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Stefan Renner

    Die Wohnungseigentümergemeinschaft im Rechtsverkehr
    Allgäuer Pirschwege
    Jagende Allgäuer und andere liebe Mitmenschen
    • Wieder einmal lästert Stefan Renner mal reimend, mal erzählend, mal witzelnd, immer aber auch selbstironisch herzerfrischend bodenständig über Freunde, Freuden und Schwächen auf der Jagd. Das letzte Wort haben seine Leser: Ein verdruckter Allgäuer Jäger: Sauguat! Sich selbst erkennender Jäger: Ja, so sind se, dia Jägar! Jägerehefrau: Gigantisch guat! Förstersgattin: I hab hellauf g lacht! Distinguierter Gymnasiallehrer: Musste schmunzeln! Ehemaliger Dienstvorgesetzter: Teilweise ganz schön heftig! Wolfram Martin, Rezensent auf der Kulturseite des Bayer. Jagdverbandes: Bissig, biestig, bayrisch!

      Allgäuer Pirschwege
    • Stefan Renner untersucht die Rechtsnatur sowie die Stellung und das Auftreten der Wohnungseigentümergemeinschaft im Rechtsverkehr. Der Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob und inwieweit der Wohnungseigentümergemeinschaft Rechts- und Parteifähigkeit zuerkannt werden kann und welche praktischen Folgen sich daraus ergeben. Diese Fragen sind im Wohnungseigentumsgesetz nicht ausdrücklich geregelt und werden kontrovers diskutiert. Ihre hohe praktische Relevanz zeigt sich darin, dass Wohnungseigentümergemeinschaften aktiv am Rechts- und Wirtschaftsverkehr teilnehmen. Bei Verträgen, die durch den Verwalter abgeschlossen werden, sowie in Prozessen stellt sich die Frage, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft oder die einzelnen Wohnungseigentümer als Vertragspartei auftreten. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft rechts- und parteifähig ist, soweit sie als Verwaltungsgemeinschaft bezüglich des gesamthänderisch gebundenen Verwaltungsvermögens agiert. Diese Rechts- und Parteifähigkeit erstreckt sich auch auf die internen Rechtsbeziehungen zwischen der Gemeinschaft und den Wohnungseigentümern. Allerdings ist die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht rechts- und parteifähig in Bezug auf die mit dem Sondereigentum verbundenen Miteigentumsanteile. Sie fungiert insoweit als gesetzlich geregelte Bruchteilsgemeinschaft. Die Rechtsstellung der Wohnungseigentümergemeinschaft als rechts- und parteifähiger Personenver

      Die Wohnungseigentümergemeinschaft im Rechtsverkehr