Vanda Fiorillo Livres






Samuel Pufendorf, filosofo del diritto e della politica
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Die Menschenwürde kann heute als eine zentrale, auch praktisch wirkungsmächtige Kategorie in den Kulturen und Rechtsordnungen zumal der europäischen Staaten angesehen werden. Zu diesem Befund will es dann aber nicht recht passen, dass eine – auch den Rechtsbegriff einschließende – konsentierte Begründung der Menschenwürde nach wie vor fehlt. Gilt dies schon für die deutsche rechtswissenschaftliche, aber auch rechtsphilosophische Diskussion um den Begriff der Menschenwürde, zeigen sich bei näherem Hinsehen auch europäische Differenzen, etwa im Vergleich mit dem Menschenwürdeverständnis in der Verfassung Italiens (und den Verfassungen anderer europäischer Staaten). In einer solchen Situation erscheint es sinnvoll, sich der möglichen „Wege zur Menschenwürde“ zu vergewissern, und zwar sowohl in begriffsgeschichtlicher als auch in zeitgenössischer rechtswissenschaftlicher Perspektive. Eben dies unternimmt dieser Band in Form eines deutsch-italienischen Dialogs: Denn es ist gerade die italienische Rechts- und Staatsphilosophie, die sich kraft einer eigenen Form der „Traditionspflege europäischer Geisteswissenschaft“ darum bemüht, bereits gewonnene Einsichten zum hier thematischen Begriff der Menschenwürde nicht in Vergessenheit geraten zu lassen.
Das Naturrecht der Geselligkeit
- 336pages
- 12 heures de lecture
Das moderne Naturrecht ist nicht einfach eine normative Theorie, sondern es ist ein Medium, in dem sich der Gestaltungsanspruch und die Sinnverständigung einer Epoche artikuliert. Als ein umfassendes Konzept, das jenseits theologischer Begründungsmuster moderne anthropologische mit juristischen und moralphilosophischen Elementen verbindet, spielt das Naturrecht in der sozialen Semantik frühneuzeitlicher Gesellschaften eine grundlegende Rolle. Der vorliegende Band ist dem Naturrecht des 18. Jahrhunderts gewidmet. Indem er auf Fragen der praktischen Anwendung und der Ausdifferenzierung des Ius naturae sowie auf Neubegründungen und die beginnende Krise des Naturrechts fokussiert ist, versucht er, der Vielgestaltigkeit des Phänomens gerecht zu werden und zugleich eine Grenze zwischen der Entstehungsphase des modernen Naturrechts im 17. und der Krise bzw. der Umbildung des Begriffs im 19. Jahrhundert zu ziehen.