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Thomas Henne

    Das Lüth-Urteil aus (rechts-)historischer Sicht
    Anwalt - Kommentator - "Entdecker"
    Die Aberkennung von Doktorgraden an der Juristenfakultät der Universität Leipzig 1933 - 1945
    Verwaltungsrechtsschutz im Justizstaat
    • Die Geschichte des Verwaltungsrechtsschutzes im 19. Jahrhundert wurde bisher vorwiegend als Institutionengeschichte betrachtet. Der Autor hingegen untersucht die wenig bekannte Praxis der Verwaltungskontrolle aus der Perspektive des rechtsschutzsuchenden Bürgers. Dabei werden die rechtlichen Möglichkeiten der Verwaltungskontrolle, insbesondere der Schutz durch Zivilgerichte, gleichwertig betrachtet. Fokussiert wird der Verwaltungsrechtsschutz im Herzogtum Braunschweig, wobei justiz- und sozialgeschichtliche Aspekte sowie verfassungs- und verwaltungsgeschichtliche Erklärungsansätze einfließen. Im Mittelpunkt steht die Analyse der zivilgerichtlichen Judikatur und des verwaltungsinternen Rechtsschutzes. Zudem werden die normativen Grundlagen des Verwaltungsrechtsschutzes, etwa im Enteignungs-, Gewerbe-, Gemeinde- oder Steuerrecht, ausgewertet. Die Untersuchung zeigt, dass die zivilprozessuale Verwaltungskontrolle zwischen 1832 und 1860 in einer gemeinrechtlichen Phase dominierte und effektiven Verwaltungsrechtsschutz gewährte, wodurch Braunschweig als Musterbeispiel eines „Justizstaates“ erscheint. Ab 1865 wird die Erosion des Justizstaates thematisiert, als verschiedene Kommissionen an Bedeutung gewinnen. Der Autor beleuchtet die Gründe für die späte Errichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Jahr 1896 und hebt die Funktion des braunschweigischen Modells als Vergleichsmaßstab für die Entwicklung des Verwaltungsrechtsschutzes i

      Verwaltungsrechtsschutz im Justizstaat
    • Für die Zeit von 1933 bis 1945 sind über siebzig Fälle belegt, in denen Doktorgrade entzogen wurden, die durch die Juristenfakultät der Universität Leipzig verliehen worden sind. Dieses Buch analysiert die Umstände der Aberkennungen und die Biographien der Betroffenen, unter ihnen Dr. Julius Lips, späterer Rektor der Universität Leipzig, der „Vater“ des Anwaltsrechts Dr. Max Friedlaender, Dr. Kurt Häntzschel, führender Presserechtler der Weimarer Republik, Dr. Curt Graf, Leipziger Anwalt und Sozialdemokrat, der Widerständler Dr. Hermann Reinmuth sowie die Frauenrechtlerin Dr. Eva Lippe. Daneben werden die Aktivitäten der Juristenfakultät zur öffentlichen Mißbilligung dieser Aberkennungen dokumentiert. Geschildert wird damit Leipziger Universitätsgeschichte, die wichtige Einblicke in die Funktionsweise der NS-Herrschaft ermöglicht.

      Die Aberkennung von Doktorgraden an der Juristenfakultät der Universität Leipzig 1933 - 1945
    • Hermann Staub (1856-1904), einer der bekanntesten Rechtsanwälte und Notare seiner Zeit, beeinflusst noch heute Gesetzgebung, Wissenschaft und Praxis. Die von ihm 1902 »entdeckten« positiven Vertragsverletzungen fanden ein Jahrhundert später mit der Schuldrechtsreform endgültig ihren Weg in das BGB. Staubs Methode – systematische Analyse statt bloßer Kompilation – gab das Vorbild für die modernen Kommentierungen. Die von Staub begründeten Kommentare zum HGB und zum GmbH-Gesetz erreichen weiterhin hohe Auflagen. Als Mitbegründer der »Deutschen Juristen-Zeitung« betreute er die Rubrik »Juristische Rundschau«, lange bevor die gleichnamige Zeitschrift etabliert wurde. Staubs 150. Geburtstag war Anlass für eine Festveranstaltung in Berlin. An der Universität, an der Staub aufgrund antisemitischer Diskriminierung nicht lehren durfte, wurden sein Leben, sein Werk und seine Bedeutung für die heutige Rechtswissenschaft und Praxis gewürdigt.

      Anwalt - Kommentator - "Entdecker"
    • Das Lüth-Urteil von 1958 ist die bedeutendste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Grundrechten und bildet bis heute eine Grundlage der bundesdeutschen Rechtsordnung. Der Fall begann mit Veit Harlans Regie im NS-Film „Jud Süß“. Nach seiner Freisprechung 1945 rief der Hamburger Politiker Erich Lüth 1950 zu einem Boykott gegen Harlans Nachkriegsfilme auf. Die Zivilgerichte untersagten jedoch Lüths Aufruf als sittenwidrig. Daraufhin legte Lüth Verfassungsbeschwerde ein und berief sich auf die Meinungsfreiheit – und gewann. Dieser Band bietet eine umfassende Analyse des Lüth-Urteils und seiner Vorgeschichte. In zwanzig Aufsätzen untersuchen Rechtshistoriker, Historiker und Filmwissenschaftler die Ereignisse und deren Hintergründe aus verschiedenen Perspektiven. Ergänzt wird die Analyse durch die erstmalige Edition von Aktenauszügen aus den relevanten Straf- und Zivilverfahren sowie den wichtigsten Anwaltsschriftsätzen. Auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist im Dokumententeil enthalten. Materialien zum „Jud Süß“-Film und ein biographischer Anhang zu den beteiligten Juristen runden das Werk ab. Es richtet sich an Juristen, Historiker, Medienwissenschaftler und alle, die sich für die juristische und politische Zeitgeschichte sowie die formative Phase der Bundesrepublik Deutschland interessieren.

      Das Lüth-Urteil aus (rechts-)historischer Sicht