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Carsten Momsen

    1 janvier 1966
    Die Zumutbarkeit als Begrenzung strafrechtlicher Pflichten
    Wirtschaftsstrafrecht
    Verfahrensfehler und Rügeberechtigung im Strafprozess
    Fragmentarisches Strafrecht
    Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
    Handbuch Sportstrafrecht
    • Zum WerkDas Werk ist als Leitfaden für die Praxis konzipiert und richtet sich an Juristinnen und Juristen, die mit an die Verhängung von Sanktionen geknüpften Rechtsfragen im Bereich des Sports in Berührung kommen, von Rechtsanwälten über Vereins- und Verbandsjuristen und Justiziare bis hin zu (Sport-)Richtern in der ordentlichen, Verbands- und Schiedsgerichtsbarkeit.Nach einer einleitenden Vorstellung der rechtlichen, insbesondere auch verfahrensrechtlichen Grundlagen sowie der involvierten Institutionen und der beteiligten Akteure, wird im Hauptteil ein phänomenologischer Zugang gewählt, der an denjenigen Verhaltensweisen, welche die Sanktionen auslösen, orientiert wird.Ein wesentlicher Schwerpunkt ist dem fragmentierten und verschachtelten Verfahrensrecht gewidmet. Es werden die spezifischen Anforderungen der Vertretung in solchen Verfahren aufgezeigt, welche sportrechtliche Vorwürfe zum Gegenstand haben Unter Berücksichtigung des spezifischen Vorwurfs und der potentiell Betroffenen wird geschildert, welche Besonderheiten sich aus dem Zusammenwirken von Strafrecht und Sportrecht, insbesondere dem Bestehen häufig konkurrierender zuständiger Ermittlungsorgane und Gerichtsbarkeiten, ergeben.Vorteile auf einen Blick Darstellung sämtlicher Facetten des Sportstrafrechts, von den Akteuren zu den Verfahren bis zu den Sanktionen praxisnah und wissenschaftlich fundiert Herausgeber und Autoren seit Jahren mit dem Sportrecht in Theorie und Praxis vertraut ZielgruppeFür Rechtsanwälte, Richter sowie bei Sportverbänden, Sportvereinen, Sponsoren oder Verwaltungsbehörden Beschäftigte.

      Handbuch Sportstrafrecht
    • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

      Handbuch für die Unternehmens- und Anwaltspraxis

      • 1934pages
      • 68 heures de lecture

      Zum WerkDas Handbuch zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spiegelt die Struktur der in Rechtsabteilungen von Unternehmen und Wirtschaftskanzleien üblichen Aufteilung in Tätigkeitsfelder und Rechtsgebiete. Innerhalb der jeweiligen Tätigkeitsfelder stehen die in der Praxis besonders relevanten Aspekte im Mittelpunkt der Darstellung.Inhalt Umweltstrafrecht, strafrechtliche Produkthaftung, Geldwäsche, Außenwirtschaftsstrafrecht, Kriegswaffenkontrollrecht, Insolvenzstrafrecht, Kartellrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Kapitalmarktstrafrecht, Marktmissbrauch und Steuerstrafrecht Aus der Perspektive von Unternehmen, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, auch für Verfahren mit US-amerikanischem Bezug Schwerpunkte: interne Ermittlungen, Compliance und Korruptionsbekämpfung Vorteile auf einen Blick Darstellung von Haftungsregime und -risiken von Unternehmen bei Wirtschaftsdelikten gezielte Schwerpunktsetzung (bspw. FCPA, Interne Ermittlungen, Compliance, Kartellrecht, Steuerstrafrecht) aktuelle Rechtsprechung und Rechtsentwicklung Zur NeuauflageDie Neuauflage setzt einen Schwerpunkt auf das Steuerstrafrecht. Das neue Recht der Vermögensabschöpfung, konsensuale Verfahrenserledigung, kartellrechtliche Schadensersatzansprüche u.a. sind hinzugekommen.ZielgruppeFür Syndici, Juristen, Rechtswissenschaftler und Compliance-Beauftragte sowie Mitarbeiter der Innenrevision in Unternehmen, Rechtsanwälte, Juristen in Wirtschaftsverbänden, in Handwerks-, Industrie- und Handelskammern.

      Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
    • Fragmentarisches Strafrecht

      Beiträge zum Strafrecht, Strafprozeßrecht und zur Strafrechtsvergleichung- Für Manfred Maiwald aus Anlaß seiner Emeritierung, verfaßt von seinen Schülern, Mitarbeitern und Freunden

      Zur Emeritierung Manfred Maiwalds versammelt dieser liber amicorum Beiträge zu aktuellen Entwicklungen und grundlegenden Fragestellungen der deutschen und ausländischen Strafrechtswissenschaft. Ein Schwerpunkt liegt bei den Möglichkeiten und Grenzen, ein gemeinsames europäisches Strafrechtssystem zu schaffen. Voraussetzung dafür ist eine Beschränkung auch des deutschen Straf- und Strafprozeßrechts auf die Regelung grundsätzlicher Konflikte. Einer derartigen Besinnung auf den «fragmentarischen Charakter» des Strafrechts ist ein weiterer Themenschwerpunkt gewidmet. Verschiedene Beiträge stellen darüber hinaus die historischen Wurzeln einzelner Normen wie auch der Entwicklung der Strafrechtssysteme in den Vordergrund, deren Verständnis unabdingbare Voraussetzung der Rechtsvergleichung ist. Dem wissenschaftlichen Wirken Manfred Maiwalds ist die Betonung der Perspektive der italienischen Strafrechtswissenschaft verpflichtet.

      Fragmentarisches Strafrecht
    • Rechtsprechung und Lehre diskutieren an verschiedenen Stellen eine Einschränkung der strafprozessualen Revision wegen der Verletzung von Verfahrensvorschriften. Markant sind insbesondere die Topoi «Verzicht», «Verwirkung» und nicht zuletzt die seit jeher umstrittene sogenannte «Rechtskreistheorie» des Bundesgerichtshofs. Obwohl das so zentrale Problem der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens betroffen ist, fehlt es bisher an einer fundierten Konzeption, welche die antagonistischen Interessen der Verfahrensbeteiligten einerseits gewährleistet und andererseits zu einem gerechten Ausgleich bringt. Den Hinweis auf eine mögliche Lösung enthält jedoch das Gesetz selbst in der praktisch nur sekundär bedeutsamen Regelung des 339 StPO. Hier nimmt der Gesetzgeber eine Abwägung der verschiedenartigen prozessualen Interessen in bindender Form vor, um das Verfahrensziel, die Herstellung von Rechtsfrieden, zu sichern. Auf dieser Erkenntnis aufbauend wird aufgezeigt, daß die gegenüber dem materiellen Strafrecht differenziertere Interessenstruktur des Strafprozeßrechts dazu führt, daß die Verfahrensrüge unter einer zusätzlichen speziellen Voraussetzung steht: der «Verfahrensfehlerbeschwer», welcher eine konkrete Betroffenheit in eigenen prozessualen Interessen zur Bedingung einer erfolgreichen Revision macht.

      Verfahrensfehler und Rügeberechtigung im Strafprozess
    • Wirtschaftsstrafrecht

      • 1409pages
      • 50 heures de lecture

      Das neue Handbuch zum Wirtschaftsstrafrecht bietet eine strukturierte Orientierung, die sich an den Tätigkeitsfeldern und Rechtsgebieten in Unternehmensrechtsabteilungen und Wirtschaftskanzleien orientiert. Es ermöglicht den Lesern einen direkten Zugang zu spezifischen Fragestellungen des Wirtschaftsstrafrechts. Die Bearbeiter legen besonderen Wert auf praxisrelevante Aspekte innerhalb der einzelnen Tätigkeitsfelder und bieten eine wissenschaftlich fundierte Darstellung. Der Inhalt umfasst das gesamte unternehmensrelevante Wirtschaftsstrafrecht, einschließlich Umweltstrafrecht, strafrechtlicher Produkthaftung, Außenwirtschaftsstrafrecht, Kriegswaffenkontrollrecht, Insolvenzstrafrecht, Kartellrecht und gewerblichem Rechtsschutz sowie Kapitalmarktstrafrecht und Marktmissbrauch. Es wird aus der Unternehmensperspektive dargestellt, einschließlich staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen und Verteidigungsstrategien, mit Schwerpunkten auf internen Ermittlungen, Compliance und Korruptionsbekämpfung. Vorteile sind die ausführliche Darstellung von Haftungsregimen und -risiken bei Wirtschaftsdelikten sowie der sofortige Zugriff auf aktuelle Rechtsprechung und Rechtsentwicklung. Die Zielgruppe umfasst Syndici, Juristen und Compliance-Beauftragte in Unternehmen sowie strafrechtlich orientierte Rechtsanwälte und Juristen in Wirtschaftsverbänden und Kammern.

      Wirtschaftsstrafrecht
    • Die Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens ist ein entscheidender Prüfstein für die Anwendung des Strafrechts. Soll die Autofahrerin bestraft werden, welche einem Unfallopfer nachts auf einer einsamen Landstraße nicht die mögliche und notwendige Hilfe leistet, aus Angst, selbst überfallen zu werden? Sollen, wie im berühmten »Mignonette« – Fall, die Schiffbrüchigen in ihrem Rettungsboot ohne Nahrungsmittel als Mörder bestraft werden, welche einen der ihren nach einer von allen Bootsinsassen mitgetragenen Losauswahl töten und verzehren, da sie nur so überleben können? Ob und in welchen Konstellationen das Strafrecht hier zu einer Verurteilung kommt, hängt ganz entscheidend davon ab, wie das Verhältnis von Bürgern und Staat strukturiert ist und wie auf dieser Grundlage der Begriff der strafrechtlichen »Schuld« als Voraussetzung jeder Strafe verstanden wird. Ausgehend von einer vertragstheoretischen Argumentation bildet sich ein zweckrationaler Schuldbegriff heraus: Für den Einzelnen ist es unzumutbar, sein eigenes Leben sicher aufgeben zu müssen. Es wäre unvernünftig, sich einer Rechtsordnung zu unterwerfen, die dies fordern würde. Der staatliche Verhaltensbefehl und damit die strafrechtliche Pflicht enden an diesem Punkt.

      Die Zumutbarkeit als Begrenzung strafrechtlicher Pflichten