Integration durch Arbeit Wer darf unter welchen Voraussetzungen eine Beschäftigung aufnehmen? Welche Leistungen und Angebote der Arbeitsförderung sind bei welchem Aufenthaltstitel möglich? Wer ist für welche Leistung Träger? Je nach Aufenthaltsstatus und Aufenthaltstitel, persönlicher und familiärer Situation gestalten sich der Zugang zu einer erlaubten Beschäftigung, zur Selbstständigkeit sowie zu Förderleistungen nach den Vorschriften des SGB II, SGB III, AsylbLG usw. Beratungsstellen sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Arbeitsagenturen, Jobcentern, Ausländerbehörden und Aufsichtsbehörden benötigen eine rechtssichere und praxisgerechte Arbeitshilfe, um sich schnell in die Materie einzuarbeiten und in der Fallbearbeitung schnell nachschlagen zu können, welche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Das Handbuch Arbeitsmarktzugang für Ausländer erleichtert den Einstieg in die vielschichtige Thematik, stellt die ausländerrechtlichen und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen dar und gibt einen schnellen Überblick über die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen. Die Änderungen durch das Integrationsgesetz und das 9. SGB II-Änderungsgesetz sind berücksichtigt.
Yasemin Körtek Livres


Das türkische Kartellrecht - ein Hindernis auf dem Weg in die Europäische Union?
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Der Harmonisierungsprozess im Bereich des Kartellrechts ist in den letzten Jahren auf europäischer Ebene weit fortgeschritten und bildet den Gegenstand mehrerer wissenschaftlicher Untersuchungen. Die Türkei ist kein Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Jedoch verpflichtet das seit 1964 bestehende Assoziationsverhältnis die Türkei zur Anpassung ihrer Rechtsvorschriften im Bereich des Wettbewerbsrechts an die europäischen Wettbewerbsregeln. Ob die Türkei dieser Verpflichtung nachgekommen ist, wird mittels einer rechtsvergleichenden Analyse des türkischen Kartellrechts sowohl in materiellrechtlicher als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht dargestellt. Dabei wird die Entscheidungspraxis des Wettbewerbsausschusses als zuständiges Organ der türkischen Wettbewerbsbehörde zur Durchsetzung der Verbotstatbestände des Gesetzes zum Schutz des Wettbewerbs miteinbezogen.