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professionals.
Anfang 1995 wurde der Mercosur als gemeinsamer Markt der Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay eingeführt. Gleichzeitig trat aber auch das TRIPS-Abkommen der Welthandelsorganisation in Kraft, mit dem im Bereich der Immaterialgüterrechte internationale Schutzstandards gesetzt wurden. Das Abkommen hat dazu geführt, daß seit 1995 in allen Staaten des Mercosur Reformvorhaben zum Immaterialgüterschutz auf den Weg gebracht und zu weiten Teilen bereits fertiggestellt wurden. Bis zu welchem Grad haben sich die vier Mercosurstaaten an die in TRIPS enthaltenen Vorschriften angepaßt? Inwieweit stimmen die Modelle zu den gewerblichen Schutzrechten in den vier Mercosurstaaten miteinander überein, wo differieren sie voneinander? Zur Klärung dieser Fragen untersucht der Verfasser einerseits die nationale Rechtslage in den vier Mitgliedstaaten, wirft andererseits aber auch einen Blick auf die zwischenstaatlichen Entscheidungen im gemeinsamen Markt und deren Umsetzung in den Mercosurstaaten.
Patente schützen Innovationen auf technischem Gebiet, und je weiter sich unsere technischen Möglichkeiten entwickeln, desto relevanter wird auch das Patentrecht. Was ursprünglich für die traditionellen Bereiche der Ingenieurwissenschaften konzipiert war, reicht heute bis in die moderne Biotechnologie und in den patentrechtlichen Schutz von Software. Dieses Buch möchte das Patent- und Gebrauchsmusterrecht auch für Nicht-Fachleute darstellen und verstehbar machen. Es ist zum einen für Studierende konzipiert, die sich im Nebenfach mit Rechtswissenschaften beschäftigen, daneben aber auch für die unternehmerische Praxis und für alle, die sich für das Patentwesen interessieren. Ziel dieses Buchs ist darum die Veranschaulichung des Patentrechts verbunden mit einer ggf. kritischen Diskussion des Erfindungsschutzes in seiner heutigen Gestalt. Der Band enthält zudem Tipps zur Prüfung patentrechtlicher Konstellationen, Hinweise für den Zugang zum Patent- und Gebrauchsmusterschutz und Ausführungen zum Patentmanagement im Unternehmen. Die beiliegende CD beinhaltet unter anderem eine Hörfassung des Buchinhalts (MP3), eine Sammlung der relevanten Gesetzestexte und Urteile sowie einen interaktiven Multiple-Choice-Test.
Zur Haftung des Herstellers im europäischen Verbrauchsgüterkaufrecht
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In zahlreichen europäischen Ländern haften Hersteller direkt gegenüber Verbrauchern für Sachmängel, ein Modell, das die Europäische Kommission für die Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf in Betracht zieht, jedoch bislang nicht umgesetzt hat. Der Grund dafür ist der Relativitätsgrundsatz, der besagt, dass Verträge grundsätzlich nur zwischen den Vertragsparteien wirken. Obwohl dieser Grundsatz in allen europäischen Rechtsordnungen anerkannt ist, bleibt sein genauer Inhalt unklar. Im deutschen Recht sind der Vertrag zugunsten Dritter und der Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte Beispiele, die aufzeigen, dass das Relativitätsprinzip auf der Selbstbestimmung des Einzelnen basiert. Vertragsparteien können keine Rechtswirkungen gegenüber Dritten erzeugen, die ebenfalls autonom sind. Die Relativität der Schuldverhältnisse verbietet somit die 'Fremdbestimmung unter Gleichen'. Wenn der Relativitätsgrundsatz aus dem Autonomieprinzip abgeleitet wird, bedeutet dies, dass heteronomes Schuldrecht, das nicht von den Parteien, sondern vom Gesetzgeber oder Richter geschaffen wird, nicht unter das Relativitätsprinzip fällt. Das europäische Verbrauchsgüterkaufrecht ist 'positiv zwingendes Recht' und somit weitgehend heteronom. Der Autor entwickelt aus diesen Überlegungen ein Modell der Herstellerhaftung für Europa und beleuchtet die zentrale Rolle des Privatrechts in der europäischen Rechtsentwicklung, das sich dem heteronomen Zugriff auf das Vert