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Marion Röwekamp

    1 janvier 1974
    Juristinnen
    Marie Munk
    • Marie Munk

      Rechtsanwältin – Richterin – Rechtsreformerin

      Dr. iur. Marie Munk (1885–1978) war 1924 die erste Rechtsanwältin in Berlin und 1930 eine der ersten Richterinnen in Deutschland. 1914 gründete sie in Berlin mit Kolleginnen den Deutschen Juristinnen-Verein und 1932 den deutschen Zweig der International Federation of Business and Professional Women. Als Rechtsspezialistin des Bundes Deutscher Frauenvereine wurde sie nach 1918 durch zahlreiche Vorschläge zur Familienrechtsreform (eheliches Güterrecht, Scheidungsrecht, elterliche Gewalt und uneheliche Kinder) zur fachlich am stärksten beachteten Juristin Deutschlands. Wegen ihrer jüdischen Herkunft wurde Munk 1933 aus dem Justizdienst entlassen. 1936 emigrierte sie in die Vereinigten Staaten. Ab 1939 arbeitete sie als Gastprofessorin, nach ihrer Einbürgerung 1943 auch wieder als Rechtsanwältin.

      Marie Munk
    • Juristinnen

      • 466pages
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      Das Lexikon dokumentiert die persönliche und die Berufsgeschichte früher Juristinnen. Es handelt von etwa 150 Frauen, die Jura studiert oder die Rechtswissenschaft im weitesten Sinn geprägt haben. Das Spektrum reicht von der Lehrerin Marie Raschke, die sich 1896 mit 46 Jahren als Gasthörerin an der Berliner Universität für Jura einschrieb, bis zu Erika Scheffen, die als eine der wenigen Frauen in den 40er Jahren Jura studierte und später Richterin am Bundesgerichtshof wurde. Die Biografien spiegeln wider, wie die ersten Studentinnen zwischen 1900 und 1911 an den juristischen Fakultäten zugelassen wurden, wie 1922 Frauen auch die klassischen Rechtsberufe ergreifen durften, wie 1933 viele Juristinnen ihre Arbeit verloren, verfolgt und ermordet wurden oder rechtzeitig emigrierten, wie Juristinnen bis 1945 aus der Öffentlichkeit verschwanden und welch einen großen Anteil sie am Wiederaufbau der deutschen Justiz nach dem Zweiten Weltkrieg hatten.

      Juristinnen