Plus d’un million de livres à portée de main !
Bookbot

Robert Uerpmann Wittzack

    Examens-Repetitorium allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht
    Das neue Computergrundrecht
    Die Europäische Menschenrechtskonvention und die deutsche Rechtsprechung
    Das öffentliche Interesse
    • Gesetzliche Tatbestände verweisen häufig auf das öffentliche Interesse oder verwandte Begriffe. Auch dort, wo das Gesetz nicht vom öffentlichen Interesse spricht, verwenden Rechtsprechung und Lehre den Begriff vielfach als Entscheidungskriterium in dogmatischen Sätzen. Wie kann das öffentliche Interesse bestimmt werden, wenn es im Gesetz oder in einem dogmatischen Satz auftritt? Robert Uerpmann sucht nach Regeln und zeigt, daß der Rechtsordnung eine grundsätzliche Trennung von öffentlichen und privaten Interessen, wie sie oft unterstellt wird, fremd ist. Konturen gewinnt das öffentliche Interesse, wenn es im Rahmen der Kompetenzordnung gesehen wird. Es erweist sich dann als Instrument, das komplexe Entscheidungsvorgänge abschichtet und einzelnen Organen Entscheidungskompetenzen zuweist. Um festzustellen, welche Rechtsfolge im Einzelfall im öffentlichen Interesse liegt, bedarf es zudem regelmäßig einer Abwägung verschiedener Interessen. Als Methode richterlicher Rechtsanwendung sind Abwägungen nur zulässig, wenn sie in hohem Maße rationalisiert werden. Robert Uerpmann zeigt, wie das möglich ist und entwickelt damit eine kompetenz- und abwägungsgeleitete Theorie des öffentlichen Interesses.

      Das öffentliche Interesse
    • Das neue Computergrundrecht

      • 125pages
      • 5 heures de lecture

      2008 hat das BVerfG ein Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme geschaffen. M. Bäcker entfaltet das neue Grundrecht. W. Schmidbauer stellt dem die praktischen Bedürfnisse der Polizeiarbeit gegenüber, bevor H. Federrath technische Hintergründe erläutert. G. Manssen kritisiert das Urteil aus grundrechtsdogmatischer Sicht, während H. E. Müller die Diskussion in den Zusammenhang der deutschen Sicherheitsdebatte seit 1968 stellt. Schließlich ordnen R. Uerpmann-Wittzack sowie A. Edenharter das Urteil in die europäische Rechtsentwicklung ein.

      Das neue Computergrundrecht
    • Das Examens-Repetitorium zum Allgemeinen Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht bietet eine vertiefte, wissenschaftlich fundierte Darstellung zentraler Fragen zur Vorbereitung auf die Juristischen Prüfungen. Besonders gefördert wird die Fähigkeit zur eigenständigen Problemlösung. Durch kurze lehrbuchartige Einführungen und konkrete Fälle mit Lösungen werden dogmatische und praktische Probleme des Allgemeinen Verwaltungsrechts im Zusammenspiel mit dem Prozessrecht exemplarisch dargelegt. Die Reihe UNIREP JURA zielt auf eine gezielte Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung in den Pflichtfächern ab und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen sowie Strukturverständnis, um die eigenständige Fallbearbeitung zu fördern. Kernthemen des jeweiligen Stoffgebiets werden behandelt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und in aller Kürze, etwa durch Schaubilder und Definitionen, aufgegriffen werden. Beispielsfälle veranschaulichen das didaktische Anliegen der Reihe. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch Musterlösungen erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten ergänzen die Darstellung. Für das vertiefende Studium werden gezielte und sparsame Zitationen weiterführender Literatur sowie relevante Belege aus der Rechtsprechung bereitgestellt.

      Examens-Repetitorium allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht