Verwaltungsprivatrecht.
Zur Privatrechtsbindung der Verwaltung, deren Reichweite und Konsequenzen.
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Die Untersuchung von Ulrich Stelkens beleuchtet die Rolle der Verwaltung im privatrechtlichen Bereich und die damit verbundenen grundrechtlichen sowie zuständigkeitsrechtlichen Bindungen. Er argumentiert, dass die Privatrechtsfähigkeit der Verwaltung nach deutscher Verfassungstradition einen rechtsstaatlichen Gehalt hat, der als Grundsatz der Privatrechtsbindung bezeichnet wird. Diese Bindungen sollen sicherstellen, dass die Verwaltung nicht willkürlich handelt und ihre Privatautonomie nicht missbraucht wird, ohne jedoch in "Fiskusprivilegien" zu münden, die andere Parteien benachteiligen könnten.
