zwischen positiver und negativer Freiheit stilisiert. Die Constant-Forschung hat dieses vorherrschende Interpretationsmuster durch einige bahnbrechende Arbeiten in den letzten dreißig Jahren in Frage gestellt. Sie hat gezeigt, dass Constants politisches Denken tiefe Wurzeln in der republikanischen Tradition besitzt und Freiheit nicht auf einen rechtlich garantierten privaten Verfügungsraum reduziert, sondern im Kontext der Sorge um den Erhalt des politischen Gemeinwesens betrachtet. Der Band dokumentiert Meilensteine dieses internationalen Diskurses über Constant, die größtenteils zum ersten Mal in deutscher Sprache vorgelegt werden.
Wahlen sind der zentrale Bestandteil der Demokratie. Sie müssen frei, gleich und fair sein. Sie sichern den Machtwechsel und die Konkurrenz von Parteien oder Personen um die Gestaltung von Politik. Das ist es, was demokratische Staatswesen ausmacht: Die Konkurrenz um die Gestaltung von Politik. Mittels Wahlen wird entschieden, wer sich mit welchem Politikmodell durchsetzt.
Eine institutionentheoretische Studie zur Autorität des Bundesverfassungsgerichts
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Vom Bundesverfassungsgericht werden kluge Entscheidungen erwartet. Dies ist nicht nur der Anspruch der Öffentlichkeit, es entspricht auch dem Selbstverständnis des Gerichts. Gegründet von der Politik, um die Verfassung auszulegen, hat es sich in den ersten Auseinandersetzungen mit der Politik neu erfunden - als Hüter der Verfassung. Oliver Lembcke untersucht die Prozesse, die zur Bildung einer solchen Rolle geführt haben, sowie die spezifische Rationalität, mit der das Verfassungsgericht 'seine' Fälle entscheidet und sich selbst als Autorität regeneriert. Eine Autorität verfügt über Ansehensmacht - eine Macht, die man nicht an sich reißen kann, sondern verdienen muß; eine Macht, die sich darin zeigt, daß keiner widerspricht. Das Verfassungsgericht wird permanent kritisiert, mitunter von den eigenen Richtern. Aber im Namen des Volkes widerspricht niemand. Es hat sich als unverzichtbare Institution namens 'Karlsruhe' etabliert. Karlsruhe locuta causa finita? Nach Belieben kann jedermann wieder anfangen zu streiten. Es ist weniger die Rechtskraft als die Urteilskraft, die eine Autorität auszeichnet. Im Falle des Verfassungsgerichts gehört dazu das Wissen um die Eigenartigkeit der eigenen Institution: sie muß das Politische beurteilen, um das rechtlich Streitige richtig entscheiden zu können.