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Aino Schleusener

    AGG
    Die Zulässigkeit qualitativer Besetzungsregelungen in Tarifverträgen
    • Der Autor untersucht die Zulässigkeit qualitativer Besetzungsregelungen, die vorschreiben, dass auf bestimmten Arbeitsplätzen nur Arbeitnehmer mit einem bestimmten Qualifikationsniveau beschäftigt werden dürfen, obwohl diese Qualifikation oft nicht für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeit erforderlich ist. Diese Regelungen schützen primär den Besitzstand von Facharbeitern, deren Qualifikation durch Technisierung überflüssig geworden ist. Zunächst werden die möglichen Zielsetzungen dieser Regelungen dargelegt, gefolgt von einer rechtlichen Analyse ihrer Zulässigkeit nach Zielsetzungen. Der Verfasser ermittelt die Grenzen der Tarifautonomie und gewinnt Erkenntnisse zur Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien im Hinblick auf Art. 9 Abs. 3 GG und das Tarifvertragsgesetz. Zudem wird erörtert, ob sich eine Einschränkung der tarifvertraglichen Regelungsbefugnis aus ungeschriebenen Rechtsbegriffen ableiten lässt. Die Ergebnisse fließen in die Überprüfung der Rechtmäßigkeit qualitativer Besetzungsregelungen ein. Der Autor konzentriert sich auch auf die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen in Bezug auf die Grundrechte der betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, insbesondere Art. 12, 14 und 3 GG. Er stellt fest, dass Besetzungsregelungen nicht pauschal als Berufsausübungsregelungen gelten können, sondern eine konkrete Betrachtungsweise erfordern. Letztlich kommt der Verfasser zu dem Schluss, dass qualitative Besetzungsregelungen im

      Die Zulässigkeit qualitativer Besetzungsregelungen in Tarifverträgen
    • Der Kommentar zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aus der Reihe Luchterhand Taschenkommentare kommentiert das AGG, das mittlerweile fester Bestandteil der Personalarbeit in Betrieben und Dienststellen sowie in Verfahren vor den Arbeitsgerichten geworden ist. Das AGG wirkt in alle Bereiche des Arbeitsrechts. Von der Stellenausschreibung über das Bewerbungsverfahren, die Einstellung und die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Leistungspflichten bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbietet das Gesetz eine Benachteiligung wegen Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Alter und Behinderung. NEU in der 5. Auflage: Einarbeitung zahlreicher Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte. KUNDENNUTZEN: Der Kommentar besticht durch seine Ausführlichkeit und Sorgfältigkeit benutzerfreundliche Gestaltung und Systematik der Erläuterungen komprimierte und praxisorientierte Darstellung anhand von zahlreichen Beispielen, Praxistipps und Erläuterungen.

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