Christian Pitschas Livres



Das Welthandelssystem hat mit der Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO) einen enormen Bedeutungszuwachs erfahren. Die WTO beruht auf den im Rahmen der Uruguay-Runde ausgehandelten Übereinkommen, die den Anwendungsbereich der multilateralen Handelsregeln stark erweitert haben. Insbesondere wurde die Achillesferse des alten Systems beseitigt, indem ein neues Streitbeilegungssystem eingerichtet wurde. Es ermöglicht den WTO-Mitgliedern, Streitigkeiten mit anderen WTO-Mitgliedern verbindlich klären zu lassen. Es hat sich als sehr erfolgreich erwiesen: Die WTO-Mitglieder haben inzwischen in mehr als 300 Verfahren darauf zurückgegriffen. Vor allem die Berichte des Berufungsgremiums, des Appellate Body, haben dazu beigetragen, die aus den verschiedenen WTO-Übereinkommen folgenden Verpflichtungen der WTO-Mitglieder zu verdeutlichen. Eine ernsthafte Befassung mit dem Recht der WTO kann daher nicht darauf verzichten, die tragenden Entscheidungen (»leading cases«) des Appellate Body zur Kenntnis zu nehmen. Das vorliegende Buch stellt, die relevanten Passagen dieser Entscheidungen in systematischer Ordnung dar und erleichtert damit der Praxis den Zugang zum Recht der WTO.
Der Autor befaßt sich mit der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten. Im Mittelpunkt des ersten Teils stehen die völkerrechtlichen Grundlagen der Thematik. Zunächst geht es um die Völkerrechtssubjektivität internationaler Organisationen als Voraussetzung für ihre völkerrechtliche Rechts- und damit Deliktsfähigkeit. Daran schließt sich die Untersuchung an, ob und inwieweit die strukturellen Unterschiede zwischen Staaten und internationalen Organisationen die für die Entstehung der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit maßgebliche Zurechenbarkeit von Organhandlungen beeinflussen. Weiterhin geht Christian Pitschas der Frage nach, ob und inwieweit die Mitglieder einer internationalen Organisation eine indirekte völkerrechtliche Verantwortlichkeit trifft. Im zweiten (Haupt-)Teil der Arbeit widmet sich der Autor der EG. Zunächst hält er fest, daß die Gemeinschaft ihren Charakter als eigenständige internationale Organisation bewahrt hat. Sodann befaßt er sich mit den völkerrechtlichen Kompetenzen der Gemeinschaft. Darauf aufbauend legt Pitschas dar, daß sich die EG in puncto Zurechenbarkeit von Organhandlungen nicht von anderen internationalen Organisationen unterscheidet. Schließlich behandelt er die Besonderheit der gemischten Verträge sowie die direkte und indirekte völkerrechtliche Verantwortlichkeit der EG-Mitgliedstaaten.