Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die zentrale Rolle der Tatsachen im Strafprozess, wo es nicht primär um das Recht, sondern um die Klärung von Sachverhalten geht. Der Autor beleuchtet die Herausforderungen, die sich ergeben, wenn Richter über vergangene Taten urteilen, ohne diese selbst erlebt zu haben. Durch die Analyse der Beweisaufnahme und der damit verbundenen Streitigkeiten wird auf die Notwendigkeit einer rationalen Methode zur Tatsachenfeststellung hingewiesen, die bislang unzureichend entwickelt ist.
Das Lehrbuch stellt anschaulich das erforderliche Wissen des Ordnungswidrigkeitenrechts dar, das sich längst in die meisten Rechtsgebiete ausgedehnt und im Schnittpunkt aus Straf- und Verwaltungsrecht eine hohe praktische Bedeutung erlangt hat. Neben den an das Strafrecht angelehnten, sich aber in wesentlichen Aspekten unterscheidenden Allgemeinen Teil und den Rechtsfolgen wird vertieft auf das Verfahrensrecht (behördliches Bußgeldverfahren und gerichtliches Hauptverfahren nach Einspruch) eingegangen. Ein besonderes Augenmerk wird auf die direkte Sanktionierung von juristischen Personen und Personenvereinigungen gelegt. Zahlreiche Fälle aus der Rechtsprechung, die vielfältigen Verwaltungsmaterien entnommen sind, fördern das Verständnis und sorgen dafür, dass das Werk sich sowohl für Studierende, insbesondere höherer Semester (Schwerpunktbereich) als auch insbesondere für Praktiker eignet, sowohl für den ersten Einstieg als auch zur Vertiefung. Die 2. Auflage wurde vollständig überarbeitet.
Redebeiträge und Thesen des 29. Glienicker Gesprächs 2018
Im Rahmen der 29. Ausgabe der Glienicker Gespräche (einer Veranstaltungsreihe, die der Verwaltungsausbildung durch den Austausch zwischen Politik, Praxis und Lehre neue Impulse verleiht), die vom 25. bis 27. April 2018 an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin stattfand, spannten die Redner/innen aus Forschung und Lehre einen großen Bogen von den allgemeinen Veränderungen der Kommunikation, über aktuelle Forschungsergebnisse zur veränderten Studierfähigkeit heutiger Studierender und praktischen Betrachtungen zur Behördenkommunikation bis hin zu neueren Kommunikationsformen an Hochschulen zwischen Lehrenden und Studierenden und deren rechtlichen Grenzen. Diese Redebeiträge sowie die von den Tagungsteilnehmer/innen in Workshops zum Thema erarbeiteten und im Plenum beschlossenen Thesen sind im vorliegenden Tagungsband vereint.
Redebeiträge und Thesen des 30. Glienicker Gesprächs 2019
Hochschulen und gerade Hochschulen, die für den öffentlichen Dienst ausbilden, befinden sich im Wandel. Verändernde Studierendenzahlen, wachsende Ansprüche einer sich wandelnden Gesellschaft sowie nicht zuletzt der technologische Wandel auf Basis digitaler Kommunikations- und Informationstechnologien stellen Hochschulen vor umfangreiche Herausforderungen und bringen sie dazu, ihre bisherigen Aufgabenfelder zu hinterfragen. Neben den klassischen Bereichen der Lehre, die nicht nur wissenschaftliches Fachwissen vermitteln und auf den Arbeitsmarkt vorbereiten, sondern auch bei der Persönlichkeitsentwicklung und der Erbringung von gesellschaftlichem Engagement beitragen soll, und der Forschung, die den „Rohstoff“ für eine wissensbasierte Gesellschaft liefern soll, hat sich längst der Transfer von Wissen (auch im Dialog mit der Gesellschaft im weitesten Sinne) zu einer wachsenden dritten Aufgaben-Säule (sog. „Third Mission“) entwickelt. Zum 30. Geburtstag der Glienicker Gespräche (einer Veranstaltungsreihe, die der Verwaltungsausbildung durch den Austausch zwischen Politik, Praxis und Lehre verleiht), der mit einer Tagung vom 8. bis zum 10. Mai 2019 im Schloss Friedrichsfelde im Tierpark Berlin und an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin begangen wurde, wurde ein gemeinsamer grundsätzlicher Blick auf Gegenwart und Zukunft der Ausbildung für den öffentlichen Dienst geworfen. Die einzelnen Redebeiträge sowie die von den Tagungsteilnehmer/innen in Workshops zum Thema erarbeiteten und im Plenum beschlossenen Thesen sind im vorliegenden Tagungsband vereint.
Das Lehrbuch stellt anschaulich den gesamten Bereich des Arztstrafrechts dar, von deren Kernbestand (u. a. ärztlicher [Heil-]Eingriff als vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung, Delikte gegen das werdende Leben, Sterbehilfesystematik nach der Rechtsprechungsänderung des Bundesgerichtshofs im Jahre 2010, Verletzung der Schweigepflicht) über wirtschaftsstrafrechtliche Einschläge (Abrechnungsbetrug, Korruption im Gesundheitswesen) bis hin zu nebenstrafrechtlichen Bereichen und den strafrechtlichen wie außerstrafrechtlichen Sanktionen bei ärztlichem Fehlverhalten. Zahlreiche Fälle aus der Rechtsprechung und Schemata fördern das Verständnis für die komplexe Materie.
Zum Werk Das Lehrbuch stellt verständlich und kompakt die wichtigsten Themen des Wirtschaftsstrafrechts vor. Zahlreiche Schemata und Fälle aus der Rechtsprechung gewährleisten eine kurzweilige und gezielte Information, die sich auf das Wesentliche konzentriert. Das Werk aus der Reihe Jurakompakt eignet sich damit hervorragend sowohl zur kurzfristigen Wiederholung als auch zur erstmaligen raschen Einarbeitung in die Materie. Inhalt - Bedeutung von Wirtschaftskriminalität und Wirtschaftsstrafrecht - Unternehmensstrafrecht, einschl. strafrechtlicher Produkthaftung - Sanktionenlehre - Betrug und betrugsähnliche Delikte, Untreue - Korruption - Kapitalmarktstrafrecht - Insolvenz- und Bilanzstrafrecht - Wettbewerbsstrafrecht, Straftaten des UWG - Arbeitsstrafrecht Vorteile auf einen Blick - Wirtschaftsstrafrecht für den schnellen Überblick - mit vielen Schemata und Fällen - sehr günstiger Preis Zur Neuauflage Seit der Vorauflage hat es bedeutende Änderungen im Wirtschaftsstrafrecht gegeben. Zu berücksichtigen sind u. a. die Einführung des neuen § 299a StGB, das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 20.11.2015, das Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften sowie zahlreiche aktuelle examensrelevante Urteile zu § 263, § 263a oder § 266 StGB. Zielgruppe Für Studierende und Referendare.
Unachtsamkeiten sind an der Tagesordnung. Rechtsdogmatisch führt dies zu Schwierigkeiten, wenn mehrere Personen fahrlässig in Bezug auf einen Deliktserfolg gehandelt haben und die Kausalität eines jeden einzelnen nicht festgestellt werden kann: etwa wenn zwei Personen nacheinander je einen Felsbrocken den Abhang hinunterrollen und unklar bleibt, welcher Stein einen Menschen im Tal erschlagen hat. In der Literatur wird hierzu vermehrt eine (tätigkeitszurechnende) fahrlässige Mittäterschaft propagiert. Der Autor bestimmt im Wege einer Auslegung des § 25 StGB den Begriff des Täters als jeden, der objektiv das tatbestandserfüllende Handlungsgeschehen durch eine emotionsbedingt-finale Handlung beherrscht. Im Zusammenhang damit definiert er den Begriff der Mittäterschaft als Geschehenssteuerung über eine gegenseitige Handlungseinplanung, die bei einer unbewussten Fahrlässigkeit undenkbar ist, so dass im Fahrlässigkeitsbereich die Lösung über die Kausalität (INUS-Bedingung) und Vorhersehbarkeit zu suchen ist.