Georg Steinberg Livres






Das Buch zeichnet die Wandlungen des Zusammenspiels zwischen Strafrecht und Gesellschaft vom Frühmittelalter bis 1990 nach. Akzentuiert wird das 20. Jahrhundert, namentlich das dem Terror unterstellte NS-Strafrecht, das sozialistische Umerziehungsstrafrecht der DDR und die bundesdeutsche NS-Aufarbeitung. Zielgruppe sind Jurastudierende sowie interessierte Leser: innen. utb+: Begleitend zum Buch erhalten Leser: innen Gesetzestexte als digitales Bonusmaterial. Erhältlich über utb. de.
Die Versenkung der van Imhoff am 19. Januar 1942
Augenzeugenberichte deutscher Überlebender
»Ich trieb zusammen mit zwei Kameraden auf einer Tischplatte. Nach einiger Zeit gelang es uns, an ein Rettungsboot heranzukommen und festzubinden, und zwar just in dem Augenblick, als das Boot merklich raschere Fahrt erreichte. Später wurden wir in das bereits äußerst überfüllte Boot aufgenommen; ich als letzter, und erst nach „erregter Auseinandersetzung“.« Die „van Imhoff“ wurde am 19. Januar 1942 von einem japanischen Flugzeug bombardiert und sank; von den 477 an Bord befindlichen deutschen Internierten kamen 411 ums Leben, 66 konnten sich retten. Hier werden die Augenzeugenberichte deutscher Überlebender ungekürzt wiedergegeben. Sie zeichnen das unmittelbarste und eindrücklichste Bild von der Versenkung der van Imhoff.
Zum Werk Dieses Werk enthält sieben Klausuren mit Musterlösungen, die der Autor in den letzten Jahren in einer Großen Übung im Strafrecht gestellt hat; sie sind also ideal, um den Ernstfall zu trainieren. Die ausformulierten Musterlösungen führen vor, wie die Sachverhalte innerhalb der üblichen Bearbeitungszeit (180 Minuten) zu begutachten waren/sind, um die Höchstnote zu erreichen. Zahlreiche optisch hervorgehobene Tipps geben Hinweise zu Aufbaufragen, Lösungsalternativen und typischen Schwierigkeiten. Die Klausuren konzentrieren sich jeweils auf eine Deliktsgruppe des Besonderen Teils 2 des Strafgesetzbuchs, so dass gezielt bestimmte Inhalte eingeübt werden können: - Diebstahl und Unterschlagung (2 Klausuren) - Raub und Erpressung (2 Klausuren) - Betrug und Untreue (2 Klausuren) - Begünstigung und Hehlerei Am Beginn eines jeden Kapitels finden sich zu jeder Deliktsgruppe Hinweise auf didaktische Literatur (Einführungstexte; Übungsaufgaben) zur weiteren Einübung der Materie. Vorteile auf einen Blick - Training anhand originaler Prüfungsaufgaben - konsequente Ausrichtung an den studentischen Lernbedürfnissen - handliches Format - günstiger Preis - hohe Akzeptanz der Reihe bei Studierenden Zielgruppe Für Studierende der Rechtswissenschaft, insbesondere zur Vorbereitung auf die Große Übung im Strafrecht, aber auch zur Wiederholung.
Zum Werk Dieses Werk enthält sieben Klausuren mit Musterlösungen, die der Autor in den letzten Jahren in einer Großen Übung im Strafrecht gestellt hat; sie sind also ideal, um den „Ernstfall“ zu trainieren. Die ausformulierten Musterlösungen führen vor, wie die Sachverhalte innerhalb der üblichen Bearbeitungszeit (180 Minuten) zu begutachten waren/sind, um die Höchstnote zu erreichen. Zahlreiche optisch hervorgehobene Tipps geben Hinweise zu Aufbaufragen, Lösungsalternativen und typischen Schwierigkeiten. Die Klausuren konzentrieren sich jeweils auf eine Deliktsgruppe des Besonderen Teils 1 des Strafgesetzbuchs, so dass gezielt bestimmte Inhalte eingeübt werden können: - Mord und Totschlag - Körperverletzungsdelikte - Delikte gegen die Freiheit - Delikte gegen die Rechtspflege - Urkundendelikte - Brandstiftungsdelikte - Straßenverkehrsdelikte Am Beginn eines jeden Kapitels finden sich zu jeder Deliktsgruppe Hinweise auf didaktische Literatur (Einführungstexte; Übungsaufgaben) zur weiteren Einübung der Materie. Vorteile auf einen Blick - Training anhand originaler Prüfungsaufgaben - konsequente Ausrichtung an den studentischen Lernbedürfnissen - handliches Format - günstiger Preis - hohe Akzeptanz der Reihe bei Studierenden Zielgruppe Für Studierende der Rechtswissenschaft, insbesondere zur Vorbereitung auf die Große Übung im Strafrecht, aber auch zur Wiederholung.
Strafe für das Versetzen in Todesangst
Psychische Gesundheit als strafrechtliches Rechtsgut
Die Strafrechtswissenschaft begegnet der Ahndung psychischer Schädigungen beim Opfer einer Straftat mit großer Skepsis: Die psychische Gesundheit sei (anders als die körperliche) als strafrechtliches Rechtsgut ungeeignet, nämlich zu unkonturiert und daher nicht sinnvoll dogmatisch handhabbar; auch sei der "Gefühlsschutz" nicht Aufgabe des Strafrechts. Demgegenüber zeigt die vorliegende Untersuchung mittels umfassender Rechtsprechungsanalyse, dass die psychische Gesundheit durchaus ein dogmatisch taugliches strafrechtliches Rechtsgut ist und als solches insbesondere bei der Strafzumessung seit ...
Das Wirtschaftsstrafrecht des StGB
Analysen zur aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung
Das vorliegende Werk enthält die gesammelten Beiträge des Ersten Symposions junger Strafrechtlerinnen und Strafrechtler, welches am 19. und 20. November 2010 in Köln stattfand. Der Tagungsband beschäftigt sich mit aktuellen wirtschaftsstrafrechtlichen Problemstellungen aus dem Bereich des StGB. Auf höchstrichterliche Entscheidungen wird jeweils Bezug genommen. Aus dem Inhalt: Betrug kraft Organisationsherrschaft und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Bettina Noltenius, Bonn Criminal Compliance ernst genommen - zur Garantenstellung des Compliance-Beauftragten Bijan Fateh-Moghadam, Münster Vermögensschaden bei Risikogeschäften Brian Valerius, Würzburg Vorstandsuntreue durch Kreditvergabe – zugleich Anm. zu BGH wistra 2010, 21 (WestLB/BoxClever) Till Zimmermann, Passau Zahlung von Schwarzlöhnen Kathrin Rentrop, Münster Pflichtenakzessorietät und Irrtumslehre – Die neuere Rechtsprechung des BGH zu § 266 a Abs. 1 StGB Andreas Popp, Passau Zur Auslegung des Tatbestandes des Bankrotts gemäß § 283 Abs. 1 StGB im Kontext von Firmenbestattungen Andrea Hagemeier, Heidelberg Abschied von der Interessentheorie: Vom Regen in die Traufe? Nina Nestler, Würzburg
Richterliche Gewalt und individuelle Freiheit
Ein Ansatz zu einer allgemeinen Prozesslehre
- 249pages
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Werden das Zivil-, Verwaltungs- und Strafprozessrecht vom jeweiligen materiellen Fachrecht her gedacht, so treten eher die Unterschiede hervor. Dieser Ansatz zu einer allgemeinen Prozesslehre wählt dagegen den gemeinsamen staatsrechtlichen Blickpunkt: Prozessrecht ist das Recht der Judikativgewalt. Anders als nach herrschendem staatsrechtlichem Verständnis wird aber die Judikative hier nicht als Schutzgarant vor staatlichen Übergriffen, sondern in ihrer eigenen Belastungswirkung gesehen: Die individuelle Freiheit des (gleich wie) prozessbeteiligten Bürgers ist in der Sphäre der Judikativgewalt reduziert. Der Ansatz ist ergiebig für konkrete prozessdogmatische Fragen, was exemplarisch für den Prozessein- und -austritt entwickelt wird. Prozessvoraussetzungen schützen im Zivilprozess stufenweise vor belastender Prozessbeteiligung und stellen so das prozessuale Gleichgewicht zwischen den Parteien her. Die Prozessvoraussetzungen des Strafprozesses sind im Spannungsfeld der Freiheit von Prozessbeteiligung und dem Rehabilitationsinteresse des einmal Beschuldigten zu deuten. Die Möglichkeiten vorzeitiger Prozessbeendigung stehen im Verdacht, ein Loskaufen des hierfür möglicherweise nicht hinreichend freien Bürgers vom Prozess gegen Verzicht auf prozessuale Rechte zuzulassen.
Recht und Macht
- 420pages
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