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Eva Kocher

    Europäisches Arbeitsrecht
    Mittelbare Geschlechtsdiskriminierung bei der Besoldung von Grundschullehrkräften nach A 12
    Noch verfassungsgemäß? Fernwirkungen bei Arbeitskämpfen in der Automobilindustrie und die Verfassungsmäßigkeit des § 160 Abs. 3 SGB III
    Sozialer Verbraucherschutz
    Effektive Mobilisierung von Beschäftigtenrechten
    Das Andere des Arbeitsrechts
    • Arbeitsrecht kann nur wirksam werden, wenn es in der betrieblichen Alltagspraxis angewandt wird. Wie dies auch bei gegenläufigen unternehmerischen Interessen gesichert werden kann, ist eine der zentralen Fragestellungen der Rechtssoziologie. Mit der Veränderung von Beschäftigungspolitiken stellt sich die Frage der effektiven Rechtsdurchsetzung umso dringlicher, denn zu den Konflikten um die Höhe des Entgelts und die Dauer der Arbeitszeit kommen Konflikte um Zeitsouveränität und Qualifikation. Vom Arbeitsrecht muss verlangt werden, dass es eine effektive betriebliche Mobilisierung von Rechten ermöglicht und fördert. Die vorliegende Studie stellt hierzu Forschungsansätze aus der Justiz- und Verfahrenssoziologie, der politikwissenschaftlichen Steuerungslehre, der Personalpolitik sowie der Organisationssoziologie vor. Rechtswissenschaftliche Literatur und rechtspolitische Lösungsansätze werden aufgearbeitet. Die Studie prognostiziert, dass Fairness in der Zukunft zu einem zentralen Begriff des Erwerbslebens werden könnte. Aus heutiger Sicht sei danach offen, ob und wie interne Beschwerde- und Konfliktlösungsmechanismen ausreichend fair ausgestaltet werden könnten. Es komme darauf an, individuelle Verhandlungs- und Gestaltungsrechte mit kollektiven Rechten effektiv zu verknüpfen.

      Effektive Mobilisierung von Beschäftigtenrechten
    • Sozialer Verbraucherschutz

      Festschrift für Udo Reifner

      Eine mehrsprachige interaktive Festschrift zu Konzepten sozialer Gerechtigkeit im Vertragsrecht. 40 Jurist: innen und Ökonom: innen aus 12 Ländern haben Kommentare geschrieben, auf die Reifner einzeln antwortet. Geld, sozialer Vertrag, Life Time Contracts, Social Finance, kollektive Rechtsdurchsetzung, Finanzaufsicht, finanzielle Allgemeinbildung sind Kapitel, die zeigen, wie interdisziplinär eine radikale Theorie mit einer pragmatischen Praxis einen sozialen Verbraucherschutz zum Eckpfeiler sozialen Wirtschaftsrechts machen könnte. Das Buch regt an eine Gesellschaft zu verändern, auf deren Diskriminierungstendenzen mit neuen Rechtskonzepten Antworten gesucht werden. Mit Beiträgen von Prof. Luisa Antoniolli | Ri Antônio Herman Benjamin | Prof. Karl-Jürgen Bieback | Edda Castelló | Olha O. Cherednychenko, PhD | Daniel Dönch, M. Sc. | Prof. Martina Eckardt | Prof. Rafael Encinas de Muñagorri | Prof. Giovanni Ferri | Damon Gibbons | Prof. Axel Halfmeier | Prof. Reinhold Hedtke | Prof. Geraint Howells | Prof. em. Nick Huls | Prof. Christian Joerges | Ass. Dr. Helena Klinger | Ass. Michael Knobloch | Prof. Eva Kocher | Prof. Wolfhard Kohte | Prof. Ulrich Krüger | Prof. Claudia Lima Marques | Prof. Brigitta Lurger | Prof. Matija Mayer-Fiedrich | Prof. Hans W. Micklitz | Prof. Doris Neuberger | Prof. Andrea Nicolussi | Prof. Johanna Niemi | Prof. Luca Nogler | Prof. Nuno Manuel Pinto Oliveira | Prof. Iain Ramsay | Dr. Christine Riefa | Prof. Peter Rott | Prof. Christoph U. Schmid | Sandra Schuster | Prof. Hans-Peter Schwintowski | Prof. Alessandro Somma | Asst.-Prof. Dr. Joseph Spooner | Prof. em. Klaus Tonner | Dr. Dirk Ulbricht | Prof. Alan M. White | Prof. em. Thomas Wilhelmsson

      Sozialer Verbraucherschutz
    • Die Auseinandersetzung um die 35-Stunden-Woche 1984 stellte einen bedeutenden gesellschaftspolitischen Konflikt dar, belegt durch den langanhaltenden Arbeitskampf in der Druck- und Metallindustrie, der Flächenstreiks und Aussperrungen umfasste. Über 300.000 Beschäftigte in der Metallindustrie wurden indirekt betroffen, als die Bundesanstalt für Arbeit ihnen das Kurzarbeitergeld verweigerte. Diese Entscheidung wurde zunächst durch das hessische Landessozialgericht und später durch das Bundessozialgericht als rechtswidrig aufgehoben. Daraufhin änderte die Bundestagsmehrheit von CDU/CSU und FDP die Rechtslage, um zu verhindern, dass mittelbar Betroffene in ähnlichen Arbeitskämpfen Kurzarbeitergeld erhalten. Verfassungsbeschwerden gegen diese Änderungen wurden 1995 vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen, da die Regelung des § 116 AFG als verfassungsgemäß galt. Das vorliegende Gutachten untersucht die Gültigkeit dieser Aussage 20 Jahre später und kommt zu dem Schluss, dass sich die Verhältnisse in der Metall- und Elektroindustrie zugunsten der Arbeitgeber verändert haben. Der heutige § 160 Abs. 3 SGB III, als Nachfolgenorm des § 116 AFG, wird als teilweise verfassungswidrig betrachtet, was ein starkes Argument für eine erneute Änderung des § 160 Abs. 3 SGB III darstellt.

      Noch verfassungsgemäß? Fernwirkungen bei Arbeitskämpfen in der Automobilindustrie und die Verfassungsmäßigkeit des § 160 Abs. 3 SGB III
    • Das Arbeitsrecht in Europa wird inzwischen weitgehend durch Strukturen und Vorgaben des Europäischen Arbeitsrechts geprägt. Das Lehrbuch erläutert die Grundsätze des Arbeitsrechts der Europäischen Union anhand konkreter Fälle aus der Rechtsprechung des EuGH. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Vermittlung von Grundbegriffen wie Diskriminierung, Arbeitnehmer oder Betrieb und Unternehmen. Im Europäischen Arbeitsrecht wurden aber auch zahlreiche Grundsätze über die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Richtlinienumsetzung oder über die Wirkung von Normen des Europäischen Rechts in Privatrechtsverhältnissen entwickelt und ausgeformt. Das Lehrbuch geht deshalb auch vertiefend auf diese allgemeinen Grundsätze des Europarechts ein. Es richtet sich sowohl an Studierende im rechtswissenschaftlichen Schwerpunktstudium als auch an Studierende in rechtswissenschaftlichen und interdisziplinären Studiengängen zum Europarecht.

      Europäisches Arbeitsrecht
    • Das Recht auf eine selbstbestimmte Erwerbsbiografie

      Arbeits- und sozialrechtliche Regulierung für Übergänge im Lebenslauf: Ein Beitrag zu einem Sozialen Recht der Arbeit

      • 387pages
      • 14 heures de lecture

      Arbeits- und Sozialrecht haben Einfluss darauf, wie und ob Menschen ihre Erwerbsbiografie selbst bestimmen können. Die Verwirklichung des Rechts auf eine selbstbestimmte Erwerbsbiografie ist umso dringlicher, als sich die Lebensläufe Erwerbstätiger seit langem ausdifferenziert haben. Die Lebensumstände erfordern zunehmend Übergänge und Gleichzeitigkeiten von Erwerbsarbeit, Familien- und Sorgearbeit, Qualifizierung sowie gesundheitsbedingte Anpassungen. Dabei gehen die Autorinnen und Autoren davon aus, dass Beschäftigte über Handlungsmöglichkeiten verfügen sollten, um Übergänge herzustellen und angemessen so zu gestalten, dass Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie Risikosicherung so wenig wie möglich durch Rechtsverluste bedroht sind. Das Buch enthält eine umfangreiche Analyse bestehender arbeits- und sozialrechtlicher Instrumente. Deren Potential zur Weiterentwicklung zu verallgemeinerbaren Regelungsmodellen wird aufgezeigt, und es werden Bausteine für eine künftige Regulierung entwickelt.

      Das Recht auf eine selbstbestimmte Erwerbsbiografie
    • Der europäische Einigungsprozess führt auch zur Europäisierung der Arbeitsmärkte. Das Recht der Arbeitnehmerfreizügigkeit spielt hierbei eine zentrale Rolle, und die Vereinbarung von Übergangsfristen ist in Zukunft wie in der Vergangenheit als wichtiges Instrument angesehen worden, um befürchteten Gefahren für die Arbeitsmärkte zu begegnen. Der Band versammelt Beiträge zu einer Tagung, die anlässlich des Ablaufs der Übergangsfristen im Verhältnis zu den osteuropäischen Beitrittsstaaten zum 1. Mai 2011 in Frankfurt (Oder) stattfand: Carsten Nowak beleuchtet Zulässigkeit, Entwicklung und Zukunft der Übergangsfristen im europäischen Recht; Eva Kocher geht auf arbeitsrechtliche Konsequenzen von Arbeitnehmerfreizügigkeit und Berufsfreiheit ein; Eberhard Eichenhofer beschäftigt sich mit den sozialrechtlichen Fragen der Freizügigkeit und Sozialbürgerschaft; zum Schluss diskutiert Wolfgang Schröder, welche sozialen und politischen Auswirkungen sich mit dem Ende der Übergangsfristen in den Grenzregionen ergeben

      Freie Fahrt für Arbeitnehmer-innen zwischen Ost und West
    • Funktionen der Rechtsprechung

      Konfliktlösung im deutschen und englischen Verbraucherprozessrecht

      Verbraucherschutz stellt die Zivilprozessrechtsdogmatiken vor Herausforderungen, indem er grundlegende gesellschaftliche Funktionen des Gerichtsverfahrens rekonstruiert. Eva Kocher untersucht im Rechtsvergleich zwischen Deutschland und England die verbraucherprozessrechtlichen Formen der Interessenvertretung, insbesondere Verbandsklagen, sowie Instrumente zur Entformalisierung des Individualprozesses, wie Bagatellverfahren und gerichtliche Schlichtung. Sie entwickelt Begriffe von „Rechtsprechung“ und deren „Alternativen“, die bereichsübergreifend die Funktionen der Konfliktlösung durch Verfahren herausarbeiten. Die Autorin plädiert dafür, judikative und nicht-judikative Funktionen von Gerichtsverfahren klar zu differenzieren. Sie zeigt, dass Rechtsprechung auch auf Verbrauchermärkten Konflikte lösen kann, insbesondere durch die Verrechtlichung kollektiver Güter und Interessen. Hierbei nutzt sie einen sozioökonomisch informierten Begriff des kollektiven Interesses, der für rechtspolitische Diskussionen über kollektiven Schadensersatz relevant ist. Rechtsdogmatisch orientiert sich die Arbeit am subjektiven Recht als Prozessgegenstand. Kocher demonstriert, wie der englische Human Rights Act 1998 die gerichtlichen Aufgaben des subjektiven Rechtsschutzes im Privatrecht belebt hat und wie die deutsche Verbandsklage über die Anspruchskonstruktion mit dem Begriff des kollektiven Interesses als privatrechtliches Instrument überzeugend

      Funktionen der Rechtsprechung