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Georg Justich

    Kapitalerhaltung und Gläubigerschutz bei Verschmelzungen
    • Nach der Judikatur des OGH ist bei Verschmelzungen der Grundsatz der Kapitalerhaltung zu beachten. Dadurch sollen Gläubiger geschützt werden. Verschmelzungen mit kapitalherabsetzendem Effekt und Verschmelzungen mit überschuldeten Gesellschaften sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Das vorliegende Buch verschafft einen umfassenden Überblick über die einschlägige Judikatur und Literatur. Darüber hinaus enthält es Lösungsvorschläge für problematische Verschmelzungen.

      Kapitalerhaltung und Gläubigerschutz bei Verschmelzungen