Die schweizerischen Vergabegesetze sind knapp formuliert und adressieren lediglich die wichtigsten Fragen. Umso bedeutender ist vor diesem Hintergrund die einschlägige Rechtsprechung. Die vorliegende Sammlung enthält 495 Berichte über bemerkenswerte Erwägungen und Schlüsse, die in vergaberechtlichen Gerichtsentscheiden der Jahre 2016 und 2017 zu finden sind. Die Berichte sind thematisch geordnet, was das Finden von Antworten sowie den Vergleich zwischen verschiedenen Praxen erleichtert. Zudem werden zahlreiche Berichte durch Kommentare und weiterführende Hinweise ergänzt. In kompakter Form verhilft die vorliegende Sammlung sowohl der Praxis als auch der Forschung zu einer raschen Übersicht über die wichtigsten Entwicklungen im öffentlichen Vergaberecht.
Martin Beyeler Livres




Vergaberechtliche Entscheide 2014-2015
Bund, Kantone, Europäischer Gerichtshof
Das gesetzliche Vergaberecht der Schweiz ist knapp formuliert. Umso wichtiger ist die Rechtsprechung. Dieses Buch enthält 494 Berichte über bemerkenswerte Erwägungen aus vergaberechtlichen Gerichtsentscheiden der Jahre 2014 und 2015. Dafür wurden sämtliche im Internet auffindbaren Entscheide des Bundes, der Kantone und des EuGH durchforscht. Die Berichte sind thematisch geordnet, was nicht nur das Auffinden von Antworten, sondern auch einen Vergleich zwischen den verschiedenen bestehenden Praktiken erleichtert. Zahlreiche Berichte enthalten zudem kritische Kommentare sowie weiterführende Hinweise. Diese Arbeit gibt Aufschluss über alte Traditionen und neue Tendenzen der Rechtsprechung, und sie unterstützt sowohl die Beschaffungspraxis wie auch die juristische Forschung bei der Aktualisierung ihrer Kenntnisse.
Der Geltungsanspruch des Vergaberechts
- 1703pages
- 60 heures de lecture
Welche Auftraggeber sind dem öffentlichen Vergaberecht unterstellt, welche Geschäfte? Was folgt aus dem In-house-Privileg? – Im ersten Teil seines neuen Werks klärt Martin Beyeler den Geltungsbereich des Vergaberechts gründlich, umfassend und praxisnah. Der zweite Teil widmet sich ausführlich dem Geltungsanspruch des Vergaberechts gegenüber den Anbietern und dem Vertragsrecht: Wer darf als Anbieter an einem Vergabeverfahren teilnehmen, was gilt für Bietergemeinschaften, Subunternehmer und ausländische Unternehmen? Woraus ergibt sich die Geltung, woraus die Zulässigkeit der Offerten, und was ist mit Varianten, Irrtümern und Preisspekulationen? Schliesslich: Wie steht das Vergaberecht zum angestrebten Vertrag, wann darf mit wem worüber kontrahiert werden, inwieweit sind Vertragsänderungen erlaubt, und was gilt bei Missachtung dieser Regeln?