Zum Werk Mit dem durch das SanInsFoG erlassenen, am 1.1.2021 in Kraft tretenden Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) wird ein Rechtsrahmen für die vorinsolvenzliche Sanierung mittels Restrukturierungsplans geschaffen, der das geltende Insolvenz- Sanierungsrecht grundlegend verändert. Die Autoren erläutern nicht nur das StaRUG umfassend, sondern bieten auch einen Einblick in die Entwicklung der europarechtlichen Vorgaben der letzten Jahre, welche die Grundlage für die nationale Umsetzung gelegt haben. Die Kommentierung ist fundiert und praxisnah. Die neuen Vorschriften, u.a. zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement, zum Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen und zur Sanierungsmoderation werden umfassend kommentiert. Eine Kommentierung, die einen hohen wissenschaftlichen Anspruch verfolgt, ohne zugleich die Relevanz für Praktiker aus den Augen zu verlieren. Vorteile auf einen Blickumfangreiche Darstellung der rechtlichen Entwicklung des nationalen präventiven Restrukturierungsrahmenserstmalige vollständige Kommentierung des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzespraxisnahe Erläuterung der Anforderungen an Restrukturierungspläne und -konzepte unter dem StaRuGdetaillierte graphische Darstellung der Verfahrensabläufezusätzliche Kommentierung der für den präventiven Restrukturierungsrahmen relevanten Vorschriften der Insolvenzordnungwissenschaftlich anspruchsvolle und fundierte Kommentierung einschließlich Synopsenumfassendes Anlagenkompendium mit rechtsvergleichenden Materialien und Synopsen zur Darstellung präventiver Restrukturierungsrahmen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union Zielgruppe Für Rechtsanwalt- und, Richterschaft, Rechtspflege, Insolvenzverwaltung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung, sowie Praktikerinnen und Praktiker aus der Wirtschaft, dem Bankenwesen sowie der Versicherungsbranche.
Friedrich L. Cranshaw Livres






Herausgegeben vom IQS - Institut für Qualität und Standards in der Insolvenzabwicklung Einem Zertifizierungs- oder Testierungsverfahrens muss immer ein Regelwerk zugrunde liegen, denn nur dann besteht Transparenz über die Prüfkriterien und den Begutachtungsprozess. Dieses Regelwerk liegt nun in der aktuellen Fassung der IQS Mindestanforderungen an die Insolvenzverwaltung für das IQS MaInsO Testat vor. Das IQS MaInsO Testat folgt der erfolgreichen InsO 9001 als Weiterentwicklung. Die wesentliche Neuerung ist die konsequente Einbeziehung weiterer wichtiger Stakeholder in den Überprüfungsprozess. Seit der Umsetzung des ESUG in die Insolvenzordnung hat die Gläubigereinflussnahme bei der Bestellung des Insolvenzverwalters stark zugenommen. Daher sind nicht mehr nur die Interessen der Insolvenzrichter, sondern auch diejenigen wichtiger Gläubiger wie Kreditinstitute, Kreditversicherer oder weiterer institutioneller Gruppen von Bedeutung. Das IQS MaInsO Testat integriert die Anforderungen der relevanten Stakeholder im Insolvenzverfahren, damit die testierten Kanzleien auch in der aktuellen ESUG-Welt sehr gute Chancen auf neue Verfahren erhalten und die Qualität der Bearbeitung insgesamt steigt. Denn die Abwicklung der Verfahren ist laut einer aktuellen Studie des IQS aus Gläubigersicht noch nicht optimal. Daher wird unter anderem Bezug genommen auf die Anforderungen an das Risikomanagement sowohl im einzelnen Verfahren als auch in der Kanzlei insgesamt. Des Weiteren werden die Anforderungen an die Kommunikation und das Gläubiger-Reporting beachtet. Wichtige Eigenschaften des Insolvenzverwalters im Hinblick auf die Gläubiger runden das Bild ab. Das IQS MaInsO Testat setzt in der Begutachtung auf langjährig erfahrene Richter und Rechtspfleger an Insolvenzgerichten sowie erfahrene Bankspezialisten aus mittleren und großen Instituten. Die Fachprüfer bringen das erforderliche juristische und betriebswirtschaftliche Wissen ebenso mit wie die Erfahrung im Umgang und der Arbeitsweise von Verwalterbüros. Ein interdisziplinär besetzter Fachrat mit Vertretern wichtiger Gläubiger steht dem IQS zur Seite und sorgt für die stetige Weiterentwicklung des IQS MaInsO Testat. In der Zeitschrift ForderungsPraktiker werden die bedeutenden Regelungen des Testats publiziert. Zudem bietet dieses neue Organ des IQS ein Portal für die testierten Kanzleien und ein fachlich orientiertes Diskussionsforum. IQS MaInsO Testat • Integration wichtiger Stakeholder-Anforderungen an das Insolvenzverfahren • Qualitätssiegel der testierten Kanzleien und Verwalter • Signal für den Markt der Insolvenzgerichte und Gläubiger
Die Neuauflage des als „Praxiskommentar zum Anfechtungsrecht“ erschienenen Werkes setzt das bewährte Konzept fort: Es orientiert sich strikt an den Bedürfnissen des Gläubigers, überwindet Rechtsgebietsgrenzen und fokussiert auf alle relevanten Vorschriften im Zusammenhang mit der Anfechtung. Dabei wird der Gläubiger sowohl als „Verteidiger“ (Insolvenzanfechtung) als auch als „Angreifer“ (Anfechtungsgesetz) betrachtet. Hochkompetente, praxiserfahrene Autoren haben ihr Wissen und ihre Lösungsvorschläge in dieses umfassende, jedoch kompakte Werk eingebracht, indem sie nicht gläubigerrelevante Themen gezielt weggelassen haben. Die Neuauflage berücksichtigt die neuesten Rechtsprechungen bis zum 30.6.2014 und erweitert den internationalen Teil um das schweizerische und spanische Anfechtungsrecht. Zudem wird die oft unterschätzte Bedeutung der Sachverhaltsrecherche zur Vorbereitung und Abwehr von Anfechtungsansprüchen hervorgehoben. Der Kommentar richtet sich an Sanierer, Abwickler, Banksyndici sowie Rechtsanwälte und Dienstleister, auch mit internationalen Bezügen, und bietet wertvolle Einblicke in die komplexe Materie des Anfechtungsrechts.
Bei Firmeninsolvenzen wird in etwa jedem vierten Verfahren ein Gläubigerausschuss gebildet, und dieser Anteil ist nach dem ESUG gestiegen. Der Gläubigerausschuss bietet Gläubigern die Möglichkeit, Einblick in das Insolvenzverfahren zu nehmen und Einfluss auf dessen Verlauf zu nehmen. Besonders wichtig ist die Auswahl des vorläufigen Insolvenzverwalters. Die Mitglieder des Ausschusses haben wichtige Pflichten, wie die regelmäßige Prüfung der Insolvenzkasse, und müssen die Verschwiegenheitsverpflichtung beachten, auch gegenüber ihrem Arbeitgeber. Das Spannungsverhältnis zwischen dem Informationsbedürfnis der Bank und den Einschränkungen der Ausschussmitglieder ist oft problematisch, da Kenntnisse über das Recht des Gläubigerausschusses häufig fehlen. Die Haftung der Mitglieder wird zunehmend relevant, insbesondere im Kontext der Drittschuldnerhaftung. Kritisiert werden nicht nur hohe Verwaltervergütungen, sondern auch pauschale Vergütungen des Gläubigerausschusses. Diese und weitere Themen werden in dem Handbuch behandelt, das die ersten zwei Jahre Erfahrungen mit dem ESUG reflektiert. Eine Muster-Satzung zur effizienten Arbeit des Ausschusses wird ebenfalls bereitgestellt. Das Buch bietet wertvolle Tipps zur nachhaltigen Arbeit im Ausschuss und zur Minimierung von Haftungsrisiken, unterstützt von erfahrenen Insolvenzrechtlern, die ihre umfangreiche Praxiserfahrung einbringen.
Die 2. Auflage dieses erfolgreichen Werkes aktualisiert den Ansatz der 1. Auflage und umfasst zusätzliche Vertiefungen wie Prozesshinweise für Kreditinstitute sowie einen Vergleich mit dem IDW S 6. Zudem wird die aktuelle Rechts- und Praxisentwicklung berücksichtigt, insbesondere die neuen Rahmenbedingungen durch das ESUG. Die Sanierung basiert weiterhin auf der Erfahrung der beteiligten Personen. Vor dem Standard MaS fehlte ein pragmatisches Regelwerk mit klaren Richtlinien, Handlungsempfehlungen und Bewertungskriterien für die Erstellung und Überprüfung von Sanierungskonzepten. Eine gemeinsame Sprache ist entscheidend für erfolgreiche Zusammenarbeit, da sie Reibungsverluste und Kommunikationsprobleme zwischen Kreditinstituten und Unternehmern minimiert und Rechtsunsicherheiten im Sanierungsgeschäft reduziert. Die Arbeit von Sanierern, Bankern und Insolvenzverwaltern ist oft schwer überprüfbar. Der in Zusammenarbeit mit den Autoren entwickelte ISU-Standard – Mindestanforderungen für Sanierungskonzepte – bietet der Branche ein Werkzeug für die Vorgehensweise in Sanierungsfällen und legt Leitlinien für Sanierungsgutachten fest. Sanierungsarbeit und Gutachten können nun an diesem Standard gemessen werden, wobei Haftungsfragen idealerweise an der Einhaltung des Standards orientiert sind. Alle Autoren verfügen über langjährige Erfahrung in der Sanierungs- und Insolvenzbegleitung von Unternehmen.
Die Finanznot der öffentlichen Hand, insbesondere auch der Kommunen und der Länder ist evident. Sie hat vielfältige Ursachen. Vor diesem Hintergrund wird gelegentlich in der Politik und zunehmend einem Teil der Wissenschaft, insbesondere auch von Vertretern der Wirtschafts- und Finanzwissenschaften, gefordert, zur Behebung der Problematik sei ein dem Insolvenz(plan)verfahren ähnliches Entschuldungsverfahren der Länder und der Kommunen geboten. Die Gläubiger der öffentlichen Hand sollen somit an der Haushaltssanierung beteiligt werden. Die vorliegende Arbeitanalysiert die Ausgangslage des Systems der Insolvenzunfähigkeit öffentlich-rechtlicher Organisationen in der Bundesrepublik undüberprüft verschiedene Modelle und Vorschläge zu Entschuldungskonzepten von Gebietskörperschaften bzw. Staaten. Ein rechtsvergleichender Blick rundet die Darstellung ab.