Das Buch behandelt die rechtlichen Grundsätze und Regeln in Bund und Kantonen sowie im Standesrecht, die sich auf die ärztliche Berufsausübung und das Verhältnis mit den Patienten beziehen. Es stellt das Rechtsverhältnis zwischen Arzt und Patienten im ambulanten und im stationären Bereich dar, namentlich den privatrechtlichen Behandlungsvertrag und das öffentlich-rechtliche Behandlungsverhältnis. Ferner finden sich darin Ausführungen über die Rechtsformen der Arztpraxis, Aufklärung und Einwilligung des Patienten, die Behandlung urteilsunfähiger und minderjähriger Patienten sowie die fürsorgerische Unterbringung und die Zwangsbehandlung. Weiter befasst sich das Werk mit der zivilrechtlichen und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Arztes, dem Umgang mit Patientendaten und der Regulierung der Humanforschung. Abschliessend behandelt es die rechtlichen Regeln über Aus- und Weiterbildung, Zulassung zur Ausübung des Arztberufs, über die Berufsausübung sowie die Berufspflichten und die Entschädigung ärztlicher Leistungen durch das Gesundheitssystem, namentlich durch die Sozialversicherungen.
Regina E. Aebi-Müller Livres





Das Werk ist zwei an sich voneinander unabhängigen Themen – dem gemeinschaftlichen Eigentum unter Ehegatten, eingetragenen Partnern und nichtehelichen Lebenspartnern einerseits, der EU-Erbrechtsverordnung andererseits – gewidmet, die aber beide für die praktizierenden Notarinnen und Notare im Berufsalltag von eminent hoher Relevanz sind. Der Beitrag von Prof. Dr. Regina E. Aebi-Müller und Prof. Dr. Stephan Wolf gilt dem gemeinschaftlichen Eigentum unter Ehegatten, unter besonderer Berücksichtigung der ehegüter-, erb- und sachenrechtlichen Aspekte. MLaw Martina Bosshardt und Prof. Dr. Stephanie Hrubesch-Millauer befassen sich mit gemeinschaftlichem Eigentum in nichtehelichen Lebensgemeinschaften, unter Berücksichtigung der eingetragenen Partnerschaft. Dr. Daniel Leu, Rechtsanwalt, stellt die EU-Erbrechtsverordnung in einem Überblick vor und geht namentlich auf die für das Notariat relevanten Aspekte ein.
Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2011
Tagung vom 24. März 2011 in Luzern
- 180pages
- 7 heures de lecture
Die Bestimmungen des ZGB über das Stockwerkeigentum wurden am 19. Dezember 1963 erlassen. Nicht nur das Gesetz kommt also mit bald fünfzig in die Jahre, sondern auch die Gebäude, die seit dem Inkrafttreten der Stockwerkeigentumsnovelle errichtet wurden. Damit einhergehend gibt es immer öfter juristische Probleme, die einer Lösung bedürfen. Die wachsende Zahl von Urteilen, die das Bundesgericht in den letzten Jahren zu Fragen des Stockwerkeigentums gefällt hat, belegen, dass es zwischen Käufern und Verkäufern von Stockwerkeigentum, aber auch unter Stockwerkeigentümern und mit der Verwaltung nicht selten zu Streitigkeiten kommt. Viele rechtliche Fragen harren noch einer befriedigenden Antwort. Der erste Luzerner Tag des Stockwerkeigentums hat sich dieser Fragen angenommen. Die Tagungsbeiträge werden mit dem vorliegenden Band schriftlich und damit einem breiteren Publikum zugänglich gemacht.
Ausgehend von der Tatsache, dass zahlreiche Ehepaare nach wie vor - und zwar ungeachtet der bedeutenden Entwicklungen im Ehe- und Sozialversicherungsrecht und im sozialen Umfeld - eine „maximale Begünstigung“ des überlebenden Partners anstreben, zeigt das vorliegende, bewusst auf die juristische Praxis ausgerichtete Werk, welche Möglichkeiten der Ehegattenbegünstigung unter der geltenden Rechtsordnung zur Verfügung stehen und wie sie sich gegenseitig beeinflussen. Dies erfordert einen Einbezug nicht nur der „klassischen“ Instrumente des Ehe- und Erbrechts, sondern auch des Obligationen-, Versicherungs- und Sozialversicherungsrechts. Dabei werden auch die bedeutsamen Zusammenhänge mit dem Steuerrecht aufgezeigt. Besonders eingegangen wird in zwei Kapiteln auf die Bedürfnisse im Zusammenhang mit Familienunternehmen und Rekombinationsfamilien. Die vorliegende zweite Auflage des schon längere Zeit vergriffenen, in der Praxis beliebten Werks wurde hinsichtlich Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre vollständig aktualisiert.
Personenbezogene Informationen im System des zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutzes
Unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in der Schweiz und in Deutschland
Der erste Teils der Abhandlung ist der Darstellung des Systems des Persönlichkeitsschutzes nach Art. 28 ff. ZGB gewidmet. Im Detail erörtert werden etwa der Persönlichkeitsbegriff, Widerrechtlichkeit, Einwilligung und Interessenabwägung. Im zweiten Teil folgt ein Rechtsvergleich mit Deutschland, der in die Erkenntnis mündet, dass Begriffe und Lösungswege nur zurückhaltend in das schweizerische System übertragen werden können. Der dritte Teil überträgt die gewonnenen Erkenntnisse auf den Bereich der personenbezogenen Informationen und unterzieht u. a. die Drei-Sphärentheorie sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einer kritischen Analyse. Zu berücksichtigen ist vielmehr das spezifische Interesse des Betroffenen an „informationeller Privatheit“. Im Anschluss an die Erörterung möglicher Interessen werden diese in den Zusammenhang praktisch bedeutsamer Verletzungssituationen (wie Medien, Medizin oder Zwangskommerzialisierung) gestellt. Zusammenfassungen nach jedem Hauptteil, zahlreiche Beispiele und ein Sachregister machen die Abhandlung auch zu einem Arbeitsinstrument für den Praktiker.