Unterkunfts- und Heizkosten nach dem SGB II
Das Handbuch für Bürgergeldberechtigte





Das Handbuch für Bürgergeldberechtigte
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Wer seine Arbeit verloren hat, dem ist die Sicherung der Wohnung oft der letzte Halt, vor allem bei noch nicht abgezahltem Wohneigentum. Fragen zu Kosten von Unterkunft und Heizung bei Bezug von Alg II sind daher besonders drängend. Der Streit um Unterkunftskosten macht einen Großteil der Sozialgerichtsklagen aus. Der Leitfaden gibt auf neuestem Gesetzesstand eine umfassende Übersicht der aktuellen Rechtsprechung. Fallbezogen – und unter Berücksichtigung von Miet-, Familien-, Zwangsvollstreckungs- und dem neuen Satzungsrecht – werden zu den vielen ungeklärten Problemen Lösungen und Berechnungsvorschläge geboten. Der Leitfaden gibt so Orientierung in einem sehr komplizierten Rechtsgebiet.
Obgleich die Ende August 2016 erschienene 12. Auflage bereits das 9. SGB II-AndG vom 26.7.2016 berücksichtigt hat, ist eine Neuauflage angebracht: Eingearbeitet wurden: – die Wohnsitzauflage für Ausländer nach dem Gesetz vom 5.8.2016 (§ 22 Abs. 1a und § 36 Abs. 2 SGB II); – die Erleichterung des Alg II-Bezugs durch die erweiterte Unbilligkeitsverordnung vom 4.10.2016 (§ 6 VO); – der Leistungsausschluss für Arbeitsuchende aus der EU durch Gesetz vom 22.12.2016 (§ 7 Abs. 1 SGB II). Mit den durch Gesetz vom 22.12.2016 erneut sehr knapp bemessenen Regelbedarfen setzen wir uns im Lichte der Gewährleistung des Existenzminimums auseinander. Gründlich überarbeitet und vertieft dargestellt werden die Leistungsein- und -ausschlüsse für Auszubildende, Schüler und Studierende, insbesondere der Härtefallzuschuss nach § 27 Abs. 3 Satz 2 SGB II. Im Einkommenskapitel wird die schwierige und problematische Regelung des § 41a SGB II umfassend und mit vielen Beispielen behandelt. Die unfertige Baustelle der zeitweisen Bedarfsgemeinschaft erforderte insbesondere im Wechselmodell, das der BGH jüngst als Umgangsregelung gegen den Willen eines Elternteils ermöglicht hat, eine detaillierte Darstellung der auf dem Boden des geltenden Rechts denkbaren Berechnungsmodelle. Die Rechtsprechung ist mit Stand Februar 2017 berücksichtigt.